Schau mal, in den FAQs hab´ich folgendes gelesen:
"Hunde
Das Mitführen von Hunden ist in der ZOOM Erlebniswelt erlaubt. Hunde zahlen 4,50 Euro Eintritt. Es darf nur ein Hund pro Besucher und max. drei Hunde pro Gruppe mitgeführt werden. Bitte beachten sie unsere Hundeordnung (
,
)."
"Mitnahme von Tieren
Hunde können in der ZOOM Erlebniswelt nach Erwerb einer gültigen Hunde-Eintrittskarte mitgeführt werden. ... Hunde sind in der ZOOM Erlebniswelt ausnahmslos zu jeder Zeit an einer kurzen Leine zu führen und ständig zu beaufsichtigen. Die Mitnahme der Hunde in den Indoorspielplatz Drachenland, auf die African Queen Bootsfahrt, auf die Variinsel, in das Alaska Ice Adventure und in unsere Shops sowie das Anbinden der Hunde auf dem Gelände der ZOOM Erlebniswelt, auch vor Gebäuden, ist nicht gestattet. Ein
losgerissener Hund ist unverzüglich einzufangen. Es ist den Verantwortlichen in der ZOOM Erlebniswelt zu melden, wenn der Hund nicht unverzüglich eingefangen werden konnte. Bitte benutzen Sie die ausgegebenen Hundebeutel.
Der/die Hundehalter/-in trägt die alleinige Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme seines/ihres Hundes ihn/ihr selbst, der GEW oder Dritten entstehen. Hunde, von denen nach Beurteilung durch Mitarbeiter der ZOOM Erlebniswelt eine Störung für die Tierhaltung bzw. unsere Besucher ausgehen kann, können vom Besuch der ZOOM Erlebniswelt ausgeschlossen werden.
Die GEW behält sich jederzeit
vor, die in § 3 des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002 aufgeführten Hunderassen vom Besuch in der ZOOM Erlebniswelt auszuschließen. Mit Rücksicht auf unsere Besucher und unsere Tiere ist die Mitnahme von mehr als einem Hund pro Hundehalter und der Besuch der ZOOM Erlebniswelt für Gruppen mit mehr als drei Hunden grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der GEW. Diese wird nur erteilt, wenn hierdurch nach Beurteilung der GEW keine Störung für Besucher oder Tiere zu erwarten ist. ...
Es gilt das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.
Die an den Kassen erhältlichen „Verhaltensregeln“ für die Mitnahme von Hunden sind unbedingt zu beachten. ... "
"Die GEW behält sich jederzeit vor, die in § 3 des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002 aufgeführten Hunderassen vom Besuch in der ZOOM Erlebniswelt auszuschließen." Aufgrund dieser Aussage würde ich, an Deiner Stelle, Elli allerdings daheim lassen und ihr einen entspannten Tag auf der Couch gönnen.