Guten Morgen,
Ich habe auch einen Amstaff. Wenn du jetzt an einer Verhaltensprüfung teilnimmst, verliert sie die Gültigkeit mit erreichen des 2 Lebensjahres deines Hundes. Verbindlich mit einer Gültigkeit von 10 Jahren wird sie erst, bei Ablegen ab dem 2 Lebensjahr ( in NRW nicht mit 18 Monaten ).
Du könntest dir die Verhaltensprüfung jetzt sparen und eine temporäre Maulkorbbefreiung beantragen, wenn du nachweisen kannst, dass du regelmäßig eine qualifizierte Hundeschule besuchst. So habe ich die Maulkorbbefreiung befristet bis zum 2 Lebensjahr meines Hundes bekommen.
Gestützt wird diese Möglichkeit auf die Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz. § 3 Abs. 6 DVO LHundG NRW
LG