züchten von Staffordshire Terrier wieder erlaubt?

Plueschtier

15 Jahre Mitglied
Seit einiger Zeit kenne ich eine junge Frau mit einer Staffhündin. Die Dame erwähnte immer schon mal, wie gerne sie von ihrer Hündin Welpen hätte.
Und nun ist die Hündin anscheindend hochträchtig - zumindest ist sie immer dicker geworden und hat ein prächtiges Gesäuge entwickelt. Der Vater könnte vermutlich der Staff-Boxer Rüde ihres Freundes/Bekannten sein.

Ist denn das Züchten von Staff's überhaupt noch erlaubt? Ich habe echt Sorge um die Hündin und natürlich um die Welpen, da die junge Frau absolut keine Ahnung von Haltung, Aufzucht und Prägung von Mutterhündin und Welpen hat (zumindest wunderte sie sich erst kürzlich, warum die Hündin einen 3stündigen Marsch nicht mehr durchhält :( Die Hündin ist absolut unerzogen und auch nicht gerade ein Paradebeispiel von einem gut sozialisierten Hund.

Was würdet ihr machen? Soll ich das Amt einschalten? Bloß was wird aus der Hündin und den dann vielleicht schon vorhandenen Welpen, wenn die ganze Sache nicht erlaubt ist?

Ich habe echt nen dicken Hals!!! Bloß, weil die Frau unbedingt von ihrer Staffhündin Welpen haben möchte - gibt es nicht schon genügend Staffs im Tierheim???

Übrigens die Sache spielt sich in Sachsen ab. Ich weiß nicht, inwieweit hier Länderverordnungen greifen.

Annett
 
  • 20. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Plueschtier ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 22 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Das bundesweite Zuchtverbot wurde aufgehoben.

Nun gelten nur noch die länderspezifischen Regelungen - in einigen Bundesländern darf gezüchtet werden, in anderen nicht. Da müssen wir mal die sächsische VO bemühen.

Edit: Sachsen scheint noch keine VO zu haben, jedenfalls bis Februar diesen Jahres noch nicht :) . Beneidenswert, wenns noch aktuell ist, aber mehr hab ich per Google nicht gefunden.
 
Hi.

Sachsen hat zwar ein Zuchtverbot, aber keine Rasseliste.

Die Hündin fällt nur unter das Zuchtverbot, wenn sie durch einen Beißvorfall gegen Mensch oder Tier "aktenkundig" ist, dann gilt sie als "gefährlicher Hund".

Hat die Hündin eine "weiße Weste", steht einer "Zucht" sprich Vermehrung leider nichts im Wege. :(

Gruß
tessa
 
Kann dann somit nun wieder "Hinz und Kunz" Staffs vermehren??? Ohne Kontrolle? Es ist doch zum Ko... :sauer:
 
Plueschtier schrieb:
Kann dann somit nun wieder "Hinz und Kunz" Staffs vermehren??? Ohne Kontrolle? Es ist doch zum Ko... :sauer:


In manchen Bundesländern ja, in anderen nicht. So sieht es aus derzeit.
 
Sachsen hat sehr wohl eine Rasseliste.......
In dieser sind AmStaff, Bullterrier und Pitbull aufgeführt , aus den Durchführungsbestimmungen der VO zu ersehen.
Vertreter dieser drei Rassen, bzw. Mischlinge daraus, gelten als "gefährliche Hunde", solange ihnen nicht im Einzelfall ihre Ungefährlichkeit bescheinigt wurde ( Wesenstest u. Antrag an die Polizeibehörde dafür notwendig) .

LG Vera
 
bickrottis schrieb:
Sachsen hat sehr wohl eine Rasseliste.......
In dieser sind AmStaff, Bullterrier und Pitbull aufgeführt , aus den Durchführungsbestimmungen der VO zu ersehen.
Vertreter dieser drei Rassen, bzw. Mischlinge daraus, gelten als "gefährliche Hunde", solange ihnen nicht im Einzelfall ihre Ungefährlichkeit bescheinigt wurde ( Wesenstest u. Antrag an die Polizeibehörde dafür notwendig) .

LG Vera


Stimmt, nun hab ich es auch gefunden:



In der VO selbst, steht nichts davon. :rolleyes:
 
Plueschtier schrieb:
Was würdet ihr machen? Soll ich das Amt einschalten? Bloß was wird aus der Hündin und den dann vielleicht schon vorhandenen Welpen, wenn die ganze Sache nicht erlaubt ist?

Ich habe echt nen dicken Hals!!! Bloß, weil die Frau unbedingt von ihrer Staffhündin Welpen haben möchte - gibt es nicht schon genügend Staffs im Tierheim???

Übrigens die Sache spielt sich in Sachsen ab. Ich weiß nicht, inwieweit hier Länderverordnungen greifen.

Annett


Halllo plueschtier,

warum solltest du das OA informieren? Was soll das bringen außer massig ärger für die hündin plus welpen?

richtig ist, daß in sachsen die zucht solcher tiere verboten ist. also wäre es definitiv unverantwortlich, die hunde ans messer zu liefern. sie sind nun schon mal da, also was solls?!

Aber freilich gebe ich dir recht, daß nicht jeder "bürcher" mit fast null ahnung drauflos züchten darf. da hilft nur ein gesetz, was eine sachkunde abverlangt und zudem einen geeigneten hund, der sich als nicht übersteigert aggressiv bzw. sozialisiert erweist.

las die sache nun laufen, aber sprich mit der frau. wenn die welpen alle weg sind, dann kannst du ihr ja eine unterschwellige drohung mitgeben, indem du ihr das gesetz zeigst, in dem die zucht verboten ist. das kannst du hier im netz runterladen. verstehst du? so bringst du die frau vermutlich am ehesten davon ab, noch mal zu "züchten". zeig ihr die stelle im gesetz, wo steht, daß hündin und welpen von der polizei bzw. dem oa beschlagnahmt und eingezogen werden können und eine saftige geldstarfe droht. das schreckt ab. aber das machst du erst wie gesagt, wenn der wurf weg ist.

klaro?

Wenn du jetzt beim oa petzen gehst, dann erreichst du nur das gegenteil von dem, wofür wir hier eigentlich stehen. du gefährdest den schutz der betreffenden hunde, die landen durch deine anzeige im TH und du weißt doch, was das bedeutet, nicht?!

Also laß es laufen und akzeptiere das geringere übel und dann seh zu, daß wie oben erklärt der frau klargemacht wird, daß sie in zukunft die finger davon läßt.

danke!

Mfg

egon


PS: wenn die frau eine staffordshire bullterrier hat und das wirlich so ist, dann ist die zucht auch in sachsen erlaubt. für staffbulls ist das so, es sei denn es ist ein staffbull mit einem mischlingsanteil amstaff, pitbull oder bullterrier. aber das zu beweisen, daß solch ein mischlingsanteil im staffbull drin steckt (vorausgesetzt es ist wirklich ein kurzbeiniger staffordshire bullterrier), wäre definitiv aufgabe des OAs, denn es gilt: keine beweislastumkehr. nur dumm wäre es, wenn die halterin gegenüber dem oa oder der bullizei meint, im staffbull würde auch noch einer der in sachsen gelisteten hunde mit drinstecken. so dumm kann man aber wohl kaum sein, es sei denn man ist es und kennt zudem die gesetzeslage nicht.
 
olsen schrieb:
Halllo plueschtier,

warum solltest du das OA informieren? Was soll das bringen außer massig ärger für die hündin plus welpen?

richtig ist, daß in sachsen die zucht solcher tiere verboten ist. also wäre es definitiv unverantwortlich, die hunde ans messer zu liefern. sie sind nun schon mal da, also was solls?!
Ein wenig einfältig, deine Gedankengänge :unsicher: . Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird die Frau die Welpen in ihrem Umfeld, also in Sachsen verscherbeln. Somit macht sie sich - ebenso wie der Käufer einer Ordnungswidrigkeit schuldig, die mit bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Ferner wird die Sache sowieso auffliegen, wenn einer der (gutgläubigen?) Käufer den Hund ordnungsgemäß in Sachsen anmelden will. Aufgrund des mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bewehrten Zuchtverbotes werden dann wahrscheinlich die Mutterhündin und die Welpen eingezogen.

olsen schrieb:
PS: wenn die frau eine staffordshire bullterrier hat und das wirlich so ist, dann ist die zucht auch in sachsen erlaubt.
Von einem Staffbull war nie die Rede.
 
dein stil, gutgemeinte kommunikation einfach in den dreck zu treten, kennen wir hier zu genüge, werter wolfgang.

du hast offensichtlich nicht verstanden, um was es mir ging. aber vermutlich würdest du als alternative zu meinem ratschlag, den du da ohne ein fünkchen bestätigung wie ein reißender wolf einfach in der luft zerreißen mußtest, plueschtier empfehlen, die sache dem oa mitzuteilen, also zu petzen. oder wie soll dein obiges wuffwuff verstanden werden?

mfg

egon
 
Hi,

ich weiß es so, das wenn Hunde einen Wesenstest haben das mit ihnen gezüchtet werden darf. So lese ich es aus den VO raus.

LG
Moni
 
olsen schrieb:
dein stil, gutgemeinte kommunikation einfach in den dreck zu treten, kennen wir hier zu genüge, werter wolfgang.

Dann habe ich wohl was verpasst. Naja bin ja auch noch nicht so lange hier dabei.


olsen schrieb:
du hast offensichtlich nicht verstanden, um was es mir ging. aber vermutlich würdest du als alternative zu meinem ratschlag, den du da ohne ein fünkchen bestätigung wie ein reißender wolf einfach in der luft zerreißen mußtest, plueschtier empfehlen, die sache dem oa mitzuteilen, also zu petzen. oder wie soll dein obiges wuffwuff verstanden werden?


Ja was soll er denn, zum Schutz der Tiere, sonst tun :verwirrt:

LG
Volker
 
olsen schrieb:
dein stil, gutgemeinte kommunikation einfach in den dreck zu treten, kennen wir hier zu genüge, werter wolfgang.
Wir? Habe ich es mit einer multiplen Persönlichkeit zu tun oder gar mit einer fürstlichen Hoheit, wie der Gebrauch des Pluralis Majestatis vermuten lassen könnte?

olsen schrieb:
du hast offensichtlich nicht verstanden, um was es mir ging. aber vermutlich würdest du als alternative zu meinem ratschlag, den du da ohne ein fünkchen bestätigung wie ein reißender wolf einfach in der luft zerreißen mußtest, plueschtier empfehlen, die sache dem oa mitzuteilen, also zu petzen. oder wie soll dein obiges wuffwuff verstanden werden?
Mein "obiges wuffwuff" solltest du so verstehen, daß dein Vorschlag, "die Sache nun laufen zu lassen", weder im Sinne der Mutterhündin noch der ungeborenen Welpen noch der potentiellen Käufer und auch nicht im Sinne der verantwortungsvollen Kampfi-Halter ist. Die zu erwartenden Folgen habe ich ja aufgezeigt; ich hoffe, DAS verstehst du.

Era3000 schrieb:
ich weiß es so, das wenn Hunde einen Wesenstest haben das mit ihnen gezüchtet werden darf. So lese ich es aus den VO raus.
Nein, das ist falsch. Für die in der VO genannten Rassen besteht nach dem Gesetzeswortlaut definitiv ein Zucht- und Handelsverbot.
 
In der Hundeverordnung steht:

"(1) Die Gefährlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 GefHundG wird bei nachfolgenden

Hundegruppen sowie deren Kreuzungen untereinander vermutet:

1. American Staffordshire Terrier,

2. Bullterrier und

3. Pitbull Terrier."


Das bedeutet doch das nur reinrassige Hunde oder Kreuzungen zwischen den oben genannten als gefährlich gelten oder???​
 
@ Wolfgang:

In der GefHundG §1 Abs. 3 steht was gefährliche Hunde sind. Das Zuchtverbot bezieht sich auf Hunde, auf die §2 zutrifft.
Die Gefährlichkeit der 3 Rassen (DVOGefHundG §1 Abs. 1) kann mit einem Wesentest wiederlegt werden. Dann fallen sie in dem Sinne nicht mehr unter GefHundG. Oder verstehe ich da was falsch?

LG
Moni
 
Era3000 schrieb:
In der GefHundG §1 Abs. 3 steht was gefährliche Hunde sind.
Nein, im Abs. 3 steht, was "im Einzelfall gefährliche Hunde" sind.

Im Abs. 1 steht, was "gefährliche Hunde" sind, nämlich solche, deren Gefährlichkeit vermutet wird (die in der VO genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander) und Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wird.

Era3000 schrieb:
Das Zuchtverbot bezieht sich auf Hunde, auf die §2 zutrifft.
Nein, das Zuchtverbot gilt für Hunde nach § 1 Abs. 2 und das sind eben die in der VO genannten Rassen und deren Kreuzungen untereinander).

Era3000 schrieb:
Die Gefährlichkeit der 3 Rassen (DVOGefHundG §1 Abs. 1) kann mit einem Wesentest wiederlegt werden. Dann fallen sie in dem Sinne nicht mehr unter GefHundG. Oder verstehe ich da was falsch?
Das Zuchtverbot steht nicht unter dem Vorbehalt eines Wesenstests.
 
Ich habe gerade erfahren, daß die Hündin ins Ausland gebracht worden ist (wohin auch immer), um dort die Welpen zu bekommen, weil die Besitzerin wohl von jemanden (der anscheinend auch gesehen hat, das die Hündin hochträchtig ist) erfahren hat, daß das Züchten hier in Sachsen nicht erlaubt ist. Ich hoffe nur, daß die Leute, wo sie jetzt ist mehr Ahnung haben :(
Der arme Hund!!!
 
Also ich glaube nicht das die Hündin ins Ausland verbracht wurde, denke eher sie sitzt in irgend einem Keller um die Welpen zu bekommen! Und was aus den Welpen dann wird könnt ihr euch ja vorstellen,10 Wochen im Keller aufwachsen und dann an irgendwelche kapputten Leute verschachert!
 
und gerade so wünscht man sich doch die aufzucht der welpen im keller ohne gr.sozialisierung groß werden einen an der waffel bekommen und in einem oder zwei jahren dann auch noch vielleicht mal austicken und das war das leben der welpen na klasse!!!!

mal ehrlich kann man gegen solche leute denn nix unternehemen ich mein im th bekommen welpen dann wenigstens eine sozialisierung wenn die frau klug wäre würde sie die welpen dann ins th geben als im keller aufzuziehen.....

aber naja jedem das seine...
 
cleo318 schrieb:
und gerade so wünscht man sich doch die aufzucht der welpen im keller ohne gr.sozialisierung groß werden einen an der waffel bekommen und in einem oder zwei jahren dann auch noch vielleicht mal austicken und das war das leben der welpen na klasse!!!!

mal ehrlich kann man gegen solche leute denn nix unternehemen ich mein im th bekommen welpen dann wenigstens eine sozialisierung wenn die frau klug wäre würde sie die welpen dann ins th geben als im keller aufzuziehen.....

aber naja jedem das seine...

Melli, nix für ungut,

aber Amy stammt auch von so einem Keller- und Schuppen-Vermehrer.

Sie kam mit 6 Wochen zu mir (war dazwischen noch mit 3 Geschwistern für 3 Tage in ner Box beim Händler) und hatte vorher nicht viel - aber vor allem auch nichts negatives - erlebt.

Bis zu diesem Alter prägen eh Mutter und Geschwister am meisten. Natürlich ist es toll und so sollte es selbstverständlich auch sein, wenn der Züchter die Welpen gut aufs Leben vorbereitet, aber keine Erfahrungen sind immer noch besser als schlechte.

Amy hat keinen an der Waffel und ist jetzt 2,5 Jahre alt ohne ausgetickt zu sein - und glaub mir, das wird sie auch nicht in Zukunft ;) . Ich hab mir halt Mühe gemacht nachzuholen, was in diesen 6 Wochen im Schuppen versäumt wurde, und sie war von Anfang an genauso unbefangen und gut drauf, wie ein gut vorgeprägter Welpe aus optimaler Zucht es nicht besser hätte sein können. Das einzig Manko das es gab, waren die Würmer, die aber auch mein Welpe aus dem TH hatte und das sie ein wenig klein war - aber das hat sie gut aufgeholt :) ..
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „züchten von Staffordshire Terrier wieder erlaubt?“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

LillyoftheValley
sorry da hatte ich wohl was verwechselt habe es im rassehund nachgelesen .aber wer soll da noch durchblicken .je größer das chaos umso mehr lücken gibt es
Antworten
5
Aufrufe
806
pepper
P
Kyra
Wir haben vor 3 Jahren bei der Barmenia das Premium Paket ohne SB genommen und Zahlen momentan etwas unter 94 Euro für Carlos. @lektoratte ich würde es mal bei der Barmenia versuchen.
Antworten
65
Aufrufe
1K
dasjanzons
dasjanzons
L
Familie Rathfelder lebt in Niedersachsen, nicht in Hessen und ist definitiv zu 1000% seriös! In Hessen/Kassel ist wohl Piotrowski. Davon abgesehen, gehört mehr als ne Ahnentafel dazu eine Hündin in einem VDH Verein decken zu lassen
Antworten
3
Aufrufe
735
Red Amy
Crabat
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. "Das langfristige Ziel sollte eine Rasse mit einem möglichst variantenreichen Genpool sein, selbst wenn dies auf Kosten des etablierten Typs geht. Gesundheit und Wesen sollten immer vor die Schönheit gestellt werden. Aber um diese...
Antworten
0
Aufrufe
494
Crabat
Podifan
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
681
Podifan
Zurück
Oben Unten