Hier eine Stellungnahme des VDH zur Wiedereinführung der Rasselisten in NDS!
Der VDH lehnt Rasselisten und Sachkundenachweise für alle Hundehalter ab.
Erfreulich, dass vom VDH nicht nur Rasselisten, sondern auch Sachkundenachweise abgelehnt werden.
Mich erreichte heute ein Schreiben des FDP-Vorsitzenden (Jörg Bode) der Landtagsfraktion in Niedersachsen.
U.a. ist darin zu lesen:
"Wer mit der Einführung von Rasselisten, Gewichts- und Größenvorgaben argumentiert, ignoriert die wissenschaftlichen Erkenntnisse und ist in unseren Augen aktionistisch und populistisch. Urteile des OVG Schleswig-Holstein und des OVG Lüneburg stellten Rasselisten in der Vergangenheit unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten in Frage."
So weit, so gut.
Aber:
"Im Interesse der Gleichbehandlung von Hundehaltern sollte generell eine Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfung aller Halter eines Hundes mit nennenswertem Gefahrenpotential eingeführt werden."
Und dieser Satz ist in meinen Augen einfach "Murks".
a) wer stellt denn das "nennenswerte Gefahrenpotential" eines Hundes fest?
b) sind wir dann nicht schon wieder nahe bei Rasselisten?
c) wer entscheidet über die Zuverlässigkeit eines Halter? Soll da etwa ein polizeiliches Führungszeugnis für Halter von Hunden über eine gewisse Gewichtsklasse entscheiden?
d) ein Sachkundenachweis? Von wem abgenommen, wer verdient daran, warum überhaupt?
Kein Pferde-, Schaf, oder Ziegenhalter muss einen Sachkundenachweis erbringen.
Sogar Menschen dürfen sich in unserem Land lustig fortpflanzen, ohne vorher nachgewiesen zu haben, dass sie auch in der Lage sind, Kinder so aufzuziehen, dass diese nicht später ein gesellschaftliches Gefahrenpotential darstellen.
Nein Herr Bode, hier argumentieren Sie in meinen Augen wiedersprüchlich.
Wer einmal grundsätzlich Rasselisten ablehnt, darf diese nicht durch die Hintertür mit irgendwelchen Gefahrenszenarien wieder einführen.
Zu überprüfen und
erst bei konkret nachgewiesener öffentlicher Gefährdung ist allein der betroffene Hundehalter. Nicht pauschal alle!
Und dazu reicht die bestehende Hundeverordnung in Niedersachsen allemal aus (wenn sie denn nur konsequent umgesetzt wird).
Grüße Klaus