Wesenstest auch für Besucherhunde in anderen Bundesländern?

CircusCircus

Hallo,
ich bzw. wir brauchen mal bitte Rat.
Wir leben in Niedersachsen und brauchen hier ja eigentlich keinen WT. Aber da wir oft zu Besuch (meine Eltern leben in NRW, Schwiegereltern in Bayern und Trauzeugen in Hamburg und Hessen) in anderen Bundesländern unterwegs sind, wüßte ich gerne wie da die Regelung ist. Müssen wir nun echt in den sauren Apfel beißen und mit unserem Mädel zum WT, damit sie überall ohne Maulkorb laufen darf? Oder ist das bei Besucherhunden etwas anderes? Ich konnte im Netz nicht wirklich etwas finden, was mir weiterhilft.
Über Hilfe und Infos sind wir euch dankbar.
Liebe Grüße
Danny
 
  • 20. April 2024
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Hi CircusCircus ... hast du hier schon mal geguckt?
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So viel ich das weiß, muß man sich im "Gastland" an die dortigen Regeln halten, hieße also, mit Maulkorb und Leine.

Gibt hier aber bestimmt Leute, die genau bescheid wissen.


LG Barbara
 
Also in Bayern gelten die Regelungen nicht für Besucherhunde

Allerdings können die Gemeinden Leinenpflicht vorsehen.

Ich hab mit meinen Rottis noch nie Probleme gehabt.

:hallo:
 
In Hessen brauchst du einen Sachkundenachweis, wenn du dorthin fährst.

In RLP ist auch nichts konkret geregelt mit Besucherhunden.
Ich würde da einfach den Hund an der Leine führen und bei einer Kontrolle so tun, als ob man nichts vom Maulkorb wüsste.
Theoretisch müsstest du an jedem Ort in RLP beim dortigen OA nachfragen, wie es denen genehm ist.
Das wäre mir aber zu blöd....
In RLP sind nur AmStaff, Staffbull und Pitbull gelistet +Mixe daraus, sonst keine Hunde drauf, auch nicht der Bulli
 
Im Saarland sind nur Pit Staff gelistet welche reinrassig sind Mixe gelten als Hunde ohne Auflagen
 
Guten Morgen,
in Schleswig-Holstein hat man sich auch mit Besuchshund an die entsprechenden Auflagen zu halten:

Maulkorbpflicht, wenn keine MK-Befreiung vorliegt
Leinenzwang (max. 2 Meter-Leine)
Freilauf nur in ausgewiesenen Hundefreilaufflächen MIT Maulkorb, auch wenn eine MK-Befreiung vorliegt
und wenn man's ganz genau nimmt: ein hellblaues Halsband zur Kennzeichnung eines gefährlichen Hundes (wird in der Praxis nicht durchgeführt - habe ICH jedenfalls so erlebt).

Viele Grüße
Alex
 
In Hessen brauchst du einen Sachkundenachweis, wenn du dorthin fährst.
Seit 15.10.2010 ist das Unsinn :unsicher: Jedenfalls, wenn Du weniger als 4 Wochen dort bist und nen Maulkorb drauf hast.

In Bayern ist nur das Halten von Hunden landesweit geregelt. Für das Führen von Hunden gelten die Vorschriften der jeweils zuständigen Gemeinde.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Steuermarke, Personalausweis und evtl. einen Nachweis, dass der Hund Deiner ist, mitzuführen. Ist zwar nirgends Pflicht (soweit ich weiß), vermeidet aber eventuellen Ärger. Sonst kommt mal einer auf die Idee, den Hund aufgrund unklarer Sachlage vorsichtshalber im TH unterzubringen. Ist Freitag Abend nicht so toll ;)
 
Jepp und wirklich den Personalausweis, denn im Rp steht keine Wohnadresse damit nachgewiesen werden kann das man kein bayrischer Bürger ist - der Hund wird dann erst bei (event.) Zuzug gefährlich
 
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Wenn ich das allgemein so sehe, komme ich dann in nächster Zukunft, wenn sie sich eingelebt hat, um den WT nicht herum. Sie kennt auch keinen Maulkorb, das möchte ich ihr auf jeden Fall ersparen.
Aber nun muß ich die Maus vor allem erst einmal aufpäppeln. Ich habe sie gestern erst aus dem TH geholt und sie wiegt nur 28,8 kg. Hat sich aber hier benommen, und ist zur Wohnung reingezischt, als wäre sie schon immer hier gewesen.:)
Vielen lieben Dank Euch allen nochmals. Bestimmt habe ich öfters noch die eine oder andere Frage. Unser Abenteuer beginnt erst, unsere Lady ist mein erster Hund. Und ein Bild gibt es dann demnächst auch von ihr.
Liebe Grüße Danny
 
ich meine, dass Wesenstests nicht überall gleichermaßen anerkannt sind, kann mich aber irren... Aber ich meine, dass es zumindest mal so war, dass man trotz bestandenem Wesenstest in dem einen Bundesland trotzdem MK und Leine in einem anderen BL brauchte... :verwirrt:
 
In Hessen brauchst du einen Sachkundenachweis, wenn du dorthin fährst.
Seit 15.10.2010 ist das Unsinn :unsicher: Jedenfalls, wenn Du weniger als 4 Wochen dort bist und nen Maulkorb drauf hast.

In Bayern ist nur das Halten von Hunden landesweit geregelt. Für das Führen von Hunden gelten die Vorschriften der jeweils zuständigen Gemeinde.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Steuermarke, Personalausweis und evtl. einen Nachweis, dass der Hund Deiner ist, mitzuführen. Ist zwar nirgends Pflicht (soweit ich weiß), vermeidet aber eventuellen Ärger. Sonst kommt mal einer auf die Idee, den Hund aufgrund unklarer Sachlage vorsichtshalber im TH unterzubringen. Ist Freitag Abend nicht so toll ;)
Das heißt, daß ich meinem Hund einen Maulkorb verpassen müßte, wenn ich meine Bekannten im Taunus besuche?
 
Meine Eltern wohnen in Hessen, ist nur ne ländliche Kleinstadt, aber um vorbereitet zu sein habe ich beim OA dort angerufen und gefragt auf was ich achten muß.
WT wird anerkannt, also kein MK und auch keine Leinenpflicht. Die Papiere sollte ich nur zur Sicherheit dabeihaben.
 
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Wenn ich das allgemein so sehe, komme ich dann in nächster Zukunft, wenn sie sich eingelebt hat, um den WT nicht herum. Sie kennt auch keinen Maulkorb, das möchte ich ihr auf jeden Fall ersparen.
Aber nun muß ich die Maus vor allem erst einmal aufpäppeln. Ich habe sie gestern erst aus dem TH geholt und sie wiegt nur 28,8 kg. Hat sich aber hier benommen, und ist zur Wohnung reingezischt, als wäre sie schon immer hier gewesen.:)
Vielen lieben Dank Euch allen nochmals. Bestimmt habe ich öfters noch die eine oder andere Frage. Unser Abenteuer beginnt erst, unsere Lady ist mein erster Hund. Und ein Bild gibt es dann demnächst auch von ihr.
Liebe Grüße Danny
Wie gesagt: für Bayern brauchst Du keinen WT sondern die Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde, für Hessen brauchst Du auch keinen WT sondern die Sachkunde. In NRW und HH ist der WT Grundlage für die Befreiung von der MK-Pflicht. Der WT muss aber grundsätzlich im jeweiligen Bundesland abgelegt werden, solange die zuständige Behörde den anderen WT nicht anerkennt. I.d.R. sollen die Behörden einen WT anerkennen, der inhaltlich dem des eigenen Landes vergleichbar ist. Dazu solltest Du darauf achten, dass der Ablauf des WT detailliert beschrieben ist. Und vorher mal bei allen Behörden anrufen, welche WT sie anerkennen, dann kannst Du Dir evtl. einen oder 2 sparen ;)
Normalerweise riskierst Du ohne WT maximal ein Ordnungsgeld, da die Sicherstellung des Hundes ein ziemlicher bürokratischer Aufwand ist. Ich glaube, die müssen da die Behörden Deines Heimatlandes einschalten und die müssen den Hund abholen. Wenn Du den MK dabei hast und einfach auf Verlangen dran machst mit dem Hinweis, dass Du nur Besucher bist, sollte das eigtl. ok sein - ist aber natürlich eine Kulanzsache, auf die Du Dich nicht verlassen kannst.
Ansonsten rate ich Dir trotzdem zu einem Maulkorbtraining, um den Hund dran zu gewöhnen. Wenn Du doch mal in eine Situation kommst, wo der MK angebracht ist, hast Du dann keine Probleme ;)

ich mag mich irren, aber gilt der wt überhaupt in anderen BL?
S.o., es gibt eine Übereinkunft der Innenminister der Länder, dass WT anderer Länder anzuerkennen sind, sofern sie inhaltlich den eigenen vergleichbar sind.

Das heißt, daß ich meinem Hund einen Maulkorb verpassen müßte, wenn ich meine Bekannten im Taunus besuche?
Solange Du Dich auf hessischem Landesgebiet aufhältst und keinen Sachkundenachweis hast (alternativ Tiermedizinstudium ;)) und auch sonst keine Bescheinigung, die die SK überflüssig macht - ja.
 
Na dann werde ich Hessen wohl weiträumig umfahren oder die Autobahn nicht verlassen. Einen Maulkorb kaufe ich deswegen jedenfalls nicht ;).
Bescheuert ...
 
Wer hätte DAS geglaubt... der HSH2 ist jetzt auch so ein Kampfhundehalter :lol:
 
Was heißt "jetzt"?
Letztes Jahr habe ich meinen Dänemark - Urlaub storniert, was mich lustige 500 € kostete.
Natürlich hätte ich mit Maulkorb und "kurzer Leine" fahren können, allerdings mache ich keinen Urlaub, bei dem ich meinem Hund solche Beschränkungen auferlege. Aus Prinzip nicht.
 
Inzwischen darfst du nach DK überhaupt nicht mehr rein, es sei denn du bist nur à.d.Durchreise und kannst das auch belegen. Dann darfst du deinem Hund aus Gründen der Artgetechten Haltung ein kurzes Betreten dänischen Bodens m.Maulkorb und Leine erlauben.
:(. Pinkelpausen. Nix mehr.
Mahony
 
Ja, ist schon Blödsinn. Solange die Gesetze so sind, wird mich Dänemark nicht mehr sehen, wie übrigens auch das Schweizer Tessin nicht.
Ist zwar schade, denn wir hatten dort schöne Urlaube verbracht, aber nicht zu ändern.
Für euch ist das ja noch wesentlich beschissener.
 
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