:keks:
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Das TH ist nicht Eigentümer des Hundes. Davon ab muß das TH/der TSV gar nichts. Der Hund kann auch einfach an geeignetere Halter vermittelt werden, oder der Hund kann aufgrund erwiesener Gefährlichkeit auch sang und klanglos eingeschläfert werden.Die Idee mit dem Tierheim verklagen ist vielleicht nicht so gut gelungen, aber ganz pragmatisch betrachtet, ist es doch so, dass das Tierheim sowieso einen Trainer beauftragen muss, der mit dem Hund arbeitet, wenn sie den nach diesem Vorfall je wieder vermitteln wollen. Warum also nicht gleich mit den letzten Vorbesitzern zusammenarbeiten, wenn die schon bereit sind.
Dir erschließt es sich also nicht, das die TE/ihr Freund nach dem Vorfall naturgemäß nicht ungezwungen mit den Hund umgehen können oder sogar Angst vor ihm haben? Und was spricht dagegen wenn ein erfahrener(!) Halter selbst "herumdoktert"?Und warum die jetzt ungeeigneter sein sollen als andere Kandidaten, erschließt sich mir auch nicht. Weil sie den Hund im ersten Schreck wieder zurückgebracht haben? Ist doch besser als selbst rumzudoktern und vielleicht alles nur noch schlimmer zu machen.
Das TH ist nicht Eigentümer des Hundes. Davon ab muß das TH/der TSV gar nichts. Der Hund kann auch einfach an geeignetere Halter vermittelt werden, oder der Hund kann aufgrund erwiesener Gefährlichkeit auch sang und klanglos eingeschläfert werden.
Natürlich muss das Tierheim gar nichts. Sie können den Hund auch den Rest seines Lebens einsitzen lassen. Die Halter waren aber nicht von vorneherein ungeeignet. Woraus schließt du das? Ungeeignet war wohl eher zu verschweigen, dass der Hund bei den letzten Besitzern nicht nur geschnappt hat.
Dir erschließt es sich also nicht, das die TE/ihr Freund nach dem Vorfall naturgemäß nicht ungezwungen mit den Hund umgehen können oder sogar Angst vor ihm haben?
Doch, natürlich sehe ich das, sonst hätten sie ihn ja nicht zurückgebracht. Aber wenn die Haltung unüberwindbar wäre, könnte ja keiner seinen Hund behalten, der ihn gebissen hat.
Und was spricht dagegen wenn ein erfahrener(!) Halter selbst "herumdoktert"?
Im Prinzip gar nichts. Abgesehen davon, dass wohl keine erfahrenen Halter Schlange stehen werden, um den Hund wieder aus dem Tierheim zu holen.
Und dass jede Erfahrung mal irgendwo ihren Anfang nehmen muss.
Ich kann die Kritik an der TE nur zum Teil nachvollziehen.
Eigentlich kann ich mich sogar ganz gut in sie reinversetzen. Man übernimmt einen Hund aus dem Tierheim, der sich auf Gassigängen als ganz netter Hund gezeigt hat, der aber offenbar bei den Vorbesitzern schon mal geschnappt hat. Soweit ja nichts Dramatisches.
Jetzt hat sich der Hund aber bei der ersten körperlichen Maßregelung nicht nur im eigenen Arm verbissen, sondern auch im Arm des Freundes. Und zwar so ungehemmt, dass es für eine zweiwöchige Krankschreibung gereicht hat.
Da kann man sich natürlich fragen, ob man einen recht fremden Hund denn überhaupt schon so maßregeln dürfe, ob er sich so bedrängt gefühlt hat, dass er gar nicht anders konnte usw. wie das hier ja verschiedentlich angeklungen ist.
Man kann aber auch spontan so reagieren wie die TE: *******, das ist uns ne Nummer zu groß, damit können wir nicht umgehen. Dann geht der Hund halt erstmal wieder zurück.
Dass man sich dann, wenn der erste Schmerz nachgelassen hat, überlegt, ob es nicht doch möglich wäre, wenn man entsprechende Unterstützung im Handling bekommt, finde ich jetzt auch nicht so ungewöhnlich. Würde mir, denke ich, auch so gehen, wenn mich mein Hund beißen würde.
Die Idee mit dem Tierheim verklagen ist vielleicht nicht so gut gelungen, aber ganz pragmatisch betrachtet, ist es doch so, dass das Tierheim sowieso einen Trainer beauftragen muss, der mit dem Hund arbeitet, wenn sie den nach diesem Vorfall je wieder vermitteln wollen. Warum also nicht gleich mit den letzten Vorbesitzern zusammenarbeiten, wenn die schon bereit sind.
Und warum die jetzt ungeeigneter sein sollen als andere Kandidaten, erschließt sich mir auch nicht. Weil sie den Hund im ersten Schreck wieder zurückgebracht haben? Ist doch besser als selbst rumzudoktern und vielleicht alles nur noch schlimmer zu machen.
Natürlich muss das Tierheim gar nichts. Sie können den Hund auch den Rest seines Lebens einsitzen lassen. Die Halter waren aber nicht von vorneherein ungeeignet. Woraus schließt du das? Ungeeignet war wohl eher zu verschweigen, dass der Hund bei den letzten Besitzern nicht nur geschnappt hat.
Dazu müßte man erstmal genau wissen, wie die Situation mit der Arbeitsplatte und der anschließenden Schieberei genau abgelaufen ist.Was ich mich ja auch frage: Wie hätte eigentlich der "geeignete" oder "erfahrene" Halter diese Situation verhindern können?
Ich würde gerne wissen nach welchen Kriterien Hunde vermitteln! Sie wussten ganz genau dass hier Kinder in der Wohnung sind und das wir Anfänger sind! Sie: Sie wurden vom Th empfohlen, sie seien lernwillig, souverän und zuverlässig beschrieben worden, aber ich hätte ihnen niemals irgendeinen einen Hund vermitteln dürfen! Ich: ja, keinen bissigen! Bekommen wir wenigstens unsere Schutzgebühr zurück? Sie: die können sie gerne einklagen.
Natürlich muss das Tierheim gar nichts. Sie können den Hund auch den Rest seines Lebens einsitzen lassen. Die Halter waren aber nicht von vorneherein ungeeignet. Woraus schließt du das? Ungeeignet war wohl eher zu verschweigen, dass der Hund bei den letzten Besitzern nicht nur geschnappt hat.
ich schließe es daraus, dass dem tsv (nicht das tierheim, denn dort war der hund nur geparkt) es anscheinend reichlich egal war an wen sie den hund (der angeblich schon mehrfach gebissen haben soll und schon 5 vorbesitzer, darunter 2-3 in spanien) vermittelt haben.
denn, laut TE hat der tsv ja verschwiegen, dass der hund beim letzten besitzer nicht nur geschnappt hat, sondern sich auch dort verbissen haben soll. rechne doch mal, ein hund, der eigentlich rein äußerlich doch ziemlich ansprechend ist, kommt nach spätestens 14 tagen wieder, und die schutzgebühr bleibt. immer wieder
wenn dem tsv sowas schon egal ist und es einfach mit einen "schnappen" abtut. sorry, dann denke ich, wares dem tsv auch egal, ob die TE eine geeignete halterin für diesen hund ist.
allerdings kenne ich, wie wir alle ja nur die version der TE.
Ich würde gerne wissen nach welchen Kriterien Hunde vermitteln! Sie wussten ganz genau dass hier Kinder in der Wohnung sind und das wir Anfänger sind! Sie: Sie wurden vom Th empfohlen, sie seien lernwillig, souverän und zuverlässig beschrieben worden, aber ich hätte ihnen niemals irgendeinen einen Hund vermitteln dürfen! Ich: ja, keinen bissigen! Bekommen wir wenigstens unsere Schutzgebühr zurück? Sie: die können sie gerne einklagen.
Also, auf der Schutzgebühr rumzureiten, finde ich jetzt schon ein wenig kleinlich.
Arrabiata schrieb:Auch wenn die Vermittlerin euch nicht richtig aufgeklärt hat, seid ihr doch trotzdem ziemlich naiv gewesen.
Betrachte die Schutzgebühr doch einfach als Kostenbeitrag für Arons weiteren Aufenthalt im Tierheim. Jeder, außer Aron, hat die Chance, was aus dieser schief gelaufenen Vermittlung zu lernen. Die Vermittlerin wird beim nächsten Mal hoffentlich ehrlicher sein und ihr holt euch einen Welpen vom Züchter.