Wesenstest mit 6 Monaten?

DanielsHummel

10 Jahre Mitglied
Hallo

Wir haben uns vor 3 Wochen einen Pit bull Mix Welpen gehollt und haben uns vorher beim OA erkundigt was wir für die Haltung dieses Hundes erfüllen müssen.
Uns wurde gesagt das wir entweder beide einen Sachkundenachweis machen (einer kostet ca 200 eu und er gilt dann nur für diese person die ihn gemacht hat,also müssen wir 400 eu hinblättern). Aber, der Hund muss weiterhin mit Maulkorb laufen.

Oder wir machen einen Wesenstest und wenn er den besteht kann uns keiner was. Nun ist es aber so das uns erzählt wurde das wir zweimal den wesenstest machen sollen.

einmal wenn der Hund 6 monate ist und dann ein Jahr später nochmal.

Meine Frage dazu, ist das denn rechtens? Ich mein mit 6 monaten ist sie ja noch so ziemlich ein Baby und für mich klingt das mehr nach abzocke das ich diesen Test innerhalb eines Jahres zweimal machen soll...

Zumal habe ich im Internet gelesen das das Zulassungsalter für diesen Test 15 Monate beträgt.

Was soll ich denn nun machen?
 
  • 26. April 2024
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Hi DanielsHummel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi!
Also, bei uns in Hessen ist es so, dass ein Listenhund normalerweise bis zu seinem 18. Lebensmonat nur mit Leine und Maulkorb geführt werden darf, da erst dann ein Wesenstest vorgeschrieben, bzw. durchführbar ist. Allerdings gibt es die Sonderregelung, dass, wenn es sich nicht 100%ig ausschliessen lassen lässt, dass der Hund aus einer Aggressionszucht kommt, man den Test schon früher machen kann. Dieser muss dann jedoch in der Tat mit 18 Monaten wiederholt werden, da laut Verordnung erst dann das Wesen des Hundes gefestigt ist. Somit ersparst Du Dir mit einem frühen Wesenstest nur Maulkorb- und Leinenzwang, jedoch nicht einen erneuten Test. Dazu kommt, dass hier der Wesenstest alle 2 Jahre ohnehin wiederholt werden muss, unabhängig davon, ob es einen Vorfall gab, oder nicht.
Am besten schaust Du Dir nochmal die Verordnung Eures Bundeslandes durch, vielleicht steht da ja was genaueres drin. Rechtens ist die Sache mit dem Wesenstest nur leider Gottes schon, da wirst Du nicht viel machen können.
 
Grüß dich,

ich kann dir auch nur Auskunft über Bayern geben. erkundige dich doch für dein Bundesland hier



:

bei uns in Bayern sind die Wesensteste für wiederlegbare Hunde Kat 2 ebenfalls erst mit 15 Monaten erforderlich - aber nur auf den Papier.

- selbst habe ich bei einen Miniature Bullterrier (mit FCI-Papieren), der nicht auf der Liste steht, aber auch mit 6 Monaten einen Wesenstest gemacht, um etwas bei Schwierigkeiten mit den Ämtern in der "Hand zu haben"

- die Schwierigkeiten mit den Ämtern kamen promt und ich bin sehr froh darüber etwas dagegen halten zu können.

Ebenfalls empfehle ich dir eine Rechtsschutzversicherung, es gibt immer wieder ein paar Id..... die dir wegen deinen Hund das Leben schwer machen wollen.

sicher ist es viel Geld, aber das wussten wir vorher und es ist mir wichtig, das beste Lebensumfeld für meinen Hund zu schaffen...

ich wünsche dir viel Glück und ganz viel Spaß mit deinen Hundi
 
Hier in Berlin ist es so, daß der Wesenstest mit dem abgeschlossenen 15. Lebensmonat gemacht werden muss. Meistens bekommt man noch etwas Zeit vom Vetamt.
Leider besteht mir daß ja auch noch bevor und zwar im nächsten Jahr.
 
hier in nrw bei unserem listi 2 ric(rottimix) konnte mein mann den wesenstest mit ihm mit 15 monaten machen.

damit ric in der zwischenzeit,er wurde auf 1 jahr geschätzt, als er aus dem th münster (nrw) zu uns kam,ohne leine u. maulkorb laufen durfte ,machte unser oa lengerich die auflage, dass mein mann wolfgang mit ihm 2x pro woche beim treffen/training des örtl. shv anwesend sein musste.
(wir fanden das total daneben,und entfernten uns mit ric immer,wenn da schhü gemacht wurden....aber wolfgang brauchte die anwesenheitsbescheinigung zur vorlage beim oa....das war vor 4 jahren.)
l.g., gaby
 

WT war in in Niedersachsen erst mit 15 Monaten gefordert. MK ab 6. Monat.
Gott sei Dank ist dieser Schwachsinn abgeschafft.
 
Ich bin aus sachsen... Müssen wir denn unserer Dicken etwa ab dem 6 Monat ein Maulkorb anlegen?
 
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M
Du darfst wählen wo du den Test machst. Deswegen hatte ich dir das geschrieben. Mit 6 Monaten müsste dein Hund Maulkorb tragen, so denn du keine vorläufige Befreiung beantragst. Aber testen tun die nicht. @BlackCloud war schon schneller;)
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Dankeschön für deinen Zuspruch Es ist wirklich traurig das solche wesenstest unter diesen voraussetzungen überhaupt durchgeführt werden dürfen Ich hatte auch schon einiges hier gelesen über wesenstest und Erfahrungen und ja, du hast vollkommen recht die meisten haben leider auch schlechte...
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