Freiburg: Kampfhund attackiert 86-Jährige

Hi

Das es nicht nur auf die Reaktion des eigenen Hundes an kommt ist mir klar, aber o. k. ich habe keinen Soka, oder Soka ähnlichen Hund. Deshalb fällt es mir wohl schwer diesen "voraus eilenden Gehorsam" zu verstehen!

Das ist das "Credo" in vielen Beiträgen hier.

Man muss als Listenhundehalter besser sein,als Halter anderer Rassen.
Vorausschauender Handeln, konsequenter am Hund arbeiten, Situationen aus dem Weg gehen etc..weil man weiss, dass jeder "Vorfall" die Situation <Aller> verschlechtert.

Passiert dann trotzdem ein "Vorfall", dann ist man eben wahlweise ein Vollpfosten, Volldepp, Asi, oder sonst irgendetwas unschönes...und wer will das schon.

Gruss
Matti
 
  • 15. Juni 2024
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Hi matti ... hast du hier schon mal geguckt?
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So sieht es aus, Matti!

@Schnuddelwuddel: das "Shit happens" bezog sich allgemein auf das HH-Leben, nicht speziell auf diesen Vorfall
 
oh Mann..

merkt mihrn eigentlöich, dass ihr jedem hier das Wort im Mund rumdreht und alles auseinander nehmt. Sowas von Kümmelspalter (lol, dabei bin ich Buchhalter ;) ) hab eich noch nciht erlebt.

Wie es scheint, hat sich der HH HIER nicht an die Regeln gehalten, es kam zu einem Vorfall und alle SoKa Halter müssen darunter leiden.

PS: Meine Hündin ist auch "hunde-unverträglich", hat dabei aber eine gewisses "Feind-Profil" (schwarz, weiblich oder Dobermann oder Colli) dann geht sie ab wie ne Rakete und hat trotz MK bereits gebissen. Mit zB einem sw-br-Staff spielt sie total lieblich. Ich kann meinen Hund also trotz Unerverträglichkeit da laufen lassen, wo ich die Gegend und HH kenne (auch wenn ich ihr bein ihren Feinden nicht traue).

Aber egal, Oma hat mein Mitgefühl und HH scheint unbelehrbar..
 
Hi

dann geht sie ab wie ne Rakete und hat trotz MK bereits gebissen

;) Wärst du Listenhundehalterin, dann dürftest du dir jetzt einen Begriff aus der Liste auswählen. :)

Gruss
Matti
 
matti schrieb:
Man muss als Listenhundehalter besser sein,als Halter anderer Rassen.
Vorausschauender Handeln, konsequenter am Hund arbeiten, Situationen aus dem Weg gehen etc..weil man weiss, dass jeder "Vorfall" die Situation <Aller> verschlechtert.
Na ja, aber war es in diesem Fall nicht so, dass ein behördlich angeordneter Leinen-/Maulkorbzwang bestand?

Wenn man eine solche Anordnung dann in recht stark besiedelten und frequentierten Gebieten nicht einhält, finde ich schon, dass im Falle eines Vorfalls derVorwurf der Fahrlässigkeit nicht unangebracht ist - übrigens: unabhängig von der Rasse des Hundes.
 
Hi

Na ja, aber war es in diesem Fall nicht so, dass ein behördlich angeordneter Leinen-/Maulkorbzwang bestand?

Ja, und in diesem Fall ist der Vorwurf der Fahrlässigkeit wohl auch berechtigt.

Mehr aber auch nicht.

Gruss
Matti
 
Also attackierte der Hund maximal den Hund der Frau, sie ging dazwischen und wurde dabei an den Händen verletzt ... oder habe ich das falsch verstanden :gruebel:

In der Überschrift steht nichts von attackieren.

Kein Maulkorb: Kampfhund beißt 86-JährigeEin Pitbull hat in Freiburg eine 86-jährige Frau gebissen und verletzt.


Somit also eigentlich richtig, wenn man nicht berücksichtigt, daß es keine Rasse namens Kampfhund gibt. ;)
 
Also attackierte der Hund maximal den Hund der Frau, sie ging dazwischen und wurde dabei an den Händen verletzt ... oder habe ich das falsch verstanden :gruebel:

In der Überschrift steht nichts von attackieren.

Kein Maulkorb: Kampfhund beißt 86-JährigeEin Pitbull hat in Freiburg eine 86-jährige Frau gebissen und verletzt.

Somit also eigentlich richtig, wenn man nicht berücksichtigt, daß es keine Rasse namens Kampfhund gibt. ;)
Die Überschrift wurde geändert, zu Anfang stand das da aber so, wie ich es im ersten Beitrag reinkopiert habe.
 
bumblebee hat recht, es steht sogar noch so in der url..die wurde nicht geändert..

in einem anderen artikel war sogar korrekterweise von "unfall" die rede, da war ich echt platt.
 
Der Halter hat fahrlässig gehandelt, aber in einem Maße wie es sehr viele Halter machen.

Jeder, der seinen Hund an einer Stelle frei laufen lässt, an der es nicht erlaubt ist, handelt fahrlässig und wenn es dort zu einem Vorfal kommen würde, hätten wir ne Schlagzeile, dass der Hund unerlaubt frei gelaufen ist, und der Halter sich nicht an die Gesetze und Verordnungen gehalten hat.

Der Halter wollte seinem Hund einen Freilauf ohne Mauli gönnen und hat nicht damit gerechnet, dass es zu einem Vorfall kommt. Jeder, der seinen Hund an Orten frei laufen läst, an denen das verboten ist, rechnet ebenfalls nicht damit, das daraus etwas entstehen könnte.
 
Der Halter wollte seinem Hund einen Freilauf ohne Mauli gönnen und hat nicht damit gerechnet, dass es zu einem Vorfall kommt. Jeder, der seinen Hund an Orten frei laufen läst, an denen das verboten ist, rechnet ebenfalls nicht damit, das daraus etwas entstehen könnte.


ohhhh, neee, dann ist es ja alles gut, .....sorry hatte nicht damit gerechnet...

das wäre es ja noch: ohne maulkorb ohne leine und damit rechnen das etwas passiert:unsicher:
 
Der Halter hat fahrlässig gehandelt, aber in einem Maße wie es sehr viele Halter machen.
...
Der Halter wollte seinem Hund einen Freilauf ohne Mauli gönnen und hat nicht damit gerechnet, dass es zu einem Vorfall kommt. Jeder, der seinen Hund an Orten frei laufen läst, an denen das verboten ist, rechnet ebenfalls nicht damit, das daraus etwas entstehen könnte.
Bei einem Hund, der aufgrund von Vorfällen von Amts wegen Leinen und MK-Zwang verordnet hat, muss man als Halter sicherlich nicht mit Vorfällen zu rechnen. :rolleyes:
Ich habe kein Problem wenn sich z.B. Listihalter nicht an die verordneten schwachsinnigen Zwänge halten, aber ich habe ein Problem wenn jemand seinen bekanntermassen schlecht kontrollierbaren und aggressiven Hund (und da ist mir die Rasse völlig egal!) ungesichert rumlaufen lässt. Von daher hat sich dieser Halter sehr wohl deutlich fahrlässiger gehandelt als die meisten anderen Halter. Da braucht man nicht versuchen sich das Verhalten schön zu reden.
 
Jeder, der seinen Hund an Orten frei laufen läst, an denen das verboten ist, rechnet ebenfalls nicht damit, das daraus etwas entstehen könnte.

Jeder, der seinen Hund an Orten frei laufen läst, an denen das verboten ist, macht einen Fehler und muss dann in Kauf nehmen ggfs. die Konsequenzen zu tragen.

Leider ist das in so einem Fall nicht alles, da hier wieder alle Listenhundehalter in schlechtes Licht gerückt werden und evtl. darunter zu leiden haben.

Insofern gibts da absolut nix zu entschuldigen.
 
Bei einem Hund, der aufgrund von Vorfällen von Amts wegen Leinen und MK-Zwang verordnet hat, muss man als Halter sicherlich nicht mit Vorfällen zu rechnen. :rolleyes:
Ich habe kein Problem wenn sich z.B. Listihalter nicht an die verordneten schwachsinnigen Zwänge halten, aber ich habe ein Problem wenn jemand seinen bekanntermassen schlecht kontrollierbaren und aggressiven Hund (und da ist mir die Rasse völlig egal!) ungesichert rumlaufen lässt. Von daher hat sich dieser Halter sehr wohl deutlich fahrlässiger gehandelt als die meisten anderen Halter. Da braucht man nicht versuchen sich das Verhalten schön zu reden.

Richtig. Zumal man ab einem bestimmten Punkt nicht einmal mehr, von Fahrlässigkeit sprechen kann, sondern von Vorsatz.
Vorsatz fängt da an, wo einer den Taterfolg für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.
 
Bei einem Hund, der aufgrund von Vorfällen von Amts wegen Leinen und MK-Zwang verordnet hat, muss man als Halter sicherlich nicht mit Vorfällen zu rechnen. :rolleyes:
Ich habe kein Problem wenn sich z.B. Listihalter nicht an die verordneten schwachsinnigen Zwänge halten, aber ich habe ein Problem wenn jemand seinen bekanntermassen schlecht kontrollierbaren und aggressiven Hund (und da ist mir die Rasse völlig egal!) ungesichert rumlaufen lässt. Von daher hat sich dieser Halter sehr wohl deutlich fahrlässiger gehandelt als die meisten anderen Halter. Da braucht man nicht versuchen sich das Verhalten schön zu reden.

Richtig. Zumal man ab einem bestimmten Punkt nicht einmal mehr, von Fahrlässigkeit sprechen kann, sondern von Vorsatz.
Vorsatz fängt da an, wo einer den Taterfolg für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.

so ist es. aber selbst dass haben einige hier nicht begriffen und reden diese tatsache dennoch schön.
 
wenn ich in baden württemberg leinen und maulkorbzwang habe (gerade für sog. kampfhunde) dann gilt der überall und nicht nur in speziellen gebieten wo auch für andere hunde leinenzwang gilt.
ob jetzt freiburger innenstadt oder waldstück oder obstwiesen/felder, mit einem kampfi habe ich überall leinenzwang, auch nach dem wesenstest. es sei denn ich habe für den hund eine leinenbefreiung. aber auch die gilt nur dort wo sonst auch kein allgemeiner leinenzwang hunde herrscht.

habe ich von amtswegen trotz wt maulkorbzwang für meinen hund bekommen weil es einen vorfall gab, dann habe ich mich egal wo ich mich befinde, daran zu halten.

und wenn man meint man möchte seinem hund etwas freilauf ohne maulkorb ermöglichen, dann ist man viell. auch so schlau das dort zu machen wo man nicht erwischt werden kann und es niemaden dort gibt den man gefährden kann.

dieser hundehalter hat nicht fahrlässig, sondern mit vorsatz gehandelt.
 
Das Gleiche gilt für den unerlaubten Freilauf, aber hier dreht und wendet man alles gerne so wie es einem gefällt. Die Leinenpflicht dient auch dem Zweck, andere Menschen zu schützen. Wie man hier immer wieder lesen kann halten sich die wenigsten daran. Besonders Nichtlistenhundhalter erzählen hier immer wieder davon, dass sie ihre Hunde vorwiegend unangeleint führen.
 
Das Gleiche gilt für den unerlaubten Freilauf, aber hier dreht und wendet man alles gerne so wie es einem gefällt. Die Leinenpflicht dient auch dem Zweck, andere Menschen zu schützen. Wie man hier immer wieder lesen kann halten sich die wenigsten daran. Besonders Nichtlistenhundhalter erzählen hier immer wieder davon, dass sie ihre Hunde vorwiegend unangeleint führen.

die stehen ja auch nicht so im focus der politik und der medien wie ,,listenhundhalter,,!
und deren vorfälle werden nicht derart hetzerisch in der presse dargestellt bzw. finden kaum erwähnung im gegensatz zu denen, der ,,listenhundhalter,,

und deshalb kann ich nur immer wieder daraufhinweisen(und extra für procten nochmals anführen: auch wenn es höchst ungerecht ist!!!!!!!!!!!!!!)sollten ,,listenhundhalter,, sich diese tatsache vor augen halten und darauf achten, sich an die spielregeln zu halten und verantwortungsbewußter mit ihren hunden auftreten als andere hundehalter, deren rassen nicht im focus von politik und medien stehen.

aber das wirst du wahrscheinlich nie begreifen:(
 
Das Gleiche gilt für den unerlaubten Freilauf, aber hier dreht und wendet man alles gerne so wie es einem gefällt. Die Leinenpflicht dient auch dem Zweck, andere Menschen zu schützen. Wie man hier immer wieder lesen kann halten sich die wenigsten daran. Besonders Nichtlistenhundhalter erzählen hier immer wieder davon, dass sie ihre Hunde vorwiegend unangeleint führen.
Hör doch auf, jetzt, wo dir die Argumente um DIESEM Fall schön zu reden ausgehen, wieder zu verallgemeinern. :rolleyes:
DIESER Hund hatte gesonderte Auflagen und die dienten in diesem Fall tatsächlich dazu andere Menschen und Hunde vor DIESEM Hund zu schützen.
Was andere Hundehalter tun hat erstmal GAR NICHTS mit diesem Fall zu tun. :p
Hier laufen auch viele Listis (diese entgegen der Verordnungen) offline und fast niemanden störts. Zumindest nicht, solange die freilaufenden Hunde (dabei ist die Rasse egal) vernünftig erzogen sind und niemanden belästigen/anfallen. Diejenigen, die sich gestört fühlen, fühlen sich so wie so durch ALLE Hunde gestört.
 
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