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Sandra, das siehst du ganz falsch! Hier läuft nichts gegen die Bullis, das Zuchtverbot des bundesdeutschen Gesetzgebers wurde nur erlassen, um etwas für diese armen Tiere zu tun! Man fühlt sich doch schließlich dem Tierschutz verpflichtet. Und Bullis gehören nun mal zu den "Qualzüchtungen", die unter erblich bedingten Verhaltenstörungen und Aggressionssteigerungen zu leiden haben.
Deshalb hat der Gesetzgeber in seiner unermesslichen Fürsorge für die Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier das Zuchtverbot für diese Rassen im Tierschutzgesetz bzw. der Tierschutz-Hunderverordnung festgeschrieben.
Tierschutzgesetz
§ 11 b Qualzüchtungen
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß bei den Nachkommen
a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltenstörungen oder mit Leiden verbundene erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
Tierschutz-Hundeverordnung
§ 11
Aggressionssteigerung nach § 11b Abs. 2
des Tierschutzgesetzes
Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Steffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen.