es ist so, wie brille schrieb, der erste test hat nach wie vor bestand und gilt. von daher kann und darf man keinen MK verlangen.
da wäre ich vorsichtig, wenn ich den Text richtig im Kopf habe... gilt der erste Test bis zum erreichen eines Alters von 18 Monaten, dann wird automatisch wieder von einer Gefährlichkeit ausgegangen und der Hund hat entsprechend gesichert zu werden...
<- nur aus dem gedächtnis und ich würde einfach nett nachfragen, dass der TE ja gewillt wäre den Test zeitnah zu machen, dies aber nicht möglich ist und er deswegen gerne ein Verlängerung der Befreiung bis zum Test hätte...