arihund
Hallo ihr,
ich hoffe, ihr seit nicht zu genervt von meinen Fragen (sowas ähnliches gibt es sicher schon tausend Mal), aber ich habe mich jetzt seit 2 Wochen durch zig Internetseiten gegoogelt, mir die Finger wund telefoniert - und immer noch keine aussagegültige Auskunft erhalten.
Ihr seit also meine letzte Hoffnung
Ich ziehe nächste Woche nach Windeck (NRW) und habe einen Zwergschnauzer (den betrifft der ganze Mist ja nicht) und einen Mix, welcher 49,5cm groß ist (offiziell beim Agility eingemessen).
Hier nun meine Fragen:
*Ich habe erfahren, dass es diese 20/40-Regelung gibt, doch was beinhaltet sie genau ?
*Ich habe einen Sachkundenachweis für die Begleithundeprüfung sowie einen weiteren für den SGSV-Trainerschein abgelegt, reicht das aus ?
*Wie wird das mit dieser Regelung gehandhabt, wenn man länger als 3 Jahre "große"Hunde hatte ?
(Ich hatte immer ziemlich große Hunde - Dt.Dogge, Rotti-Mix, Staff - aber immer nur in Sachsen wo es ja keinen interessiert)
Wie kann/muss ich das nachweisen ?
*Falls all meine "Referenzen" nicht ausreichen - was kommt dann auf mich und meinen Hund zu ?
*Und gilt dieses dann für alle Hunde die ich besitzen werde oder nur für mich und meinen derzeitigen Mix ?
*Ach ja, und als Letztes:
Wie sieht das aus, wenn mein Freund mit dem Hund raus geht - muss er dann irgendwas nachweisen ?
Ich weiß - Fragen über Fragen...
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank an euch im Voraus
Jana
ich hoffe, ihr seit nicht zu genervt von meinen Fragen (sowas ähnliches gibt es sicher schon tausend Mal), aber ich habe mich jetzt seit 2 Wochen durch zig Internetseiten gegoogelt, mir die Finger wund telefoniert - und immer noch keine aussagegültige Auskunft erhalten.
Ihr seit also meine letzte Hoffnung
Ich ziehe nächste Woche nach Windeck (NRW) und habe einen Zwergschnauzer (den betrifft der ganze Mist ja nicht) und einen Mix, welcher 49,5cm groß ist (offiziell beim Agility eingemessen).
Hier nun meine Fragen:
*Ich habe erfahren, dass es diese 20/40-Regelung gibt, doch was beinhaltet sie genau ?
*Ich habe einen Sachkundenachweis für die Begleithundeprüfung sowie einen weiteren für den SGSV-Trainerschein abgelegt, reicht das aus ?
*Wie wird das mit dieser Regelung gehandhabt, wenn man länger als 3 Jahre "große"Hunde hatte ?
(Ich hatte immer ziemlich große Hunde - Dt.Dogge, Rotti-Mix, Staff - aber immer nur in Sachsen wo es ja keinen interessiert)
Wie kann/muss ich das nachweisen ?
*Falls all meine "Referenzen" nicht ausreichen - was kommt dann auf mich und meinen Hund zu ?
*Und gilt dieses dann für alle Hunde die ich besitzen werde oder nur für mich und meinen derzeitigen Mix ?
*Ach ja, und als Letztes:
Wie sieht das aus, wenn mein Freund mit dem Hund raus geht - muss er dann irgendwas nachweisen ?
Ich weiß - Fragen über Fragen...
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank an euch im Voraus
Jana