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meine tante meinte nur bei dem bericht: so conny ab morgen werden uns die kinderwagen von der anderen strassen seite begegnen
 
Stern TV ­ Redaktion 18.5.04


Per Fax





Sehr geehrte Damen und Herren,


gestern erschien ein Reporter von Stern TV in meiner Klinik und hielt mir
vor, ich würde leichtfertig so genannte Kampfhunde der Kategorie I oder II
“umschreiben“.


In der Tat gehöre ich zu den 5 Hamburger Tierärzten, die die so genannte
Rasseliste und die gesetzgeberischen Folgen ablehnen. Dies hat zur Folge,
dass ich nicht zögere, Hunde und deren Besitzer vor den unsäglichen
Drangsalierungen der Administration zu schützen.
Es ist eine ehrenwerte Aufgabe und dazu gehört auch, die in Hamburg und
anders wo installierten Folgegesetze ad absurdum zu führen.
Die von den Behörden und danach von der Justiz aufgestellten “Gesetze zur
Rassebestimmung“ zeugen von Missachtung der Wissenschaft , Sturheit und
Dummheit.


Ihr Reporter hatte mir einen “reinrassigen American Staffordshire“
vorgestellt, den ich als Boxer-Labrador-Mischling sofort erkannte.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass so genannte “reinrassige Amstaffs “
Mischlinge sind, die eben aus den vorgenannten Rassen hervorgehen.


Lobenswert ist es, die Menscheit vor beißwütigen Hunden zu schützen, sie
ggf. deren kriminellen bzw. doofen Besitzern wegzunehmen.
Das heißt aber nicht , dass eine an Verblödung leidende Adminstration
völlig harmlose Hunde, “die so aussehen, als ob..“ deren Besitzer wegnehmen
oder diese mit Maulkorbauflagen oder überhöhten Steuern massregeln darf.


Sie wissen doch ganz genau, dass das Problem am anderen Ende der Leine
liegt.


In Bezug auf den Jungen Volkan bestehe ich auf der Feststellung, dass dessen
entsetzlicher Tod vermeidbar gewesen wäre: die zuständigen Amtstierärzte
kannten das Problem mit den Hunden und deren Besitzern. Auf Grund der
damals schon bestehenden Gefahrenhundverordnung hätten die Tiere deren
Besitzern weggenommen werden müssen. Aber- wieder einmal versagte die
Admistration.


Ich denke, dass Ihr Reporter genau verstanden hat, was ich sagte und meinte:
Die Hundeverordnung ist kein Gesetz sondern ein Scheissgesetz.
Sie trifft zu 98 % die Falschen.
Und: in den Knast gehören die Amtstierärzte, die den Tod des Jungen
ermöglichten.
Dazu meine Empfehlung: ..“ und morgens und abends ein paar in die Schnauze!“



Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg,



Dirk Schrader
-Tierarzt-




P.S. ich empfehle Ihnen die Lektüre der webseite

zum Thema Hundeverordnung.






----------------------------------------------------------------------------
----
Tierärztliche Klinik für kleine Haustiere


Rahlstedter Straße 156 22143 Hamburg-Rahlstedt
Tel. 040/ 677 21 44 Fax 040/ 677 37 98






Hamburger Abendblatt
Axel-Springer-verlag
20350 Hamburg 22.5.04




Sehr geehrte Damen und Herren,


in Ihrem Leitartikel auf der Seite 1 der heutigen Ausgabe des Hamburger
Abendblattes mit dem Titel Hamburg: Falsche Zeugnisse für Kampfhunde werden
Behauptungen über mich aufgestellt, die falsch sind und Zusammenhänge völlig
entstellt wiedergeben.
Das Pressegesetz verpflichtet Sie, meine Richtigstellung umgehend in einer
der nächsten Ausgaben Ihrer Zeitung auf der Seite 1 abzudrucken.





Richtigstellung




1. Sie schreiben:
“Nach erstem Geständnis klagt Kinderhilfeverein Tierärzte an“


Richtig ist: Ich habe zu keiner Zeit ein Geständnis abgelegt und werde das
auch in Zukunft nicht tun.





2. Sie schreiben:
In Hamburg haben Tierärzte offenbar Hunderte als gefährlich geltende
Kampfhunde absichtlich als weniger gefährliche Mischlinge deklariert. Das
behauptet der Rahlstedter Veterinär Dirk Schrader, der nach eigener Auskunft
dutzendfach derartige Testate erteilt hat.


Richtig ist: Ich selbst und ziemlich sicher alle niedergelassenen Tierärzte
Hamburgs inklusive der Tierärztekammerpräsidentin nehmen und nahmen
subjektive Rassebeurteilungen vor, wobei es das Ziel war, dem Tierhalter und
dem Tier in diesen schwierigen Zeiten zu helfen.




Bei diesen Rassebeurteilungen handelt und handelte es sich nicht um
Fälschungen, sondern um Originale, die immer in den Stuben der Amtstierärzte
zur Nachbeurteilung landeten.


Mindestens 90 % der Amtstierärzte nachbeurteilten unsere Originale
entsprechend Ihrem Gewissen und Ihrem beruflichen Ethos.





3. Sie schreiben:
Schrader war vom “SternTV“ mit zunächst versteckter Kamera gefilmt worden,
wie er einem Paar nach wenigen Sekunden anbot, deren American Staffordshire
zum Labrador-Boxer-Mischling zu machen.


Richtig ist: Das Paar hatte sich bei einer Mitarbeiterin mit der Frage
angekündigt, “ob ich Kampfhunde umschreibe.“
Erstens “schreibe ich keine Kampfhunde um“, weil ich nicht weiss wie das
gehen soll, zweitens ist das Wort “Kampfhund“ in der Tiermedizin nicht
gebräuchlich und lediglich dort aktuell, wo in Unkenntnis und Verrohung
gegenüber bestimmten Hunden Hetze betrieben wird, drittens ist es dann
sinnvoll, wenn ein Hund - egal welcher Rasse oder Mischung- von gewissen
Menschen zu agressivem Verhalten getrieben wird.



Einen solchen Hund habe ich bis heute nicht gesehen. Derartige arme
Geschöpfe soll es aber heute noch in Hinterhöfen gewisser Stadtteile
Hamburgs geben und sie werden von Kriminellen z.B. in Spanien unter Duldung
der Aufsichtsbehörde an lebenden Schafen und Rindern “ scharf gemacht.“



Richtig ist auch: Ich habe den Hund gesehen und sofort erkannt, dass es
sich um einen Boxer-Labrador-Mischling handelt.
Von einer Ahnentafel hatte ich keine Kenntnis, der Begriff “American
Staffordshire“ ist nicht gefallen.
Wichtig zu wissen ist, dass z.B. American Staffordshire aus den Rassen
Boxer und Labrador gezüchtet worden sind.





Letztlich ist es aber egal, ob man eine Kuh eine “ Kuh“ oder ein “weibliches
Rind“ nennt. Mir ist es völlig egal, welchen Namen Mischlinge tragen, weil
die Diskriminierung ausländischer Hundemischungen von Menschen vorgenommen
werden, die absolut keine Kenntnis von Hunden haben und ­ sofern es sich um
Politiker handelt ­ lediglich um des eigenen Machterhalts willen in der
Bevölkerung Angst schüren und die wahren Hintergründe des Todes von Volkan
vertuschen wollen.





Hamburg, den 22. 5.04


Dirk Schrader
Tierarzt
Tierärztliche Klinik
Rahlstedter Strasse 156
22143 Hamburg
e-mail [email protected]
 
Habe mir gestern Stern TV nicht angetan.Gabs irgendwelche positiven Überraschungen?
Ach,und wer war da? (oder gibt es schon ne Thread dazu?)
 
Hä,

also mein Posting bezog sich auf die Schreiben von Dr. Schrader!?!?

:hallo:
 
war Dr. Schrader auch nochmal dort????

hat es jemand aufgenommen??

Hab ich glatt verpaßt! Shit!!!
 
So hab`mein Schreiben an die Redaktion fertig- meine Postanschrift ist dem Empfänger bekannt:
Aachen, den 03.06.2004

An die
Redaktion Stern TV
Hohenzollernring 89-93
50672 Köln
Vorab per Fax: 0221/95 15 99-45

Betreff: stern TV 19.05.2004 und folgende

Sehr geehrter Herr Jauch,

in oben genannter Angelegenheit erlaube ich mir zunächst darauf hinzuweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang für alle sogenannten "Kampfhunde" besteht.

Soweit in einigen Bundesländern Regelungen bestehen, nach denen Hunde bestimmter Rassen generell mit Leine und Maulkorb zu führen sind, sind dort auch Regelungen enthalten, die, schon unter Berücksichtigung des vorrangigen Bundesgesetzes, namentlich dem Tierschutzgesetz derartiges ohne Begründung verbieten bzw. unter Strafe stellen.
In der Regel bedeutet dies, dass ein Hund bei dem laut Länderregelung per Rasseliste eine besondere Gefährlichkeit vermutet wird, nach bestandenem "Wesenstest" bzw. Verhaltensprüfung wieder als "ganz normaler" Hund gilt, der dann selbstverständlich in der Öffentlichkeit wieder ohne Maulkorb geführt werden darf und auch dort, wo es per Gesetz, Verordnung und/oder Ortssatzung geregelt ist auch wieder ohne Leine laufen darf.

Insofern werden Sie und Ihre Redakton hiermit aufgefordert, dies in Zukunft bei Ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen und baldmöglichst richtigzustellen.
Andernfalls von hier aus rechtliche Schritte eingeleitet werden, die Ihnen behilflich sein sollen, Ihrer Informationspflicht umfassend nachzukommen.

Der Eingangsatz zur vorgenannten Sendung lautete:
"Es vergeht praktisch keine Woche ohne gefährliche Attacken von sogenannten Kampfhunden, die insbesondere des öfteren Kinder angreifen und ihnen oft schwere Verletzungen zufügen."

Würden Sie mir freundlicherweise mitteilen, welche Hunde Ihrer Ansicht nach als "sogenannte Kampfhunde" zu klassizifieren wären?

Desweiteren wird hiermit um Mitteilung gebeten, welche belgbaren Unfallmeldungen Sie veranlassten zu behaupten, es vergehe "praktisch keine Woche ohne gefährliche Attacken von sogenannten "Kampfhunden".

Zum Fall der "Marie-Luise Dietrich, 3 Jahre alt. Opfer einer Hundeattacke.", möchte ich anmerken, dass es sich bei den Hunden des Herrn Marco Lange keineswegs um "scheinbar allerliebste Hausgenossen" gehandelt hat.

"Es ist Sonntag der 28. März halb acht Uhr morgens. Die kleine Marie- Luise geht allein auf den Hof zum spielen."

Dazu ein Zitat aus der Thüringer-Allgemeinen aus April diesen Jahres:
"Die Attacke geschah nur wenige Tage, ehe Hundehalter Marco L. in Gotha vor Gericht erscheinen sollte. Der 36-jährige Marco L. ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sein Rottweiler soll bereits am 31. Mai und am 18. Juli des Vorjahres zwei Menschen gebissen haben, wird ihm vorgeworfen. Das Tier ist einer der beiden Hunde, die das Mädchen anfielen. Die Verhandlung über diese Bisse wurde auf Juni verlegt."

Einmal ganz abgesehen davon, dass auch bei Hunden, die noch nie einen Menschen gebissen haben, das Verhalten des Kindesmutter zumindest als grob fährlässig bezeichnet werden muss, dürfte es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zumindest einer der beiden beteiligten Hunde bereits 2 Mal einen Menschen verletzt hat, als bedingt vorsätzlich erachtet werden.

"Die beiden Familienhunde wurden sofort nach der Attacke eingeschläfert. Auf Wunsch des Besitzers ..."

Dies wiederum muss als Vernichtung von Beweismittlen bezeichnet werden. Die Beseitigung der Hunde macht es unmöglich zu eruieren, ob nicht vielmehr die nicht tiergerechte Haltung der Hunde zu diesem tragischen Ergeignis führte. Aber dadurch würde ja auch der Hundehalter für sein Handeln zur Verantwortung gezogen, da ist doch viel einfacher bei der Behauptung zu bleiben, es seien die "gefährlichen Gene" des Hundes Verantwortlich.

Eva Schwenn:
Maximilians Mutter

Hier erstaunt zunächst, dass der betroffene Sohn in Ihrer Sendung im Jahre 1997 noch Mario hiess. Wie wird er denn in der nächsten Sendung heissen?

Nun wieder zur Aussage der Mutter:
"Ein total lieber Hund. Nie Er war Agressiv Gegenüber anderen Hunden. Das sind diese Rasse das wusste ich "

Es mag ja sein, dass Benito tatsächlich schon im Alter von 10 Monaten solches Verhalten zeigte, dennoch handelt es sich nicht um ein Verhalten, dass ausnahmslos alle Bullterrier zeigen.
Vielmehr handelt es sich dabei um ein erlerntes Verhalten.
Aus eigener langjähriger Erfahrung als Hundehalterin ( auch von Bullterriern ) kann ich das bestätigen.
Zudem werden Ihnen das auch alle Kynologen, Verhaltensforscher sowie Tiermediziner dies bestätigen.

Günther Jauch:
"Würden Sie demzufolge sagen, diese alte These `n Hund äh wird nur durch die Erziehung so wie er eben ist, die stimmt bei Ihnen so nicht?"

Ich halte es für eine Geschmacklosigkeit, eine solche Frage an einen durch ein solches Ergeignis traumatisierten Menschen zu richten.
Selbst wenn es durch die Eltern von Mario ( nunmehr Maximilian ) ermöglicht worden wäre herauszufinden, was den Hund tatsächlich dazu veranlasste, das Kind anzugreifen, statt den Hund direkt nach dem Vorfall zu töten, dürfte es selbsverständlich sein, dass diese Mutter alles geben würde, diesen Vorfall ungeschehen zu machen und ihres Lebens nicht mehr froh würde, wenn sie sich selbst auch nur einen kleinen Anteil an Schuld an diesem tragischen Unfall zuweisen müsste.

Ausserdem handelt es sich durchaus nicht um eine alte These, sondern um das Ergebnis aktueller Verhaltensforschung. Wobei Ihre bisherigen Beiträge zu diesem Thema mich davon überzeugt haben, dass Sie sich bislang mit wissenschaftlichen Fakten dazu noch nicht beschwert haben.

Andernfalls dürften Sie wohl kaum solch unqualifizierte Aüsserungen von sich geben.
"Denn wenn man heute einem Kampfhund begegnet, also unangeleint und ohne Maulkorb, und wenn man den Besitzer darauf anspricht, dann heisst es oft Nee Passen Sie, auf der ist harmlos und das ist einfach nur ein Mischling und der fällt nicht unter die entsprechende Verordnung, also mit Maulkorb-und Leinenzwang."

"Auch in dieser Woche hat wieder ein freilaufender Kampfhund ein zweijähriges Kind in München in den Kopf gebissen und schwer verletzt. Aber wie kommt es, dass Besitzer solcher Hunde oft erklären, ihr Tier sei gar kein Kampfhund und könne deshalb äh ohne Leine und auch ohne Maulkorb herumlaufen."

Wie schon eingangs erwähnt, ist es selbstverständlich legal einen sogenannten "Kampfhund" nach erteilter Maulkorb- und Leinenbefreiung, dort wo es auch für nichtgelistete Hunde erlaubt ist, den unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzhundeverordnung des Bundes notwendigen Auslauf ohne Leine und Maulkorb zu ermöglichen. Selbstverständlich ist der jeweilige Hundeführer auch verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Hund dann niemanden belästigt und/oder gefährdet.

"Auch Volkan hat nicht überlebt. Hamburg Wilhelmsburg vor knapp vier Jahren. Zwei Hunde greifen den Sechsjährigen an. Als Polizeikugeln sie stoppen, ist es längst zu Spät."

Zu diesem Vorfall erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass der Halter der Hunde bereits mehrfach verurteilt worden war, weil er mit seinen Hunden schon mehrfach ordnungsbehördlich erfasst, durch Beissvorfälle mit anderen Hunden aufgefallen war. Es bestand nach den damals geltenden rechtlichem Vorgaben zum Zeitpunkt des Todes von Volkan für diese Hunde Maulkorb- und Leinenzwang.
Insoweit ist den zuständigen Ordnungsbehörden vorzuwerfen, diese Anordnungen nicht überwacht und durchgesetzt zu haben. Es wäre nach den damals geltenden rechtlichen Bestimmungen sowohl möglich als auch notwendig gewesen, diese Hunde einzuziehen.

Günther Jauch
"Worin besteht denn die Zumutung wenn die an der Leine gehalten werden und nen Maulkorb tragen müssen?"

Diese "Zumutung", wie Sie es ausdrücken, stellt einen Verstoss gegen geltendes Bundesrecht dar. Jedem Tier ist demnach mehrmals täglich Auslauf zu gewähren sowie das Ausleben der artgemässen Bedüfnisse zu ermöglichen. Dies ist nicht möglich wenn das Tier immer nur mit Maulkorb- und Leine ausgeführt wird.
Soweit gewünscht werde ich Ihnen gerne Veröffentlichungen von Tiermedizinern, Verhaltensforschern und Kynologen zu diesem Thema zukommen lassen.

Günther Jauch
"Aber da scheint es ja ein ein ein Kartell von Tierärzten und Amtstierärzten zu äh zu geben, die da Hand in Hand arbeiten ..."

Es ist schlichtweg unmöglich, die Rassezugehörigkeit eines Hundes ausschliesslich aufgrund seines äusseren Erscheinungsbildes festzustellen.

"... meine Frage rein von der Prakitikabilität her sagt natürlich immer, es gibt Menschen die Verantwortungslos mit den Hunden umgehen. ..."

In diese Kathegorie Mensch dürfen Sie gerne einen Herrn Ibrahim K. ( Todesfall Volkan ) und einen Herrn Marco L. ( Vorfall Marie-Luise Dietrich ) einordnen. Diese Menschen hatten bereits vor den tragischen Vorfällen bewiesen, dass Sie nicht geeignet sind, Hunde ohne Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu halten.
Allerdings verwahre ich mich entschieden dagegen, mit solchen Menschen in eine Schublade gesteckt zu werden.

Als Halterin eines in NRW gemäss § 3 gelisteten Mischlings habe ich mich mit meinem Hund bereits vor dem tragischen Tod des Kindes in Hamburg zu einer Begleithundprüfung angemeldet und diese auch bestanden. Mein Hund wurde von mir sofort nach Anschaffung versteuert, versichert, tätowiert und über die Vorgaben des seit Januar 2003 geltenden Landeshundegesetzes hinaus auch regelmässig geimpft, entwurmt und vor Flöhen und Zecken geschützt.

Bärbel Höhn
"Aber Herr Schrader, ich hab mal eine Frage. Als ich die LHV hier in NRW gemacht hab`da hab ich derart viele ich sach ma derart agressive Briefe bekommen. Ich hab noch nie so viele in welcher Entscheidung auch immer ich gefällt habe ich hab noch nie so viele Briefe bekommen die auch teilweise Morddrohungen enthalten haben. Es hat Demonstrationen vor meinem Haus gegeben. ..."

Zu guter Letzt muss in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass die Landeshundeverordnung NRW bereits im Jahr 2002 von mehreren Verwaltungsgerichten NRW`s für nichtig erachtet wurde. Somit ist der Unmut der betroffenen unbescholtenen Bürger, die sich bei Frau Höhn über diese unzulässige Verfahrensweise Beschwert haben, auch rechtmässig erfolgt.

Desweiteren war es für mich seit Juli 2000 "täglich Brot", auf offener Strasse tätlich angegriffen zu werden. Weitere Beispiele, mit welchen Begebenheiten ich mich seither regelmässig auseinandersetzen muss:
- Menschen notieren sich mein Kennzeichen auf dem Parkplatz vor dem Getränkemarkt, weil meine Hündin im Auto keinen Maulkorb trägt, wenn ich die Heckklappe öffne, um einen leeren Kasten herauszuholen
- Auf offener Straße wurde ich mit Stöcken angegriffen, weil meine Hündin keinen Maulkorb trug ( Die Bevölkerung wurde gar nicht darüber aufgeklärt, daß es eine Möglichkeit der Maulkorb- und Leinenbefreiung gibt )
- Im Juni 2002 wurde ich von einem Mann auf dem Waldparkplatz mit vorgehaltener Waffe mit den Worten bedroht:
"Passen Sie auf Ihre Hündin auf. Noch einmal ohne Korb dann gibt es den hier."
- Wir werden bei Spaziergängen als asoziale Kampfhundehalter, Mörder, Zuhälter ... beschimpft
- Wir werden mit Steinen beworfen und angespuckt
- Menschen wechseln die Straßenseite und/oder wechseln auf die Fahrbahn, um meinem vermeintlichen Kampfhund auszuweichen
- Menschen legen auf uns an
- Fliegen mit der Lufthansa: aber nicht mehr mit meiner Hündin
- öffentliche Verkehrsmittel transportieren keine Kampfhunde
- Versicherungen lehnen bei Kampfhunden ab

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen ist es nicht verwunderlich, dass viele andere verantwortungsbewusste Hundehalter, welche als unbescholtene Bürger von heute auf morgen mit Auflagen überzogen wurden, die sonst nur bereits verurteilten Straftätern gemacht werden können, sich mit Protestschreiben und Demonstrationen gegen diese Regelung zur Wehr setzten.

Diese Regelung hat doch nichts mit Gefahrenabwehr und/oder Gefahrenerforschung zu tun.
Wie sollen denn die Gefahren durch beissende Hunde vermindert werden, durch einen Maulkorbzwang, der nur auf offener Strasse gilt, wenn 80 % aller Hundebisse Zuhause passieren.
Gefahrenerforschung würde doch erst durch eine Meldepflicht von behandelten Bissverletzungen möglich. So wurde in der Schweiz im Jahre 2000 zusätzlich auch noch ein bundeseinheitlicher Erfassungsbogen für Hundebeissvorfälle erarbeitet und in der Folge auch wissenschaftlich ausgewertet. Federführend war dort das Bundesamt für Veterinärwesen, welches zusammen mit der Arbeitsgruppe Gefahrhunde auch umfangreiche Empfehlungen für die Gefahrenprävention herausgegeben hat.
Keines dieser Ergebnise wurde bei der Erarbeitung der Länderregelungen in Deutschland berücksichtigt.

Für die Beantwortung meiner Fragen, sowie zur Richtigstellung Ihrer unvollstängien Berichterstattung wurde diesseits eine Frist bis zum 15.07.2004 notiert.

Sollte vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen, sehe ich mich gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlicher Empfehlung
 
Heute vom maulkorbzwang u.a. erhalten


Isset widderlich

BAP, Ihr seid die Grössten !
Die Hundeverordnung in Hamburg ist Unrecht und kam deshalb zustande, weil sich gewisse Untertanen ihrer Herren einen Dreck um wissenschaftliche Erkenntnisse kümmern, politisches Kapital aus der Verbreitung von Ängsten schlagen, der Verzweiflung und dem Elend völlig unschuldiger Mitbürger und Ihrer Hunde kalt und mitleidlos gegenüberstehen.
Eine Politkaste, die dem Boden der wissenschaftlichen Erkenntnis zuwider handelt, macht sich nicht nur lächerlich, sondern sie bereitet den Boden für ein Showdown unserer Demokratie.
Herr Günther Jauch ist ein ehrenwerter Mann. Er spricht über Kampfhunde, meint bestimmte ausländische Mischungen, und nutzt die Kraft der Bilder psychisch kranker Hunde, die hinter Gittern dahinvegetieren. Er will Kinder vor Angriffen von Hunden schützen. Das finde ich in Ordnung. Nicht in Ordnung ist, dass die furchtbaren Filme, die er zeigt, in den Händen doofer und nicht belehrbarer Politiker und Kinderschützer zur Waffe gegen diejenigen werden, die sich ihr Leben ohne Hunde nicht vorstellen können.
Hunde sind- solange sie mit Menschen zusammenleben- schon immer eine Gefahr gewesen.
Zu einer Gefahr werden Hunde dann, wenn sie seelisch verkümmern und Reizen ausgesetzt sind, die ihr triebhaftes Verhalten blosslegen.
Das ist so bei Rehpinschern, Dackeln, Doggen und allen anderen Kreaturen, die man Hund nennt. Bei Katzen ist das übrigens auch so. Ist das etwa neu?
Ich hatte gehofft, dass sich der Berufsstand der Tierärzte in diesen Tagen hinter mich stellt. Das tut er nicht, weder die Tierärztekammer Hamburg, noch die Bundestierärztekammer, die mir allerdings mitteilte, sie sei ja auch meiner Auffassung...
Stattdessen prüft unsere Kammerpräsidentin Schöning ob man ein berufsrechtliches Verfahren gegen mich einleiten kann.
Von mir aus soll sie prüfen bis ihr die Zähne wackelig werden.
Was ich bedaure ist der Auftritt von Prof. Hackbarth bei SternTV: er bestätigt zwar mit wissenschaftlicher Brillianz, dass meine Auffassung über die Hundeverordnungen richtig ist- aber im gleichen Atemzug verurteilt er mein Handeln.
Ich finde allerdings auch, dass man bei rot nicht über die Kreuzung fährt, selbst wenn keiner guckt. Ich mache das ja auch nicht, finde aber diese völlig unsachliche Abwertung meiner Person symptomatisch für den elenden Zustand unseres Berufsstandes.
Seit wann ist es üblich, dass Tierärzte ihre Meinungsverschiedenheiten im Fernsehen kundtun? Herr Hackbarth, lassen Sie uns doch über mich reden wenn ich dabei bin!
Die Staatsanwaltschaft in Person von Oberstaatsanwalt Bakker liess schon verlauten, dass lügen in Deutschland nicht strafbar sei.
Da ich nicht gelogen habe hoffe ich nur, dass eine vom mainstream abweichende Meinung zu haben inzwischen nicht wieder strafbar geworden ist.

Hamburg,den 27.5.04
Dirk Schrader, Tierarzt
Tierärztliche Klinik Hamburg-Rahlstedt
Rahlstedter Strasse 156
22143 Hamburg
e-mail: [email protected]
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