Was muss ich tun um in NRW mit "großem"Hund in Ruhe leben zu können ?

arihund

Hallo ihr,
ich hoffe, ihr seit nicht zu genervt von meinen Fragen (sowas ähnliches gibt es sicher schon tausend Mal), aber ich habe mich jetzt seit 2 Wochen durch zig Internetseiten gegoogelt, mir die Finger wund telefoniert - und immer noch keine aussagegültige Auskunft erhalten.
Ihr seit also meine letzte Hoffnung ;)

Ich ziehe nächste Woche nach Windeck (NRW) und habe einen Zwergschnauzer (den betrifft der ganze Mist ja nicht) und einen Mix, welcher 49,5cm groß ist (offiziell beim Agility eingemessen).

Hier nun meine Fragen:

*Ich habe erfahren, dass es diese 20/40-Regelung gibt, doch was beinhaltet sie genau ?

*Ich habe einen Sachkundenachweis für die Begleithundeprüfung sowie einen weiteren für den SGSV-Trainerschein abgelegt, reicht das aus ?

*Wie wird das mit dieser Regelung gehandhabt, wenn man länger als 3 Jahre "große"Hunde hatte ?
(Ich hatte immer ziemlich große Hunde - Dt.Dogge, Rotti-Mix, Staff - aber immer nur in Sachsen wo es ja keinen interessiert)
Wie kann/muss ich das nachweisen ?

*Falls all meine "Referenzen" nicht ausreichen - was kommt dann auf mich und meinen Hund zu ?

*Und gilt dieses dann für alle Hunde die ich besitzen werde oder nur für mich und meinen derzeitigen Mix ?

*Ach ja, und als Letztes:
Wie sieht das aus, wenn mein Freund mit dem Hund raus geht - muss er dann irgendwas nachweisen ?

Ich weiß - Fragen über Fragen...
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.:love:

Vielen Dank an euch im Voraus

Jana
 
  • 26. April 2024
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Hi arihund ... hast du hier schon mal geguckt?
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Dort findest Du das aktuelle Landeshundegesetz NRW und die Ausführungsverordnung dazu.

Viele Spass beim Umzug
 
Frag an besten bei Deiner Stadt oder Gemeinde nach, da gibt es nämlich auch noch Unterschiede. Die eine verlangt ein Führungszeugnis, die andere wieder nicht. :unsicher:

Ansonsten steuertechnisch anmelden (Finanzamt) und beim Ordnungsamt, also bei zwei verschiedenen Stellen.

Sachkunde entweder machen (hast Du ja) oder man hat sie automatisch, wenn man länger als drei Jahre ohne Auffälligkeiten einen großen Hund hatte.

Hund chippen, versichern und ansonsten an die Linenpflichten halten, wo sie gegeben ist und dann gibts keine Probleme eigentlich.

Bei weiteren Hunden das gleiche, jeder Hund muss separat versteuert werden und beim Ordnungsamt gemeldet werden.

Wie gesagt, erkundige Dich direkt bei Deinem zuständigen Ordnungsamt, die sagen Dir genau, was Du beibringen musst.
 
steht doch alles auf der anmeldung für den hund (großer hund -> sachkundenachweis, hundehaftpflicht und kopie vom impfpass) ..
also das musste ich alles abgeben.
danach hab ich so ne gelbe karte bekommen das ich diesen hund führen darf.
 
Hallo ihr,
danke erstmal für die Antworten.
@Rudelchef: Da arbeite ich mich morgen in Ruhe durch, vielleicht bin ich dann ja etwas schlauer;)

@Frankie: Bei der Gemeinde hab ich schon angerufen, leider weiß da auch so richtig keiner Bescheid...Der Mann meinte, ich soll einfach hingehen und alles mitbringen, eventuell würden die beiden SK-Nachweise der Begleithundprüfung und des Trainerscheins schon reichen.
Von einem Führungszeugnis haben die nix gesagt...:verwirrt:

@Shyu: Wo bekomm ich den diese Anmeldung ? Ich will ja bevor ich zur Gemeinde gehe wissen was auf mich zukommt.
Wozu ist diese gelbe Karte ?

Liebe Grüße
Jana+Rest
 
Zitat:
Zitat von Shyu Beitrag anzeigen
danach hab ich so ne gelbe karte bekommen das ich diesen hund führen darf.

gibt es bei uns z. B. nicht!

Bei uns auch nicht.

Führungszeugnis mussten wir zB noch einreichen, haben wir auch gemacht und kurz darauf wurde es wieder abgeschafft, jetzt braucht man es hier nicht mehr.
Ist aber in jeder Gemeinde etwas anders.
 
Hallo ihr,
danke erstmal für die Antworten.


@Shyu: Wo bekomm ich den diese Anmeldung ? Ich will ja bevor ich zur Gemeinde gehe wissen was auf mich zukommt.
Wozu ist diese gelbe Karte ?

Liebe Grüße
Jana+Rest

beim ordnungsamt, abteilung gefahrenabwehr :unsicher: (so ist es in essen)
einfach beim ordnungsamt deiner stadt anrufen und nach diesem anmelde-formular fragen.
naja, und auf der gelben karte (ec-kartengröße, wohl auch von stadt zu stadt unterschiedlich) steht nur drauf das der hund in wohngebieten, spielplätzen angeleint zu führen ist. und das er meine ist. bzw alle erforderlichen unterlagen (sachkundenachweis, ...) erbracht habe.
 
danach hab ich so ne gelbe karte bekommen das ich diesen hund führen darf.

Gelbe Karte ? Kensch net. :verwirrt:

Ich musste meinen Hund anmelden (bei der Steuer - Angabe von mindestens zwei Rassen bei Mischlingen notwendig), ein pol. Führungszeugnis vorlegen, einen Sachkundenachweis machen, den Hund chippen und versichern.

Spazieren gehen darf jedermann mit dem Hund.

Ruf am besten beim zuständigen Ordnungsamt an - die müssten Dir weiterhelfen können.
 
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