Hi
Der "Züchter".
Gruss
Matti
Ja, aber wer kriegt den Erlös?
Der "Züchter".
Der frühere Halter hat ein Recht auf die Erstattung des Marktpreises seines Eigentums“, sagt Amtsleiter Gerwert. Diesen Marktpreis ermittelt die Auktion. Allerdings wird der Erlös dem Halter nicht direkt ausgezahlt. Der Kreis macht zunächst die Kosten geltend, die in den vergangenen fünf Monaten für Unterbringung und Versorgung der Tiere angefallen sind – immerhin eine „mittlere fünfstellige Summe“, wie es in einer Pressemitt
Gruss
Matti