Wo kommt dieser Bulli her (Zuchtverbot)?

Claudy&Joey

KSG-Fragezeichen™
20 Jahre Mitglied
grad gefunden bei BiN: Ich begreif' das aber nicht. Ich denk' die dürfen nicht mehr gezüchten werden; warum ist dann diese Hündin trotzdem erst 8 Monate alt? Okay, ist ein Funtier, man weiß nicht, woher, aber sie kann ja nicht vom Mond gefallen sein...
 
  • 19. Mai 2024
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Hi Claudy&Joey ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi, Claudy!

Du kennst noch nicht die Geschichte mit den Bienchen und den Blümchen?

Tharin
 
Hey Claudy...

... glaubst Du irgendwelche "Hinterhof-Vermehrer" halten sich an das Zuchtverbot??? Wohl eher nicht.
Guck' Dir Barney bei der Staff-Hilfe an, der ist noch jünger und den dürfte es auch nicht geben...glaub' mit, Du wirst noch in Jahren Kampfi-Junghunde finden.
Leider sind das dann meistens auch schlecht sozialisierte Hunde...
 
Ich hab 's befürchtet, dass solche Antworten kommen würden :(. Dabei hätt' ich doch gehofft, ihr hättet dafür eine "legalere" Erklärung. gibt 's anscheinend nicht :(...

@Silke:
"glaub' mit, Du wirst noch in Jahren Kampfi-Junghunde finden"
na das hoffe ich doch sehr!!!! aber wenn dann bitte aus legaler Zucht!
 
Sie kann genauso aus dem Ausland kommen, so toll wird z.B. an der tschechischen Grenze auch nicht kontrolliert:sauer:
 
hmmm...Zuchtverbot für Bullis? Is mir irgendwie neu:unsicher: dachte ie ganze zeit es wäre 'nur' AmStaff, StaffBull und Pit, vielleicht auch weil ich bis vor kurzem in Rh-Pf gewohnt hab und da nie irgendwas gegen Bullis lief...:verwirrt:
 
Die Hündin Shanty steht auf der Vermittlungsseite von Bullterrier in Not. Es ist nur ein Ausschnitt der hier bei Yorki.ch
reingestellt wurde.



Sie steht unter Atze.
 
Q

Sandra, das siehst du ganz falsch! Hier läuft nichts gegen die Bullis, das Zuchtverbot des bundesdeutschen Gesetzgebers wurde nur erlassen, um etwas für diese armen Tiere zu tun! Man fühlt sich doch schließlich dem Tierschutz verpflichtet. Und Bullis gehören nun mal zu den "Qualzüchtungen", die unter erblich bedingten Verhaltenstörungen und Aggressionssteigerungen zu leiden haben.

Deshalb hat der Gesetzgeber in seiner unermesslichen Fürsorge für die Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier das Zuchtverbot für diese Rassen im Tierschutzgesetz bzw. der Tierschutz-Hunderverordnung festgeschrieben.


Tierschutzgesetz
§ 11 b Qualzüchtungen

(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß bei den Nachkommen
a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltenstörungen oder mit Leiden verbundene erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

Tierschutz-Hundeverordnung
§ 11
Aggressionssteigerung nach § 11b Abs. 2
des Tierschutzgesetzes

Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Steffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen.
 
ich meinte mit GEGEN das diese Tiere eben in der LHV nicht namentlich erwähnt werden. Und das ist ja wohl ne Tatsache.
Und zu den §-en äussere ich mich nun nicht.:rolleyes:
 
@Sandra:
Bei uns in RLP stehen nur 3 Rassen auf dem Index: AmStaff, Staffbull und Pitbull. Der Bullterrier ist in RLP auflagenfrei (bis auf ein paar wenige Städte wie Ingelheim oder Worms, die viel mehr Hunde auf ihrer Liste haben), d. h. aber nicht, das er gezüchtet werden darf, denn für dieses Verbot sorgt das Bundesgesetz.
 
@Sandra: Ich spendiere für die beiden ersten Absätze meines Posts ein <Sarkasmus on> und ein <Sarkasmus off>.
 
in Baden-Würrttenberg darf mit bestandenem WT gezüchtet werden und einige züchter haben noch zuchtgenehmigung so in rheinland pfalz
 
Hi, pitmen!

Guggemado:

§ 11
Aggressionssteigerung nach § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes
Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die
ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen.


Ist aus der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 zitiert, gilt also bundesweit.

Tharin

PS: Welche Züchter haben denn in RLP welche Zuchtgenehmigung?
 
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