25 tote Hunde, bei (illegalem) Hundetransport?

Zur "Gesetzeslücke": genau das ist es. Denn als diese ganzen Verordnungen und Gesetze entstanden, war den verantwortlichen Politikern das Thema Tierschutz wohl noch nicht so ganz bewusst. Man ging wohl davon aus, dass Tierschutz grundsätzlich eine nationale Angelegenheit ist und wer Auslandstierschutz betreibt dieses im jeweiligen Land tut.

Fakt ist, dass seit Jahren die Zahl der Tierschutztransporte und angeblichen Tierschutztransporte steigt. Da die Verordnungen Einfuhren von Tierschützern nicht berücktsichtigt hatten, haben viele Geschäftemacher sich das zunutze gemacht. Denn man konnte sich einfach darauf berufen, dass man ja gutes tut und keinen Handel betreibt sondern Tierschutz.

In Deutschland wurde jahrelang darüber gestritten. Da nun die Verordnungen im Zusammenhang mit gewerblichen Einfuhren von Eigentumsübertragung reden, wurde gerichtlich festgelegt, dass der Tierschutz ebenfalls dazu gehört. Denn Handel hat zwar üblicherweise eine Gewinnerzielungsabsicht, aber dieser Gewinn kann auch bei wirklichen Händlern nicht immer erwirtschaftet werden.

Man stelle sich jetzt einmal vor, jeder Tierhändler würde seinen Transport als Tierschutztransport deklarieren und das aufgrund dieser Lücke in den Verordnungen auch ungestraft können. Dann gäbe es wahrscheinlich keine Schlachtviehtransporte mehr sondern nur noch Tierschutztransporte. Theoretisch könnte das wahrscheinlich jeder Schweinetransporteur machen.

@tte: genau das ist aber der Grund der unterschiedlichen Behandlung von "privat" und "gewerblich". Man geht bei "gewerblich" von Massentransporten aus. Und da "gewerblich" einen Gewinnerzielungsabsicht hat, sollen die Kosten, die den Gewinn schmälern könnten, ja so gering wie möglich gehalten werden. Also würde, wenn es keine entsprechenden Vorschriften gibt, gepfiffen auf Gesundheitszeugnisse, Impfungen etc. Und was würde das für eine gewaltige Verbreitung von Tierseuchen für eine verheerende Wirkung haben...

Im Umkehrschluss geht man bei "privat" davon aus, dass der Durschschnittsmensch nicht mit 30 Hunden und Katzen oder 100 Schweinen in Urlaub fährt. Und wenn der Durchschnittsmensch seine eigenen Tiere schon mit in Urlaub nimmt dann sorgt er sich auch darum, dass sie sich keine Krankheiten oder Seuchen einfangen, die sich verbreiten oder sogar den Besitzer anstecken könnten.

Und wenn man mal ganz genau nachdenkt, kann ein Tierschutztransport nie privat sein. Privat Tiere einführen bedeutet doch, dass man entweder sein eigenes Tier mit ins Ausland nimmt und hinterher wieder mit nach Hause. Oder aber, dass man im Ausland ein Tier erworben hat und mit in sein Heimatland nimmt. Das ist aber bei Tierschutztransporten so gut wie nie der Fall.

Man könnte ja eine Art Liste erstellen, was bei Tierschutztransporten privat und was gewerblich ist.

Beispiel:
  • Tier wird von einer Orga aus Tötung freigekauft, Eigentümer ist die Orga, Tier kommt mit Transport nach D und wird bei Ankunft direkt gegen Schutzgebühr an Endstelle gegeben: gewerblich
  • Tier wird von Orga aus Tötung freigekauft, Eigentümer ist Orga, Tier kommt nach D auf PS und wird zur Vermittlung ausgeschrieben: gewerblich
  • Tier wird von Orga aus Tötung freigekauft, Eigentümer ist Orga, Tier kommt nach D in TH, Eigentumsübertrag auf TH bis zur weiteren Vermittlung: gewerblich
  • Tier wird von Orga aus Tötung freigekauft und vor Ort in PS oder Pension untergebracht, künftiger Besitzer bezahlt sofort Kaufpreis (Schutzgebühr) gegen Vertrag, Eigentumsübertrag erfolgt noch im Ausland, Tier wird im Auftrag des neuen Besitzers von Orga oder anderer Person nach D gebracht und dann unentgeltlich an Besitzer übergeben: hier könnte man streiten, ob gewerblich oder privat, weil die Einfuhr ja direkt mit einem "Kauf" in Verbindung steht
  • Tier wird von Orga aus Tötung freigekauft und vor Ort in PS oder Pension untergebracht, künftiger Besitzer reist hin und kauft vor Ort das Tier, nimmt es anschließend mit nach Hause: privat
  • künftiger Besitzer reist ins Ausland, sucht sich selbst ein Tier in der Tötung aus, kauft es und reist mit ihm nach Hause: privat
Wie man sieht, kann man schon recht genau erkennen, was privat und was gewerblich ist. Und damit niemand auf dumme Gedanken kommen würde: auch für private Einfuhren müssen schließlich Impfungen, evtl. Gesundheitszeugnisse etc. vorhanden sein. Nur braucht es keine TRACES und Beachtung des Alters der Tiere. Natürlich könnte man jetzt sagen, dass man dann ja nur je maximal 5 Hunde "kaufen" und transportieren muss, um die gewerblichen Vorschriften zu umgehen. Echte Tierschützer wird das nicht abhalten, weil echter Tierschutz immer ein Zuschussgeschäft ist und nie kostendeckend. Die, die nur vorgeben Tierschutz zu betreiben, die werden das nie tun, weil ihnen die Kosten dann doch zu hoch wären. Und als Ausgleich die Schutzgebühr erhöhen, um trotzdem noch Gewinn zu machen, würde auch scheitern, denn wie hoch müssten die dann sein? Auf jeden Fall so hoch, dass kaum noch jemand ihnen Tiere abnehmen würde.
 
Es ist an der Zeit das genau da angesetzt wird und eben die Lücken geschlossen werden und zwar richtig. Bevor dies nicht geschehen ist wird man sich weiter dumm stellen und sagen wir sind Tierschützer für uns gilt das nicht, haben wir nicht gewußt - traurig eigentlich.

Leute, das ist doch der "Witz", wie so häufig in Deutschland :rolleyes:

Es gibt und gab manigfaltige Möglichkeiten der Kontrolle, die BRD hat ein im Grunde wunderbares Tierschutzgesetz (im globalen Vergleich) - aber wenn es nicht zur Anwendung kommt, nutzt das Papier nichts, auf dem es geschrieben steht.

Der Grund für Traces ist meiner Meinung nach aber auch nicht der Schutz des Tieres (die Einresebestimmungen sind ausreichend deutlich, meiner Meinung nach), sondern die Möglichkeit des Einzuges von Geldern. Die Schweiz macht die Verzollung vor - Deutschland wird folgen. Und ob das im Sinne des Tierschutzes ist, wage ich persönlich zu bezweifeln - auch wenn andere da anderer Meinung sind. Die schwarzen Schafe wird man damit jedenfalls nicht bestrafen - denn wer vorher schon illegal eingeführt hat, wird es hinterher ebenso tun.

Meine eigentliche Frage bleibt dennoch unbeantwortet, schade eigentlich.
 
in der schweiz funktioniert der tierschutz aus dem ausland auch, obwohl versteuert werden muss bzw müsste. viele haltan sich nicht daran und bringen die hunde einzeln in privatautos über die grenze aber dann gibts probleme beim veterinär in der schweiz. viele stellen auf stur und zeigen leute an die keinen einfuhrstempel im ausländischen hundepass haben.
 
in der schweiz funktioniert der tierschutz aus dem ausland auch, obwohl versteuert werden muss bzw müsste.

Kostet den TSV aber pro Hund die Summe X, welche an den Staat abgeführt werden muss. Geld, das bei seriösen Vereinen dann an anderer Stelle fehlt.

viele haltan sich nicht daran und bringen die hunde einzeln in privatautos über die grenze aber dann gibts probleme beim veterinär in der schweiz. viele stellen auf stur und zeigen leute an die keinen einfuhrstempel im ausländischen hundepass haben.

Genau das. Und was bitte hat man dadurch gewonnen oder verloren (aus Tierschutzsicht)? Der Staat gewinnt an den Legalen - die Illegalen gehen weiter durch, wie vorher auch.
 
Consultani, welche Frage ist jetzt noch unbeantwortet? Es ist doch alles zu den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen gesagt, oder? EU-Verordnungen sind sozusagen auch eine Art Gesetze, die müssen eingehalten werden und deren Einhaltung unterliegt der Kontrolle der Mitgliedsstaaten. Nicht alle EU-Verordnungen sind in eigens dafür eingeführten Gesetzen der Mitgliedsländer nochmal extra festgeschrieben und müssen trotzdem eingehalten werden. Das war ja eigentlich unter anderem der Sinn der EU, dass es zentrale einheitliche Vorschriften gibt, an die sich alle halten müssen, die aber nicht jeder in ein eigenes Gesetz packen muss. Es sollte alles vereinfache. Nur für den nicht rechtskundigen Laien ist das ziemlich unübersichtlich, weil man nicht einfach einen einzigen Gesetzestext heranziehen muss sondern viele einzelne Gesetze und Verordnungen zusammen.

Und da kannst du noch so oft nach einem Paragraphen in einem deutschen Gesetz rufen, den gibt es nicht oder nur bedingt. Trotzdem ist das, was nicht in einem deutschen Gesetz nicht steht, nicht automatisch legal und erlaubt. Und D darf nicht mal alles, wofür es EU-Verordnungen gibt, in ein Gesetz packen. Denn ändert sich die Verordnung müsste das Gesetz angepasst werden, dazu ist D als EU-Mitglied verpflichtet. Doch das dauert zu lange und D bekommt gewaltige Schwierigkeiten mit der EU, wenn das nicht sofort und zeitnah umgesetzt wird.

Willst du unbedingt ein Gesetz zur Einfuhr, dann solltest du dich an den deutschen Gesetzgeber wenden. Vielleicht macht er für dich eine Ausnahme und umgeht die EU-Verträge, damit du ein Gesetz und einen Paragraphen bekommst.

Und aufs Tierschutzgesetz darfst du dich bei Transporten auch nur bedingt berufen, denn das ist vorrangig nicht auf Transporte anzuwenden, zumindest nicht was die eigentlichen Transportbedingungen und die Einfuhrbestimmungen betrifft. Das regeln, wie schon zigmal geschrieben, die Verordnungen.
 
Zwielicht, als jemand, der sich pingeling genau an Einresebestimmungen und sonstige Gesetze hält bzw. dieses immer und zu jeder Zeit "predigt" und sich auch aktiv dafür einsetzt, stehe ich nicht auf der Seite derer, die sich "drücken" wollen - mit Nichten! Das möchte ich hier einmal heraus stellen, nicht das jemand auf die Idee kommt, ich hätte eine fragwürdige Intention ob meines Beharrens. ;)

So wie es Dir und MaHeDo (als Beispiel) klar zu sein scheint, wie es zu laufen hat, scheint es diversen Behörden ("dem Gesetzgeber") durchaus nicht transparent. Ich beziehe meine Informationen aus erster Hand und kann Dir sagen, das die Aussagen ebenjener durchaus nicht schlüssig sind oder waren (ob der Notwendigkeit von Traces). Nicht umsonst werden wohl Schulungen zum Thema angeboten (finde ich zum schiessen komisch, übrigens. Das sagt irgendwie alles ... :lol:) - so "klar wie ein Bergsee" scheint das in der Tat schlicht und ergreifend nicht zu sein.
 
in der schweiz funktioniert der tierschutz aus dem ausland auch, obwohl versteuert werden muss bzw müsste.

Kostet den TSV aber pro Hund die Summe X, welche an den Staat abgeführt werden muss. Geld, das bei seriösen Vereinen dann an anderer Stelle fehlt.

viele haltan sich nicht daran und bringen die hunde einzeln in privatautos über die grenze aber dann gibts probleme beim veterinär in der schweiz. viele stellen auf stur und zeigen leute an die keinen einfuhrstempel im ausländischen hundepass haben.
Genau das. Und was bitte hat man dadurch gewonnen oder verloren (aus Tierschutzsicht)? Der Staat gewinnt an den Legalen - die Illegalen gehen weiter durch, wie vorher auch.

Wie aber soll ein Land überhaupt in der Lage sein, wenigstens ein paar Illegale zu erwischen? Alles geht doch mittlerweile nur noch über den Geldbeutel. Wie gesagt: echter Tierschutz ist weder gewinnbringend noch kostendeckend. Also schreckt den echten Tierschützer auch eine Versteuerung nicht ab. Den Illegalen, die man erwischt, denen tut es weh, denn es schmälert den Gewinn oder verursacht Verlust. Dazu müssten aber viel konsequentere und häufigere Kontrollen her, dann würde jeder Illegale damit rechnen müssen, der nächste zu sein, der erwischt wird.

Aber solche verstärkten Kontrollen scheitern an Vielem: an Geld, an Personal, am Schengen-Abkommen etc.

Es wird also auf die Eigenverantwortung gesetzt. Doch mit der ist es nicht weit her. Würde also eine lückenlose Kontrolle in allen Bereichen wieder eingeführt, wer sollte die Kosten dafür übernehmen? Was glaubst du, wie hoch dann die Steuerlast für alle wäre? Das Einzige, was machbar wäre - und ich hoffe, dass sich da irgendwann mal etwas tut - ist, Strafen und Bußgelder empfindlich zu erhöhen. Nicht Geldbuße von wenigen Hundert Euro sondern es muss in die Tausende gehen inkl. der Kostenübernahme für Beschlagnahmungen, Einsätze usw. bis hin zu absolutem Tätigkeitsverbot in diesem Bereich. Nur dann tuts richtig weh und könnte vielleicht schon mal etwas verändern.


Die Probleme der Behörden, sprich die weit verbreitete Unkenntnis innerhalb der Behörden, habe ich ja schon erwähnt. Das ist aber nicht nur auf diesem Gebiet so. Da müsste der allererste Ansatzpunkt sein, denn es kann nicht sein, dass vom Bürger verlangt wird zu wissen, was die Mitarbeiter der öffentlichen Hand nicht mal kennen oder übersehen.
 
Für Tierschutz gibt es keine Gesetze! Darum wird "anderes" angewendet.
Und für Seuchenbestimmungen gibt es Gesetze, die z.B. Tollwutimpfungen verlangen. Wenn die gemacht werden welchen Unterschied gibt es zwischen "Privat und Gewerblich"?
Welcher Unterschied (nach Hausverstand, wenn es den gibt) besteht für einen durchgeimpften Hund der privat und einen durchgeimpften Hund der an Dritte weiter gegeben wird? Kann mir das bitte jemand erklären?

Sagt wer? Dann kann ich nun also auch Anlagehunde importieren, weil in dem Einfuhrverbot "der Tierschutz" nicht ausdrücklich erwähnt wird und ich die nur vermittel, wenn ich mich Tierschutz nenne? Andersrum wird ein Schuh daraus, wie z.B. die Landeshundegesetze beweisen, in denen ausdrücklich für "den Tierschutz" Sonderregelungen aufgeführt werden. "Der Tierschutz" befindet sich nicht in einem rechtsleeren Raum, nur weil er das für sich selbst einfach mal so behauptet. Und die inzwischen mehrfach eingestellten Urteile beweisen, dass die Gesetzeslage eben nicht unterscheidet zwischen gewerblichem und "tierschützerischem" Handel, weil es da ausser der steuerrechtlichen Betrachtung eines Vereins auch keinen Unterschied gibt. Auch im Vereinsrecht wird an keiner Stelle beschrieben, dass für Vereine Sonderreglungen bzgl. Einreisebestimmungen gäbe und auch das Tierschutzgesetz macht keinen Unterschied zwischen Handel oder Verein.

Natürlich können sich Vereine weiter auf den Standpunkt verbeissen, sie wären keine Händler. Spätestens seit dem im März letzten Jahres gefällten Urteil müsste klar sein, auf wie dünnem Eis man sich bewegt. Und daher muss auch jeder Verein für sich selbst entscheiden, ob er es erst auf eine Anzeige ankommen lassen will.

Danke Martina - genauso wird es wohl auch gehandhabt - "Gesetzeslücke "

Ich seh in dem, was ich beschrieben habe, nicht mal eine Lücke. Den Transporteur eines Tieres in einem offiziellen Reisedokument als Besitzer einzutragen, obwohl er das definitiv nicht ist und er doch auch gar keinen Vertrag mit dem zukünftigen Besitzer hat, ist Betrug. Welche Lücke könnte man da schließen? Man könnte höchstens den Transporteur wegen des Betrugs anzeigen, der sich als Besitzer eines Tieres ausgibt, das ihm gar nicht gehört. Wird schwer zu beweisen sein, denn Übernahmeverträge wären im Ernstfall schnell mal nachgereicht und es ist Privatleuten nicht verboten, sein eigenes Tier einem Dritten zu verkaufen.
Nur weil es relativ einfach ist, eine bestehende Gesetzeslage auszutricksen, wird das Handeln dadurch nicht legal und wirft mMn kein gutes Licht auf eine Orga, die vorgibt, seriös zu arbeiten. Wobei das ja letztlich alle von sich selbst behaupten.
Bleibt also unterm Strich nichts weiter, als seine eigenen Schlüsse daraus zu ziehen, wie und unter welchen Bedingungen ein Verein seine Tiere einführt.
 
Wie aber soll ein Land überhaupt in der Lage sein, wenigstens ein paar Illegale zu erwischen?

Die Verzollung von Tierschutzhunden wird mit Nichten dazu geführt haben, mehr Illegale zu fassen - da bin ich mir sehr sicher.

Einreisebestimmungen gibt und gab es auch ohne Verzollung und die Kosten für einen beschlagnahmten Hund bei nicht Einhalten eben dieser, liegen bei mehreren Hundert Euro, das kann auch bis in die Tausende gehen (je nachdem, wie lange das Tier in Quarantäne gehalten werden muss, welche Tests bezahlt werden müssen, wie pingelig der Amtsvet ist etc.).

Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun?

Alles geht doch mittlerweile nur noch über den Geldbeutel.

Ging es vorher auch. Ganz ohne Verzollung und Zusatzverdienst seitens des Staates unter dem Deckmäntelchen Tierschutz.

Wie gesagt: echter Tierschutz ist weder gewinnbringend noch kostendeckend. Also schreckt den echten Tierschützer auch eine Versteuerung nicht ab.

Nein. Der echte Tierschützer muss nun nur pro Hund die Summe X mehr auftreiben - was, in der Summe gesehen, dem "echten" Tierschutz schadet (eben weil das Geld an anderer Stelle fehlt. Es gibt ja nicht auf einmal mehr Spenden, nur weil die Ausreise teurer wird - nur als Beispiel).

Den Illegalen, die man erwischt, denen tut es weh, denn es schmälert den Gewinn oder verursacht Verlust. Dazu müssten aber viel konsequentere und häufigere Kontrollen her, dann würde jeder Illegale damit rechnen müssen, der nächste zu sein, der erwischt wird.

Deine erste Aussage glaube ich eben nicht, denn wer bisher "am Staat vorbei" eingeführt hat, wird es auch weiterhin tun.

Das besser kontrolliert werden muss, steht für mich auf einem ganz anderen Blatt und dies halte ich für obligatorisch. Sämtliche Gesetze, den Tierschutz betreffend, sollten besser und eingehender kontrolliert werden. Die Texte sind da - an der Umsetzung hadert es.
 
Die Verzollung von Tierschutzhunden wird mit Nichten dazu geführt haben, mehr Illegale zu fassen - da bin ich mir sehr sicher.

Das mag sein, aber eine kleine Chance würde bestehen. Und würden die Einnahmen daraus in Personal für verstärkte Kontrollen gesteckt, hätte bestimmt kein echter Tierschützer etwas dagegen.

Einreisebestimmungen gibt und gab es auch ohne Verzollung und die Kosten für einen beschlagnahmten Hund bei nicht Einhalten eben dieser, liegen bei mehreren Hundert Euro, das kann auch bis in die Tausende gehen (je nachdem, wie lange das Tier in Quarantäne gehalten werden muss, welche Tests bezahlt werden müssen, wie pingelig der Amtsvet ist etc.).

Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun?
Man sieht aber tagtäglich, dass es bei der Auferlegung von Kosten für Beschlagnahmen nicht so weit her ist. Die VetÄmter scheuen da wahrscheinlich den großen Aufwand, der oft betrieben werden muss, um diese Kosten überhaupt eintreiben zu können. Und bevor man den langwierigen Gerichtsweg einschlägt, dessen Ausgang noch dazu ungewiss ist, weil vielleicht nichts zu holen ist und im Endeffekt alles zu Lasten der Staatskasse geht, gibt man die beschlagnahmten Tiere entweder ganz schnell wieder frei oder beschlagnahmt gar nicht erst. Das zeigen ja die Beispiele des Spanientransports in Karlsruhe (Weiterfahrt wurde sofort gewährt) und des Kroatientransports (ursprünglich beschlagnahmte und in TA-Behandlung gegebene Tiere konnten wenige Tage später wieder abgeholt werden).

Auch wir im TH hatten kürzlich einen solchen Fall. Massenbeschlagnahme von Hunden und vornehmlich Katzen, allesamt krank (verpilzt, Giardien) und in überwiegend schlechtem Zustand. Unsere TA-Kosten gehen in die Tausende, ein Ende ist noch nicht in Sicht. Ein Teil der Hunde ging an den ursprünglichen Besitzer zurück, nachdem von uns Impfungen und Behandlungen gemacht wurden, auf den Kosten bleiben wir komplett sitzen, das VetAmt übernimmt diese nicht und wird sie auch dem Besitzer nicht auferlegen, da dort wohl nichts zu holen ist. Zwar können wir irgendwann, wenn die verbliebenen Tiere endlich gesund und vermittelbar sind, die Schutzgebühr einnehmen, aber die gesamten Schutzgebühren dieser Tiere decken die entstandenen Kosten für TA, Unterbringung und Spezialfutter nicht einmal annähernd. Wo also tun die Kosten für eine Beschlagnahme irgendjemandem weh außer den TH, die diese Tiere aufnehmen?

Deine erste Aussage glaube ich eben nicht, denn wer bisher "am Staat vorbei" eingeführt hat, wird es auch weiterhin tun.
Nicht, wenn er mehrmals erwischt wurde und hohe Strafen dafür bekommt.

Das besser kontrolliert werden muss, steht für mich auf einem ganz anderen Blatt und dies halte ich für obligatorisch. Sämtliche Gesetze, den Tierschutz betreffend, sollten besser und eingehender kontrolliert werden. Die Texte sind da - an der Umsetzung hadert es.
Ja, Texte sind da. Aber es gibt eben Probleme mit nationalen Gesetzen und staatenübergreifenden Verordnungen. Tierschutzgesetze sind nationale Gesetze, die regeln aber weder Einfuhr noch Transportbedingungen. Dafür gibts dann halt die staatenübergreifenden Verordnungen, die aber auch nur mangelhaft umgesetzt werden, weil Behörden mit Nichtwissen glänzen. Eigentlich wäre ein einheitliches EU-weites Gesetz (oder Verordnung) wünschenswert, das alles regelt - Tierschutz, Transport, Einfuhr). Aber das wird gerade im Bereich Tierschutz (der ja vorrangig nationale Angelegenheit ist) entweder ganz scheitern oder sich am niedrigsten Niveau der Mitgliedstaaten orientieren.

Insofern sind zwar Texte da, aber nicht ausreichend. Und wenn schon jetzt Umsetzung und Kontrollen mangelhaft sind, wie soll das erst bei Verschärfungen aussehen? Und würden wir ein allumfassendes EU-weites Tierschutzgesetz wollen, das sich an z.B. Bulgarien oder Rumänien orientiert?
 
Danke mal für diese Diskussion, ehrlich und nicht ironisch gemeint!! Es war für mich zeitweise schwer, die Intentionen zu erkennen.
Beispiele : Hund wird eingeflogen, im Pass steht die Orga, wird von Orga-Mitarbeiter begleitet,
Schutzgebühr/Kaufpreis wurde vorher entrichtet = Handel?
Hund wird mit Flugpaten eingeflogen, im Pass steht die Orga, Spende wurde vorher entrichtet = Handel?
Hund kommt auf dem Landweg, im Pass steht die Orga, welche den Transport selbst macht.
Hund wird 1 Jahr später mit Schutzgebühr/Kaufpreis vermittelt = Handel?
Hund wird eingeflogen von Privatpersonen, im Pass steht die Orga. Hund kommt direkt ins Ins TH,
wird von dort per Schutzvertrag/Kaufpreis vermittelt = ist 1x privat, 1x Handel?
Hund wird von Privatperson an Privatperson gegen Kaufpreis übergeben aus nicht EU-Staat an EU-Staat = privater Handel?

Tula
 
Noch ein Beispiel (hat grad mit Ergänzen nicht geklappt:( Hund wird aus EU-Staat in nicht EU-Staat
verbracht, TH, gegen Schutzgebühr/Kaufpreis wiederum in EU-Staat vermittelt = Handel?

Tula
 
Danke mal für diese Diskussion, ehrlich und nicht ironisch gemeint!! Es war für mich zeitweise schwer, die Intentionen zu erkennen.
Beispiele : Hund wird eingeflogen, im Pass steht die Orga, wird von Orga-Mitarbeiter begleitet,
Schutzgebühr/Kaufpreis wurde vorher entrichtet = Handel?

Für mich persönlich ganz klar JA. Begründung: im Pass steht nicht der künftige Eigentümer, er wird zur Eigentumsübertragung eingeführt.

Hund wird mit Flugpaten eingeflogen, im Pass steht die Orga, Spende wurde vorher entrichtet = Handel?

Wieder JA, Begründung siehe oben.

Hund kommt auf dem Landweg, im Pass steht die Orga, welche den Transport selbst macht.
Hund wird 1 Jahr später mit Schutzgebühr/Kaufpreis vermittelt = Handel?

Wieder JA und gleiche Begründung, denn wie lange eine "Ware" im Laden "lagert" spielt doch auch keine Rolle, Einfuhr war zum Zweck der Eigentumsübertragung, Zeitpunkt ist da egal.

Hund wird eingeflogen von Privatpersonen, im Pass steht die Orga. Hund kommt direkt ins Ins TH,
wird von dort per Schutzvertrag/Kaufpreis vermittelt = ist 1x privat, 1x Handel?

Für mich in beiden Fällen "Handel", da zum Zweck der Eigentumsübertragung eingeführt. Privat wäre für mich, wenn der Hund auf Dauer Eigentum der Orga bleibt.

Hund wird von Privatperson an Privatperson gegen Kaufpreis übergeben aus nicht EU-Staat an EU-Staat = privater Handel?

Das käme jetzt darauf an, wo der Käufer den Hund in Empfang nimmt. Wenn im Herkunftsland, dann privat, wenn im Einfuhrland dann Handel

Noch ein Beispiel (hat grad mit Ergänzen nicht geklappt:( Hund wird aus EU-Staat in nicht EU-Staat verbracht, TH, gegen Schutzgebühr/Kaufpreis wiederum in EU-Staat vermittelt = Handel?

Beides für mich Handel, weil beide Male Eigentumsübertragung


Tula

Das wäre halt meine persönliche Einschätzung, ich würde aber gerne auch andere Meinungen mit entsprechenden Begründungen lesen.
 
Die Verzollung von Tierschutzhunden wird mit Nichten dazu geführt haben, mehr Illegale zu fassen - da bin ich mir sehr sicher.

Das mag sein, aber eine kleine Chance würde bestehen. Und würden die Einnahmen daraus in Personal für verstärkte Kontrollen gesteckt, hätte bestimmt kein echter Tierschützer etwas dagegen.

"Würden hätte könnte" entspricht aber in der Regel leider nicht der Realität. Das wäre so naiv, wie anzunehmen, die z.B. Tabaksteuer würde in die Gesundheitsreform investiert oder die Hundesteuer dafür verwendet, Parks und Grünflächen sauber zu halten.

Man sieht aber tagtäglich, dass es bei der Auferlegung von Kosten für Beschlagnahmen nicht so weit her ist. Die VetÄmter scheuen da wahrscheinlich den großen Aufwand, der oft betrieben werden muss, um diese Kosten überhaupt eintreiben zu können. Und bevor man den langwierigen Gerichtsweg einschlägt, dessen Ausgang noch dazu ungewiss ist, weil vielleicht nichts zu holen ist und im Endeffekt alles zu Lasten der Staatskasse geht, gibt man die beschlagnahmten Tiere entweder ganz schnell wieder frei oder beschlagnahmt gar nicht erst. Das zeigen ja die Beispiele des Spanientransports in Karlsruhe (Weiterfahrt wurde sofort gewährt) und des Kroatientransports (ursprünglich beschlagnahmte und in TA-Behandlung gegebene Tiere konnten wenige Tage später wieder abgeholt werden).

Das ist bedauerlich und - nach meinem Rechtsempfinden - auch nicht korrekt, aber auch hier sehe ich wieder: Gesetze bestanden und bestehen für diesen Bereich schon sehr lange und zwar sehr konkrete Gesetze. Das diese aber nicht immer genau so konkret durchgesetzt werden, wird sich durch Traces oder Verzollung etc. sicher nicht ändern.

Auch wir im TH hatten kürzlich einen solchen Fall. Massenbeschlagnahme von Hunden und vornehmlich Katzen, allesamt krank (verpilzt, Giardien) und in überwiegend schlechtem Zustand. Unsere TA-Kosten gehen in die Tausende, ein Ende ist noch nicht in Sicht. Ein Teil der Hunde ging an den ursprünglichen Besitzer zurück, nachdem von uns Impfungen und Behandlungen gemacht wurden, auf den Kosten bleiben wir komplett sitzen, das VetAmt übernimmt diese nicht und wird sie auch dem Besitzer nicht auferlegen, da dort wohl nichts zu holen ist. Zwar können wir irgendwann, wenn die verbliebenen Tiere endlich gesund und vermittelbar sind, die Schutzgebühr einnehmen, aber die gesamten Schutzgebühren dieser Tiere decken die entstandenen Kosten für TA, Unterbringung und Spezialfutter nicht einmal annähernd. Wo also tun die Kosten für eine Beschlagnahme irgendjemandem weh außer den TH, die diese Tiere aufnehmen?

Das ist zum kotzen, gar keine Frage - schlägt aber, meiner Meinung nach, eher eine Kerbe in meine Argumentation bezüglich des nicht umsetzens seit Jahren bestehender Gesetze.

Deine erste Aussage glaube ich eben nicht, denn wer bisher "am Staat vorbei" eingeführt hat, wird es auch weiterhin tun.

Nicht, wenn er mehrmals erwischt wurde und hohe Strafen dafür bekommt.

Illegale Einfuhr bleibt illegale Einfuhr und hätte immer schon geahndet und entsprechend bestraft werden können. Das ist kein neuer Schuh.

Insofern sind zwar Texte da, aber nicht ausreichend. Und wenn schon jetzt Umsetzung und Kontrollen mangelhaft sind, wie soll das erst bei Verschärfungen aussehen?

Das ist doch mein Reden! Der Staat verdient sich durch mögliche Verzollung in Zukunft ein Zubrot, ändern wird das meines Erachtens nach an illegalen Transporten nichts - ausser, das seriösen Vereinen monetär geschadet wird.
 
Na, dann sind wir uns in den wesentlichen Dingen doch einig ;)

Und nun hab ich grad mal noch ein bisschen weitergeforscht. Dabei habe ich Erschreckendes festgestellt. Und zwar: es gibt zwar diese Verordnungen (die von der EU sind ja Grundlage und Bestandteil der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung), aber es gibt keinen Hinweis auf eine mögliche Bestrafung.

Dazu muss man nun ein bisschen tiefer in die Materie "Ordnungswidrigkeiten" einsteigen, was ich euch allerdings hier ersparen will. Nur so viel: in der BmTSSchV steht zwar, dass die Verstöße gegen die einzelnen Punkte Ordnungswidrigkeiten sind, aber es sind keinerlei Ordnungsstrafen festgelegt. Die einzige Befugnis der Behörde ist, Beschlagnahmen anzuordnen zu Untersuchungszwecken und eine etwaige Zurückweisung des "Imports". Das bedeutet, dass ein VetAmt bei Feststellung eines Verstoßes zwar Untersuchungen in einer TK oder bei einem TA anordnen kann, dass aber, wenn kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wird, das VetAmt entscheiden kann, ob es den Transport weiterfahren lässt oder zurückschickt. Im Falle Tierschutztransport von z.B. Spanien nach Deutschland hieße das, im schlimmsten Fall würde der Transport nach Spanien zurückgeschickt. Im Ermessen des VetAmtes liegt es dann auch, ob vielleicht ein sofortiges Verwarnungsgeld verhängt wird, welches bis max. 35 Euro betragen kann.

Sofern kommunale zuständige Behörden (Kreise, Kommunen etc.) in ihrem Bußgeldkatalog diese Ordnungswidrigkeiten nicht aufgenommen hat, hat ein Verstoß dagegen meist keinerlei weitere Folgen, also nicht mal ein Bußgeld. Und das scheint bei den meisten Kommunen so der Fall zu sein. Denn es liegt dann im Ermessen der Behörden, ein Bußgeld zwischen 5 und 1000 Euro zu verhängen, was aber meist nicht getan wird.
 
consultani: die steuern in der schweiz sind sehr gering. wenn ein verein wegen 15-20eur einen hund nichtmehr importieren kann, dann ist eh nix mit seriösem verein.
und so oder so, es muss ja auch nicht jeder hund ins ausland gekarrt werden. gerade heute hat sich wieder jemand hier in spanien in einem forum beschwert, weil man ihnen in einem th kein tier geben wollte (wohlgemerkt gute adoptanten). man wolle lieber alle nach Alemania schicken.
das ist doch eine frechheit und vor allem viel bequemer fúr die örtlichen tierschützer, hund in die karre, klappe zu, problem verschickt!
 
consultani: die steuern in der schweiz sind sehr gering. wenn ein verein wegen 15-20eur einen hund nichtmehr importieren kann, dann ist eh nix mit seriösem verein.

Entschuldigung - aber die 20,- Euro verstehen sich pro Hund zuzüglich aller weiterer Kosten + z.B. um rund 100% gestiegene Flugkosten und Kastra, MMT, Impfung, EU-Ausweis, Wurmkur, Futterkosten etc.

Im Tierschutz geht es um "Pfennige" die da sind oder fehlen und nicht um Tausender. Ich für meinen Teil schätze 20,- Euro haben oder nicht haben. :unsicher:
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „25 tote Hunde, bei (illegalem) Hundetransport?“ in der Kategorie „Tierschutz allgemein“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

S
Solche Menschen sollten ein Halteverbot für jedes Lebewesen auferlegt bekommen.
Antworten
3
Aufrufe
530
dasjanzons
dasjanzons
Crabat
Die hat doch echt... also ne... :wtf:
Antworten
130
Aufrufe
15K
MissNoah
MissNoah
La Traviata
Nicht mal begraben, schon das war zuviel.
Antworten
2
Aufrufe
669
toubab
toubab
lektoratte
Örgs, ich habs auch vorhin gelesen. Gar nicht weit davon entfernt haben wir mal gewohnt... :( Ich musste gleich dran denken, ob das nicht unsere ehemaligen Horrormieter sein können, das waren ja auch Mietnomaden... aber die hat inzwischen 3 Kinder, das kann also nicht sein. :( Hoffentlich finden...
Antworten
19
Aufrufe
2K
tessa
JoeDu
Hundehasser Angst unter Duisburgs Hundehaltern - wurden Hunde vergiftet? Angst unter Duisburgs Hundehaltern - wurden Hunde vergiftet? | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
2K
JoeDu
Zurück
Oben Unten