@ wiesel 88
wenn ich so etwas wieder lese, dann bekomme ich einen anfall.. es steht NIRGENDWO drin, dass ich auf den hund nicht einwirken kann und darf.. genau dies wird aber von solchen "spezialisten" gerne als vorgabe verkauft. ich darf sogar meinen hund bestätigen ( es steht nichts gegenteiliges in der durchführungsverordnung )und wenn der hund in der vereinsam situation ist, darf der hund nicht auf nähe bedroht werden.. genauso wenig darf ein hund vorbei geführt werden und darf dann bellen ( wird auch gerne gemacht )
alles unwissenheit von den prüflingen.. auch logisch, woher sollen sie es wissen.. das protokoll für den WT wird schön unter verschluss gehalten.. JEDES vetamt und JEDER diensthundeführer hat ein und dasselbe seminar besucht.. wie kommt es denn nun zu diesen unterschiedlichen prüfungsabläufen. ??
nicht umsonst werde ich zu dem einen oder anderen WT geladen, um als beobachter zu fungieren.
wenn ich es vorhabe, einen hund bis an die grenzen zu testen, dann ist das nicht legitim.. so sind die bestimmungen in bawü.. leider wird es immer wieder gerne gemacht. niemand hat bis auf 40 cm an meinen hund ranzugehen um ihn zu bedrohen.. anfassen des hundes erfolgt nur mit freundlicher ansprache..
wird ein bellender hund vorgeführt, dann ist der halter dabei und darf auf den hund einwirken.. viele kleinigkeiten, die es ausmachen.