nasowas
10 Jahre Mitglied
Eine Bauaufsichtsbehörde darf die Haltung von Hunden auf einem Privatgrundstück in einem Wohngebiet auf vier Tiere beschränken.Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.Die Kläger wohnen am Ortsrand einer Gemeinde im Westerwaldkreis und hielten bis Ende 2010 zeitweise zehn Yorkshire T.Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft untersagten der Kreis den Klägern die Haltung von mehr als VIER Hunden.Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos.Die Richter argumentierten,dass von derart vielen Tieren in einer Wohngegend eine unzumutbare Lärmbelästigung für die Nachbarn ausgehe.Die Kläger müssen nun die Zahl ihrer Tiere auf vier reduzieren.
Quelle:dpa Az.:1 K 944/10.Ko
Quelle:dpa Az.:1 K 944/10.Ko