Ich frage euch einfach mal, wie ihr das verstehen würdet.
Hier einmal der Link zu den
"Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter über das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002"
unserer Stadt
und dann das im Anhang zu sehende Schild. Was lest ihr nun aus diesen beiden Sachen?
Dürfen § 3er und 10er nun irgendwo frei laufen, oder dürfen sie nicht?
Und was ist mit § 3ern und 10ern, die eine Maulkorb- und Leinenbefreiung haben? Dürfen die, oder nicht?
Würde mich echt freuen, wenn ihr mal schreibt, wie ihr das versteht.
Hier einmal der Link zu den
"Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter über das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002"
unserer Stadt
und dann das im Anhang zu sehende Schild. Was lest ihr nun aus diesen beiden Sachen?
Dürfen § 3er und 10er nun irgendwo frei laufen, oder dürfen sie nicht?
Und was ist mit § 3ern und 10ern, die eine Maulkorb- und Leinenbefreiung haben? Dürfen die, oder nicht?
Würde mich echt freuen, wenn ihr mal schreibt, wie ihr das versteht.