Ich habe jetzt leider die niederschmetternde Nachricht bekommen, dass das Ermittlungsverfahren gegen den "Hundemörder" (sorry, aber ich nenn ihn jetzt einfach mal so) eingestellt wurde
Begründung:
Zwar ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Ein rechtswidriges Handeln des beschuldigten liegt jedoch nicht vor, da sein handeln gemäß § 228 BGB gerechtfertigt ist. Ihr Hund (Amerikanische Bulldogge) war während des Spazierganges nicht angeleint. Als der beschuldigte dies sah, rief er Ihnen zu den Hund anzuleinen. Diese Warnung kam jedoch zu spät, da sich Ihr Hund in diesem Moment auf den Hund (Golden Retriever) des Beschuldigten stürzte und sich in Nacken und Hals verbiss. Hierdurch purzelten beide Hunde in den Bach. Da Sie sich in einem weiten Abstand zu Ihrem Hund befanden, war der Beschuldigte zuerst bei den Hunden. Um die Hunde zu trennen, stach der Beschuldigte auf Ihren Hund ein, wobei Ihr Hund erst nach mehreren Stichen vom Hund des Geschädigten abließ. Zur Abwendung der aktuellen Gefahr für den Hund des Geschädigten war die Handlung des Beschuldigten erforderlich und auch verhältnismäßig. Ferner hatte er die Gefahr auch nicht verursacht. Eine Strafbarkeit ist mithin nicht gegeben, da der Beschuldigte gerechtfertigt handelte.
Sollten Sie dennoch der Auffassung sein, dem Beschuldigten ein strafbares Handeln nachweisen zu können, stelle ich anheim Privatklage zu erheben. Vor Erhebung der Privatklage müssten Sie sich zunächst an einen Schiedsmann wenden.
Tja, meine Wenigkeit ist zu der Sachlage nicht gehört worden (warum auch, ich hatte ja sowieso den "gefährlichen" Hund). Der Retriever hatte keine Verletzungen an Hals und Nacken (soviel zum "Verbeißen") und meine riesige Distanz zum Hund (ca. 15-20m) rechtfertigte dann die Entscheidung eines Idioten über Leben und Tod.....
Jetzt geht´s dann nur noch um "Sachbeschädigung".....
Also, ihr solltet euch in Zukunft mit Messern bewaffnen, um potenzielle Gefahren für eure Hunde abzuwehren.... Erlaubt isses ja.....