Wesenstest auch in anderen Bundesländern gültig?

SellyCherry

Hallo,

es geht mal wieder um das Thema WT und Bundesländer.
Die anderen Beiträge dazu sind mir mittlerweile etwas zu alt um diese zu glauben.

Hat jemand konkrete Infos darüber, ob ein Bestandener WT in allen Bundesländern anerkannt wird?
Immer davon ausgegangen ein "Besucher" zu sein.
Ist mein Hund in allen BL von der Leinen und Maulkorbpflicht befreit?

Kennt sich da jemand genaustens aus?

Liebe Grüße und lieben Dank :love:
 
  • 25. April 2024
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Hi SellyCherry ... hast du hier schon mal geguckt?
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Auf jeden Fall gelten die Regelungen für Hunde mit bestandenen Wesenstest so, wie es im jeweiligen Bundesland vorgesehenen ist.
Als Beispiel mal Berlin, wo es diese Befreiungen leider gar nicht gibt.
 
Das ist mir Bewusst, auch das es von Gemeinde zu Gemeinde einen Unterschied gibt. Aber diese Aussage " Wer einen Bestandenden WT hat, hat über all die Befreiung" Zweifel ich an. Da scheiden sich die Geister, das ich am besten in dem BL bzw. in der Gemeinde mich beim Vetamt informiere ist auch klar. Aber vielleicht weiß es ja erfahrungsgemäß hier jemand :)
 
Nein, ein WT gilt nicht! automatisch in anderen Bundesländern.
Das ist überall unterschiedlich.
 
Das ist mir Bewusst, auch das es von Gemeinde zu Gemeinde einen Unterschied gibt. Aber diese Aussage " Wer einen Bestandenden WT hat, hat über all die Befreiung" Zweifel ich an. Da scheiden sich die Geister, das ich am besten in dem BL bzw. in der Gemeinde mich beim Vetamt informiere ist auch klar. Aber vielleicht weiß es ja erfahrungsgemäß hier jemand :)
Ich denke, von Gemeinde zu Gemeinde muss man sich nicht durchfragen, aber das Hundegesetz des jeweiligen Bundeslands muß man beachten. Einfach schauen, was für Hunde mit bestandendem Wesenstest im jeweiligen Bundesland, das man besuchen will, gilt. Daran muss man sich halten.

Ob ein bestandener WT in einem anderen Bundesland anerkannt wird, kann eigentlich nur beim Umzug zum Problem werden.
Grundsätzlich gilt er. Jedoch, wenn man das vor hat, sollte man sich noch mal schlau machen, wie die Rechtssprechung z.Z. dazu ist, z. B. bei einem auf diesem Gebiet sehr sachkundigen Rechtsanwalt, wir Lars-Jürgen Weidemann.
 
Meines Wissens und Erfahrung nach gilt ein bestandener WT im eigenen Bundesland. Die Bundesländer erkennen aber selten die WTs aus anderen Bundesländern an.

Soll heißen, unser Hund hatte einen mit Bravour bestanden WT in Sachsen und die komplette Maulkorb- und Leinenbefreiung. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern (mehr Bundesländer haben wir mit ihm nicht besucht) musste er als Besuchshund dennoch Maulkorb tragen und an der Leine bleiben bzw. Mussten wir die geltenden Regelungen beachten.

Unsere Hündin damals hatte einen WT aus Berlin, welcher in Sachsen nicht anerkannt wurde und wir mit ihr hier erneut einen WT ablegen mussten.
 
Sie zweifeln den Wesenstest an oder gibt es dafür eine andere Begründung?
Mit welcher Begründung wird mancherorts ein Wesenstest eines vereideten Gutachters in DE nicht anerkannt?

Die Papiere von meinen Kat 2 Hunden, die ausweisen, dass sie keine Auflagen mehr haben, wurden zum nie beanstandet.

Es gab zumindest TS-ORG für Listenhunde, die generell den dokumentierten Wesenstest im eigenen Bundesland machen und die Anerkennung im Bundesland, in das der Hund vermittelt wird, durchsetzen.
 
In Hamburg hat ein Kat.1 Hund ja definitiv keine Leinen- und Maulkorbbefreiung, da nützt der schönste Wesenstest nichts. Ich denke, selbst wenn der Wesenstest an sich anerkannt wird hat das trotzdem unterschiedliche Auswirkungen weil jedes Bundesland noch mal seine eigenen Regeln macht. Um sich offiziell schlau machen kommt man da wohl nicht herum.
 
Ihr seit super, genau so kenne ich es eben auch. :dafuer:
Ich habe gefragt, weil ich auf Instagram eine hitzige Diskussion mit einem "Trainer" hatte. Dieser meinte in seiner Story zusagen, das bei Ihm abgelegte WT überall gelten. Davon abgesehen das ich es nur kenne das ein Listi Kat. 1 WT nur vom Vetamt durchgeführt werden darf. Bat ich ihn doch keine Unwahrheiten zu verbreiten, ich hätte keine Ahnung und soll "die Fresse halten". Nachdem ich weiter aufklärte kam auch nichts mehr zurück. Ebenso meinte er Kat.1 und 2 etc. gibt es ja gar nicht. Der Typ ist sowieso unterste Schublade :wut:
 
In Hamburg hat ein Kat.1 Hund ja definitiv keine Leinen- und Maulkorbbefreiung, da nützt der schönste Wesenstest nichts. Ich denke, selbst wenn der Wesenstest an sich anerkannt wird hat das trotzdem unterschiedliche Auswirkungen weil jedes Bundesland noch mal seine eigenen Regeln macht. Um sich offiziell schlau machen kommt man da wohl nicht herum.
Ja genau s
In Hamburg hat ein Kat.1 Hund ja definitiv keine Leinen- und Maulkorbbefreiung, da nützt der schönste Wesenstest nichts. Ich denke, selbst wenn der Wesenstest an sich anerkannt wird hat das trotzdem unterschiedliche Auswirkungen weil jedes Bundesland noch mal seine eigenen Regeln macht. Um sich offiziell schlau machen kommt man da wohl nicht herum.
Ja, genauso wie ich es von Berlin geschrieben habe. Man muss immer zumindest schauen, was mit einem bestandendem Wesenstest nach dem jeweiligen Landeshundegesetzen im entsprechenden Bundesland möglich ist.
 
Ihr seit super, genau so kenne ich es eben auch. :dafuer:
Ich habe gefragt, weil ich auf Instagram eine hitzige Diskussion mit einem "Trainer" hatte. Dieser meinte in seiner Story zusagen, das bei Ihm abgelegte WT überall gelten. Davon abgesehen das ich es nur kenne das ein Listi Kat. 1 WT nur vom Vetamt durchgeführt werden darf. Bat ich ihn doch keine Unwahrheiten zu verbreiten, ich hätte keine Ahnung und soll "die Fresse halten". Nachdem ich weiter aufklärte kam auch nichts mehr zurück. Ebenso meinte er Kat.1 und 2 etc. gibt es ja gar nicht. Der Typ ist sowieso unterste Schublade :wut:

Was für ein Idiot! Aber der hat sich ja schön selbst disqualifiziert, wenn öffentlich so auf deinen Hinweis reagiert hat.
 
Naja, aber soll das mit dem Vetamt?
Und ob es Kat.1 und Kat.2 gibt, ist halt vom Hundegesetz des jeweiligen Bundeslands abhängig.
 
In NRW kann die Verhaltensprüfung für Liste 1 Hunde nur beim Veterinäramt gemacht werden, für Liste 2 geht es auch bei Sachverständigen.
 
Ja klar, es ist eben, wie hier in einigen Beiträgen geschrieben wurde, je nach Bundesland anders geregelt und es wurde ausdrücklich nach allen Bundesländern gefragt.
 
Naja - aber gerade weil es hier in NRW für Kategorie 1 das Vet-Amt sein muss, wird eben ein Test von woanders hier nicht unbedingt anerkannt.

„Grundsätzlich gilt der Test“ stimmt also so nicht.
 
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