tinawall
10 Jahre Mitglied
Paragraph 3 und Paragraph 10 Hunde unterscheiden sich nach dem Landeshundegesetz NRW ausschließlich dadurch das man Paragraph 10 Hunde auch von Privat anschaffen darf. Alle anderen Auflagen gelten für beide.
Mit bestandener Verhaltensprüfung und vom OA bewilligter Maulkorb- und Leinenbefreiung dürfen Paragraph 3 und Paragraph 10 Hunde genauso wie 20/40er Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften und außerhalb bebauter Gebiete (3Häuser in der Reihe) frei laufen. Natürlich nicht in Naturschutzgebieten o.ä
Das weiss ich, wie vorher auch schon beschrieben.
Das gilt auch nicht für die von Dir genannten Freilaufflächen in Wesel, eine davon am Auesee.
Irgendwie kann ich dir hier nicht so ganz folgen, was meinst du jetzt mit auch nicht, oder meintest du aber nicht?
Ich denke, da spielst du auf unsere Stadtwacht an??Das gibt Richtig Ärger...
wie du jetzt allerdings zu dem Begriff "Rudelbumsfläche" kommst, erschliesst sich mir nun absolut nicht mehr.allerdings muss man diese Rudelbumsfläche auch nicht zwingend besuchen finde ich :hallo
Magst du es mal erklären?
(auch,wenn es mit diesem Thema eigntlich nichts zu tun hat, würde mich aber trotzdem mal interessieren)
Gern
Also, weder Paragraph 3 noch Paragraph 10 Hunde dürfen dort (in den ausgewiesenen Freilaufflächen) frei laufen. Und rund um den restlichen Auesee darf außerhalb der Freilauffläche garkein Hund frei laufen.
Das mit der Rudelbumsfläche schrieb ich weil dort leider Unmengen an unerzogenen Hunden unkontrolliert umherrennen und sich besteigen und durchaus auch mal beißen .
Die Kontrolle wird nicht nur durch die Stadtwacht ausgeführt sondern auch durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes.