THEORETISCH kann der Vermieter dich schlecht rauswerfen, wenn im Mietvertrag vermerkt ist, dass Hundehaltung gestattet ist (achte aber in jedem Fall darauf, dass es auch WIRKLICH schriftlich vermerkt ist!).
Diese Aussage ist falsch.
Macht der Hund Probleme und die Nachbarn beschweren sich, dann kann der Vermieter sehr wohl handeln.
Der Threadersteller hat aber nicht nach dem Verhalten der Hunde gefragt, sondern lediglich nach der Rassenfrage und darauf bezieht sich meine Antwort. Das der praktische Fall auch anders aussehen kann, darauf habe ich auch hingwiesen.
Mietest du allerdings nicht von einem Privatmenschen, sondern von einer Organisation, dann sollte der Vermerk "Hunde erlaubt" im Mietvertrag genügen, denke ich. Denen wird es ziemlich schnuppe sein, wie dein Hund aussieht und wenn Nachbarn sich beschweren hast du ja eine schriftliche Genehmigung, mit der du ihnen vor der Nase rumwedeln kannst.
Diese Aussage ist definitiv falsch.
Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sowas nicht schreiben......
Ich hasse diesen Smiley... Aber egal, ich habe ja auch bewusst "DENKE ICH" geschrieben, weil ich natürlich kein Rechtsexperte bin.
Es juckt keinen ob das ein Mini-Bulli oder Standard-Bulli ist, die Optik zählt.
Klar, rechtlich gesehen zählt die Höhe, hab ich auch nicht bezweifelt.
Das Gleiche gilt für einen Staffbull.
Möchte man eine solche Rasse halten, dann MUSS die Rasse im Mietvertrag vermerkt sein, sonst hat man ein dickes Problem an der Backe und kann problemlos aus der Wohnung fliegen.
Heutzutage ist es nämlich eben nicht egal, ob Dackel oder Bulli / Staffbull.
Das sind 2 Paar Schuhe..... !!!!!!!!!!!!!!!!!!