40 Hunde beschlagnahmt/ Oer- Erkenschwick

Hi

Ja, aber wer kriegt den Erlös?

Der "Züchter".

Der frühere Halter hat ein Recht auf die Erstattung des Marktpreises seines Eigentums“, sagt Amtsleiter Gerwert. Diesen Marktpreis ermittelt die Auktion. Allerdings wird der Erlös dem Halter nicht direkt ausgezahlt. Der Kreis macht zunächst die Kosten geltend, die in den vergangenen fünf Monaten für Unterbringung und Versorgung der Tiere angefallen sind – immerhin eine „mittlere fünfstellige Summe“, wie es in einer Pressemitt

Gruss
Matti
 
  • 15. Mai 2024
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Hi matti ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der frühere Halter hat ein Recht auf die Erstattung des Marktpreises seines Eigentums“,

Obwohl die Hunde beschlagnahmt wurden? Ich wüsste mal gerne, nach welcher Rechtsgrundlage man die beschlagnahmt hat - nach dem Polizeigesetz? Oder nach der StPO?
 
Ich zitiere aus meinem Beitrag #87:

"Für eine normale Vermittlung sind aber leider die gesetzlichen Bestimmungen hier nicht gegeben. Die Versteigerung der Foxterrier durch den Kreis Recklinghausen geschieht auf Grundlage des § 16 a Nr. 3 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 45 Polizeigesetz NRW (POlG NRW), hier der § 45 PolG NRW.
Nach § 45 Absatz 1 Ziffer 2 PolG NRW ist die "Verwertung" sichergestellter Hunde dann zulässig, wenn die Verwahrung und Pflege mit unverhältnissmäßigen Kosten verbunden ist. Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre laut Gesetz möglicherweise dann gegeben, wenn die Versteigerung von vornherein aussichtslos erscheinen würde. Dies ist wegen der Reinrassigkeit der Hunde (mit Papieren) hier jedoch nicht der Fall."
 
Da steht aber nur, dass verwertet werden kann, nicht, dass verwertet werden muß.

Angeblich MÜSSE das Tierheim/die Behörde doch aber versteigern, es sei rechtlich dazu gezwungen.

Ja, was denn nun?
 
Hi,
wenn sie die Hunde "loswerden" wollen, schon.

Das Vet-Amt / Die Stadt zahlt füe 35 Hunde, die in keiner Weise Geld einbringen für die Stadt, sie kosten pro Tag ca 8 Euro Pflegepauschale (Geschätzt). Wenn die Stadt die Nase voll hat hat sie keine andere Möglichkeit die Hunde zu "enteignen" als sie zu Versteigern. Ich kann hier den Standpunkt von jedem einzelnen bedingt nachvollziehen. den des Züchters, die Hunde nicht freizugeben (materieller Wert) den der Stadt ( Bankrottviecher) den des TH. Wenn man aber solche Fälle "am Start" hat kann so etwas immer passieren, zumindest, wenn der Züchter einen guten Anwalt hat und die Hunde VDH Papiere haben. Ich würde dem TH raten Spenden für "scheinkäufer" für die Hündinnen zu sammeln, oder aber um den Besitzern kostenlose Kastration anzubieten.

lg Anna
 
Hi

Angeblich MÜSSE das Tierheim/die Behörde doch aber versteigern, es sei rechtlich dazu gezwungen.

Ja, steht da.

Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen.

Also darf die Behörde die Hunde weder normal verkaufen noch normal vermitteln.

Und nochmal, das Tierheim hat damit nichts zu tun.

Natürlich könnte der Kreis, zum Wohle der Tiere, auch auf die Kosten verzichten, oder das Tierheim könnte Spenden sammeln um die Schulden des Verursachers zu übernehmen......

Die Versteigerung könnte allerdings auch abgewendet werden, wenn der Verursacher die Kosten (Schulden) beim Kreis bezahlt oder Zahlungswilligkeit signalisiert (Ratenzahlungsantrag).

Der Verursacher leistet sich aber lieber einen Anwalt.

Grus
Matti
 
Hi,
die Übernahme der Kosten könnte aber als "Schuldeingeständnis" gewertet werden... Wer weiss, evtl hat der Züchter versucht, seine Tiere aus dem TH zu veräussern und das wurde verhindert (evtl an andere Züchter etc) Dann würde ich allerdings auch nen Teufel tun.
Leider reden wir hier von einem TH mit "Geschmäckle". Bei dem ich mir dem Ruf nach alles vorstellen kann, bishin zur absichtlichen Inszenierung und nun dem Ärger, dass einem der Verkauf der VDH Hunde durch die Lappen gegangen ist. Die Kstenaufstellung war ein Mittel den Züchter zur herausgabe der Hunde zu "nötigen". An diesem Fall kann man lernen, dass dies nicht immer klappt. Woanders hätte das TH evtl die Kosten "gestundet". Jedoch ist Tierschutz ein Geschäft, ein übles. Überlegt mal, an wen die XYZ Euro an Unterbringung gehen. Und wie viel vermutlich noch an Sach und Geldspenden eingegangen ist. Diese armen Geschöpfe waren nicht nur beim Züchter eine "Gelddruckmaschine"

lg
 
Ich zitiere aus meinem Beitrag #87:

"Für eine normale Vermittlung sind aber leider die gesetzlichen Bestimmungen hier nicht gegeben. Die Versteigerung der Foxterrier durch den Kreis Recklinghausen geschieht auf Grundlage des § 16 a Nr. 3 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 45 Polizeigesetz NRW (POlG NRW), hier der § 45 PolG NRW.
Nach § 45 Absatz 1 Ziffer 2 PolG NRW ist die "Verwertung" sichergestellter Hunde dann zulässig, wenn die Verwahrung und Pflege mit unverhältnissmäßigen Kosten verbunden ist. Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre laut Gesetz möglicherweise dann gegeben, wenn die Versteigerung von vornherein aussichtslos erscheinen würde. Dies ist wegen der Reinrassigkeit der Hunde (mit Papieren) hier jedoch nicht der Fall."
Vielleicht ist der Eigentümer der Hunde nicht bereit dem TH das Eigentum an den Tieren abzutreten und auch nicht bereit (oder fähig) für die Unterbringung der Tiere im TH kostenmäßig aufzukommen.

Dann werden die Tiere wohl (wie jedes andere Pfandgut) versteigert um die Kosten wieder herein zubringen.
 
Hi

Leider reden wir hier von einem TH mit "Geschmäckle". Bei dem ich mir dem Ruf nach alles vorstellen kann, bishin zur absichtlichen Inszenierung und nun dem Ärger, dass einem der Verkauf der VDH Hunde durch die Lappen gegangen ist. Die Kstenaufstellung war ein Mittel den Züchter zur herausgabe der Hunde zu "nötigen". An diesem Fall kann man lernen, dass dies nicht immer klappt. Woanders hätte das TH evtl die Kosten "gestundet". Jedoch ist Tierschutz ein Geschäft, ein übles. Überlegt mal, an wen die XYZ Euro an Unterbringung gehen. Und wie viel vermutlich noch an Sach und Geldspenden eingegangen ist. Diese armen Geschöpfe waren nicht nur beim Züchter eine "Gelddruckmaschine"

Naja, wenn das so wäre, dann sind die Tierschützer wirklich selten dämlich.

Dann sollten, zumindest die Festangestellten, nochmal bei der Mafia in die Lehre gehen.

Die Tierheime und deren Mitarbeiter die ich so kenne haben eher Probleme mit zuwenig Geld, als mit zuviel.

Aber warten wirs ab, eventuell taucht auf den Steuer-CD s ja auch mal der Name eines TH oder TH-Leiter auf.

Gruss
Matti
 
Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen.

Also darf die Behörde die Hunde weder normal verkaufen noch normal vermitteln.

Wer sagt denn, dass die Behörde die Tiere nur vesteigern darf?
In anderen Fällen ging das ja auch anders.
Nicht, dass ich mich explizit damit auskennen würde, aber so rein aus dem Bauch heraus, sehe ich nicht, dass eine Versteigerung zwingend ist. Zwar mag die Verwertung "sichergestellter Sachen" durch Versteigerung durch § 45 PolG NRW geregelt sein, § 16a TSchG ist dagegen ein Bundesgesetz (also höherwertiger), des Weiteren müsste das TSchG hier lex specialis (das spezielle Gesetz, geht dem allgemeinen Gesetz vor) sein. Und § 16a TSchG spricht nur von der zulässigen "Veräußerung" der Tiere. Und die Veräußerung kann, muss aber keine Versteigerung bedeuten. Insofern hätte die Behörde schon eine Wahl.
 
Wenn der Züchter die Hunde dem TH übereignen würde/übereignet hätte, wäre doch eine reguläre Vermittlung der Tiere möglich gewesen, oder?

Und die Behörde könnte dem TH die Hunde auch zur Vermittlung übereignen, richtig?

Da dem TH die Hunde aber weder vom Zücher noch von der Behörde übereignet wurden, sind dem TH in Sachen Vermittlung doch quasi tatsächlich die Hände gebunden, oder?

Mir erschließt sich jetzt nicht so ganz, warum für einige nun das TH der alleinige Buhmann zu sein scheint...
 
Hi

Wer sagt denn, dass die Behörde die Tiere nur vesteigern darf?

Ich bin -zum Glück- kein Jurist. Ich lese das aus dem Gesetzestext.

§16a erlaubt den Verkauf eines beschlagnahmten Tieres, §45 schreibt in diesem Fall die Versteigerung vor.

Keine Ahnung ob der Kreis die Möglichkeit gehabt hätte die Tiere zu verkaufen.

Ich denke aber eher nein, sonst hätte man das wohl getan, denn der Erlös einer Versteigerung liegt doch immer unter dem eines regulären Verkaufs.

Mir erschließt sich jetzt nicht so ganz, warum für einige nun das TH der alleinige Buhmann zu sein scheint...

Das ist ein Reflex.

1. Züchter, Hundehändler und Gnadenhofbetreiber haben niemals Schuld.
2. Ist zeitnah kein anderer Schuldiger zu finden (Amtsvet,Richter) so ist immer und in jedem Fall das Tierheim schuld.

Gruss
Matti
 
Hi,
ich weiss nicht, ob Steuer-CDs dazu nötig sind. ;)

Ich kann nur rechnen ;) Ich kenne einige Blicke "hinter die Fassade" und weiss wie man Bilanzen "ändert". So lange in jedem 2. Zwinger ein Multikultureller "Bastard" (ich hatte lange Jahre selbst so einen, also darf ich das sagen ;) ) sitzt rechnet sich das scheinbar. Das TH bekommt für diese Hunde Geld vom Vet-Amt. Ich kenne solche Fälle, in denen die Betreuung solcher Hunde "zum null-Tarif" auf die Beine gestellt wurde, weil es "um die Hunde ging", lediglich Futter und TA wurden, sofern sie nicht über Spenden reinkamen berechnet.
Jeder Hund im dt Tierheim wird aus dem Staatssäckel bezahlt und da stören mich persönlich 36/46 deutsche VDH Hunde in Not weniger als 1000de Weltweit zusammengesammelte.

Mich persönlich ärgert, das um die anderen nicht so ein Aufstand von seiten der Vet-ämter gemacht wird und stressfrei gezahlt.

Ich kann nicht sagen (werde es aber herausfinden), ob dem Züchter ein Verkauf aus dem TH heraus möglich gewesen wäre, oder ob das nach dem Motto: "Sie können den Hund haben, aber nur wenn der Züchter ihn UNS freigibt und auf sämtliche Rechte verzichtet" gelaufen ist. So kenne ich es ebenfalls aus einigen Fällen und kann voll und ganz verstehen, wenn jemand (Haltung hin oder her) nicht möchte, dass aus deinen Hunden papierlose No Names gemacht werden.

lg
 
Hi,

1. Züchter, Hundehändler und Gnadenhofbetreiber haben niemals Schuld.
2. Ist zeitnah kein anderer Schuldiger zu finden (Amtsvet,Richter) so ist immer und in jedem Fall das Tierheim schuld.

Na, von wegen ;)

Glaube mir, gerade "Gnadenhöfe" spielen SEHR oft mit doppeltem Blatt, Züchter auch ;)

Der einzige, den ich hier nach meinem rechtsempfinden verstehen kann ist der Amtvet, der die Veräusserung angeleiert hat. Ich hätte auch wenig Lust für Hunde um die sich TSV und Züchter streiten 10.000 de zu blechen.

Edit:
Ich denke aber eher nein, sonst hätte man das wohl getan, denn der Erlös einer Versteigerung liegt doch immer unter dem eines regulären Verkaufs.

Ganz schöner Vertrauensvorschuss! Aber... Dem TH kann egal sein, ob das Vet-amt sein Geld wiederbekommt oder nicht, sie bekommen ihre Berteuungspauschale so oder so, daher gilt oft: Entweder nach ihren Konditionen oder gar nicht.

lg
 
Hi

Ich kann nicht sagen (werde es aber herausfinden), ob dem Züchter ein Verkauf aus dem TH heraus möglich gewesen wäre, oder ob das nach dem Motto: "Sie können den Hund haben, aber nur wenn der Züchter ihn UNS freigibt und auf sämtliche Rechte verzichtet" gelaufen ist.

Das wäre sehr interessant, wie das wirklich abgelaufen ist, denn ich halte die Versteigerung auch nicht für eine gute Idee.

So kenne ich es ebenfalls aus einigen Fällen und kann voll und ganz verstehen, wenn jemand (Haltung hin oder her) nicht möchte, dass aus deinen Hunden papierlose No Names gemacht werden.

Das kann ich wiederum nicht verstehen, denn wenn die Beschlagnahmung aus tierschutzrelevanten Gründen rechtens war, dann hat der Züchter jegliches Recht verloren im nachhinein so zu tun als seien ihm die Hunde wichtig.

Das alles hätte er vorher selbst in der Hand gehabt.


Ganz schöner Vertrauensvorschuss!

Hm, also ich kenne jetzt keinen Fall in dem das Objekt einer Zwangsversteigerung/Versteigerung (Auto,Haus) einen höheren Wert erziehlt hätte als im regulären Verkauf.

Da hiesse ja, die Hunde gehen für ca 1000 Euro an den neuen Besitzer , glaub ich nicht.

Gruss
Matti
 
genau das habe ich gemeint mit: die Fakten sind unklar..
für mich liest sich das so, als wenn der Besitzer die Versteigerung erzwungen hat, denn das Th schrieb:
wir hätten lieber in Ruhe passende Plätze gesucht...

Interessant fand ich jedoch, dass einige hier meine Frage ob sie steigern würden mit ja beantwortet haben...
 
Hi

Das kann ich wiederum nicht verstehen, denn wenn die Beschlagnahmung aus tierschutzrelevanten Gründen rechtens war, dann hat der Züchter jegliches Recht verloren im nachhinein so zu tun als seien ihm die Hunde wichtig.

Das mag evtl auch mit meiner Einstellung zusammenhängern, dass JEDER!!! Hund (fällt schliesslich keiner vom Himmel) ein recht auf seine Eltern hat und ich die Papiereinbehalterei von vielen TSV nicht leiden kann (macht z.B. Sinn, die AT zu kennen in diesem Fall z.B. wegen Demodex und Epi)

Das Recht verwirkt, die Hunde zu behalten, ja. Aber (auch wenn ich keine Lanze für "scheunenHaltung" brechen will... es weiss keiner, was vorher gelaufen ist, ob dieser Züchter mehr oder minder in diese Situation genötigt wurde (Lärmbelästigung, Krankheit etc)

Klar muss er dann den Bestand entsprechend verkleinern, aber eben darf man ihm nicht zur Übereignung nötigen, indem man z.B. Interessenten wehrt. Und, ich weigere mich zu glauben, das jemandem der eine Rasse 50 Jahre züchtet und "alte Säcke" im Bestand hat die Hunde komplett am a... vorbeigehen. Wenn er seit 50 Jahren züchtet, ist er mindetens 68... Ich denke, da gibt es weit mehr zu berücksichtigen, als bei einem A... mit 25, der Hunde stapelt. Klar, da muss mindestens eine Anzahlbeschränkung hin und eben Hilfe!!!

Klar kann der Besitzer sie erzwingen, aber, wenn ich auf mich 30 Jahre draufpacke an Starrsinn würde ich das auch tun, bevor ich Übereigne, könnteich mir vorstellen...

Das mit dem Vertrauenssvorschuss meinte ich als Vorschuss an den TSV. Ich kenne Fälle, wo den vom Züchter gesuchten interessenten gesagt wurde,: wenn der Züchter den Hund übereignet und si unseren Schutzvertrag unterschreiben können sie den Hund haben, sonst geben wir ihn nicht heraus. Ergo konnte der Züchter den Hund aus dem TH nicht veräussern.
Solche Vorgehen meine ich... Wenn der Züchter seinen EX Deckrüden an einen Züchterkollegen verkauft hat da der TSV etwas dagegen, aber, bitte wer zahlt einen Deckrüdenpreis, wenn nicht ein Züchter?

lg Anna
 
Vielleicht ist der Eigentümer der Hunde nicht bereit dem TH das Eigentum an den Tieren abzutreten und auch nicht bereit (oder fähig) für die Unterbringung der Tiere im TH kostenmäßig aufzukommen.

Dann werden die Tiere wohl (wie jedes andere Pfandgut) versteigert um die Kosten wieder herein zubringen.


Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn der Eigentümer nicht bereit ist, auf sein Eigentum zu verzichten, kann die Behörde es nicht versteigern. Versteigern (Eigentum übertragen) kann nur ein Eigentümer. Das bedeutet, der "Züchter" (Produzent) wurde enteignet und die Behörde hat offensichtlich die Verfügungsgewalt über die Hunde. Da frage ich mich dann aber, warum man nicht auf die Angebote verschiedener Tierheime/Tierschutzvereine eingegangen ist, die Hunde aufzuteilen? So hätte man die Kosten doch für alle im Rahmen halten können?

Wer hat sich denn da quergestellt, das TH Recklingshausen oder das VetAmt?
 
Es gibt eine neue ausführliche Stellungnahme des Th auf Facebook...
das Th hat sich vom deutschenTierschutzbund rechtlich beraten lassen und hatte keine andere Wahl als die Versteigerung zuzulassen, da die Hunde nicht zur Vermittlung freigegeben sind.
es durften noch nicht mal Fotos der Hunde auf die Th-Homepage gestellt werden.
Sie haben eine Woche Zeit eventuelle Interessenten über die Eigenschaften der entsprechenden Hunde zu beraten...
sie beschreiben ausführlich die Haltungsbedingungen aus denen die Hunde herausgeholt wurden.
Kot und Urin und Boxenhaltung...

für mich klingt das alles sehr vertrauenswürdig und mir tun die MA des TH leid, die sich jetzt diesem Kuhhandel beugen müssen, das Th bezieht keinerlei Einkünfte aus der Versteigerung...

es ist eine rechtliche Sache wo ich nicht durchblicke, es klingt aber plausibel...
das Vetamt hat die Tiere eingezogen, der Besitzer hat wahrscheinlich dagegen geklagt,
darf sie nicht zurück bekommen sondern sie nur versteigern lassen, so habe ich das verstanden..
 
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