Hallo ihr lieben,
ich habe eine wichtige Frage.
Erst die Fakten:
- Wir wohnen seit 2004 in Flörsheim und zahlen bisher EUR 39,00 Steuer/Jahr
- Wesenstest alle 2 Jahre durchgeführt, keine Probleme mit Haltegenehmigung von der Stadt.
- Jetzt wird das Hundchen 8 Jahre alt und wir bekamen eine Wesenstestbefreiung (Bestätigung der Stadt von 2009)
- im November 2009 erhielten wir "Neues zur Hundehaltung in Flörsheim am Main"..
da steht dann drin wo angeleint und wo gar verboten... bla bla...
- im selben Atemzug erhielten wie die gültige Gefahrenabwehrverordnung von 2003 - gültig bis 2013
- ein paar Tage darauf erhielten wir die "Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2010.
Hier steht drin dass sich
- die Jahressteuer je Hund auf EUR 72,- erhöht,
- für ausgebildete Hunde (Begleithundeprüfung), ermässigt auf EUR 36,-
- für gefährliche Hunde nach der hessischen Gefahrenabwehrverordnung
wird die Jahressteuer je Hund auf EUR 360,00 festgesetzt!
Unsere Süße war nie auffällig, ist mittlerweile sogar vom Wesenstest befreit,
kostete Steuer bisher EUR 39,- und soll jetzt (warum auch immer) fast das 10-fache kosten.
Kann ich dagegen vorgehen?
Wer kann mir helfen. Ich bin gerade mächtig überfordert mit dieser Situation,
möchte das aber wirklich nicht einfach so hinnehmen.
Eine normale Rechtschutzversicherung habe ich - aber hilft sie mir bezgl. einer evtl. Klage wegen meinem Hundekind?
Hilfe. Ich sehe das echt nicht ein.
Genau aus diesem Grund, weil die Stadt eben nicht diese Unterscheidung Hund/Kampfhund hatte
sind wir ja hier in diesen Ort gezogen.
Liebe Grüsse,
Sabrina und Spirit.
ich habe eine wichtige Frage.
Erst die Fakten:
- Wir wohnen seit 2004 in Flörsheim und zahlen bisher EUR 39,00 Steuer/Jahr
- Wesenstest alle 2 Jahre durchgeführt, keine Probleme mit Haltegenehmigung von der Stadt.
- Jetzt wird das Hundchen 8 Jahre alt und wir bekamen eine Wesenstestbefreiung (Bestätigung der Stadt von 2009)
- im November 2009 erhielten wir "Neues zur Hundehaltung in Flörsheim am Main"..
da steht dann drin wo angeleint und wo gar verboten... bla bla...
- im selben Atemzug erhielten wie die gültige Gefahrenabwehrverordnung von 2003 - gültig bis 2013
- ein paar Tage darauf erhielten wir die "Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2010.
Hier steht drin dass sich
- die Jahressteuer je Hund auf EUR 72,- erhöht,
- für ausgebildete Hunde (Begleithundeprüfung), ermässigt auf EUR 36,-
- für gefährliche Hunde nach der hessischen Gefahrenabwehrverordnung
wird die Jahressteuer je Hund auf EUR 360,00 festgesetzt!
Unsere Süße war nie auffällig, ist mittlerweile sogar vom Wesenstest befreit,
kostete Steuer bisher EUR 39,- und soll jetzt (warum auch immer) fast das 10-fache kosten.
Kann ich dagegen vorgehen?
Wer kann mir helfen. Ich bin gerade mächtig überfordert mit dieser Situation,
möchte das aber wirklich nicht einfach so hinnehmen.
Eine normale Rechtschutzversicherung habe ich - aber hilft sie mir bezgl. einer evtl. Klage wegen meinem Hundekind?
Hilfe. Ich sehe das echt nicht ein.
Genau aus diesem Grund, weil die Stadt eben nicht diese Unterscheidung Hund/Kampfhund hatte
sind wir ja hier in diesen Ort gezogen.
Liebe Grüsse,
Sabrina und Spirit.