also, die 520 Euro wären mir zuviel - einen doppelten WT würde ich nicht machen lassen. Ich glaube, mit 6 Monaten ist die empfohlene Grenze von 15 Monaten so deutlich unterschritten, dass kaum ein Tierarzt den WT machen wird.
Aber diese Möglichkeit bietet sich an:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Erteilung einer Ausnahme vom Maulkorbzwang
Ausnahmen nach § 2 Abs. 2 vom Maulkorbzwang können auch erteilt werden, wenn
- der Hundehalter seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachgewiesen hat,
- der Hund entsprechend den Vorgaben von § 1 Abs. 3 gekennzeichnet ist,
- der Hundehalter nachweist, dass der Hund bisher nicht ordnungsbehördlich auffällig geworden ist ( z. B. durch eine Bescheinigung des örtlich zuständigen Ordnungsamtes) und
- die Sozialverträglichkeit des Hundes durch eine erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung, die auch eine Beurteilung des Verhalten des Hundes in dem Wesenstest vergleichbaren Situationen zuläßt, nachgewiesen ist. Dieses ist bei den Begleithundeprüfungen nach den Richtlinien des VDH oder vergleichbarer Regelungenzu unterstellen. Entsprechendes gilt für über 6 Monate alte Hunde, die sich nachweislich in einer Begleithundeausbildung befinden.
[/quote]
ciao
Andreas