Was für ein Schwachsinn!

dann hab ich ja doch noch Glück.
Muss das alles nur alle 5 Jahre mitmachen und wenn der Hund Wessenstest hat, wird er auch als "normaler" Hund eingestuft und kost nur noch 50,00 im Jahr.
Das motiviert natürlich noch mal extra, fleißig in die HS zu gehen und zu lernen.:)

3 Kilometer von uns entfernt kostet der Hund von Anfang an aber " nur " 300,00 €, also noch nicht mal Bundesland zu Bundesland, sondern Gemeinde zu Gemeinde.
 
3 Kilometer von uns entfernt kostet der Hund von Anfang an aber " nur " 300,00 €, also noch nicht mal Bundesland zu Bundesland, sondern Gemeinde zu Gemeinde.

5 km von meiner Wohnung entfernt, kostet der Hund mit Wesenstest normale Hundesteuer, nämlich 40 Euro / Jahr :motz:

Aber was solls....rege mich da seit 8 Jahren auf!:eg:
 
also wenn mein jacki soviel flocken kosten würde, könnte ich ihn gar net haben! :unsicher: wohne ja in niedersachsen, das heißt ich brauche keinen wesenstest, keinen sachkundenachweis, oder eher gesagt ich kann keins von beiden machen! da hat man das problem wenn ein tieheim den hund nur mit sachkundenachweis abgibt, den fall hatten wir! :rolleyes:
führungszeugnis sind hier anscheinend umsonst, hat mich nichts gekostet. und hundesteuer sind ganze 9 euro um jahr! das ist das beste hier! ich bezahl für jack steuern und versicherung (agila, auch net teuer)
wenn ich die summen von euch höre, wenn man noch nicht mal nen tausender verdient ist das echt unmöglich! also ich bleib wo ich bin!
:D
 
Ja ja, unser gutes Land Hessen! :eg:

und der Hammer....Du darfst dann alle 2 Jahre genau das selbe prozedere wieder durchlaufen! :hallo:
- Wesenstest (100 Euro pro Hund)
- Führungszeugnis (25 Euro)
- Halteerlaubnis (140 Euro für beide)
- Steuer 600 Euro pro Hund / Jahr
- etc.....und ne Menge Kohle bezahlen!



Hallo,
bist du sicher das du das alles so zahlen musst ?
1. Die Haltergenehmigung wird doch nur verlängert ... nicht neu beantragt oder ?
2. Warum denn 2x Haltergenehmigung ? 1 reicht doch vollkommen aus oder ?

Wehrt euch doch mal gegen so einen Schwachsinn ;)
Der 2. Vorname meines Mannes ist mittlerweile " Widerspruch":D

LG
Gabilein
 
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Hallo,
bist du sicher das du das alles so zahlen musst ?
1. Die Haltergenehmigung wird doch nur verlängert ... nicht neu beantragt oder ?
2. Warum denn 2x Haltergenehmigung ? 1 reicht doch vollkommen aus oder ?

Wehrt euch doch mal gegen so einen Schwachsinn ;)
Der 2. Vorname meines Mannes ist mittlerweile " Widerspruch":D

LG
Gabilein[/quote]

Hallo Gabilein,
ich antworte jetzt mal obwohl die Fragen wohl eher an Anschette gerichtet waren.
Ich bin mir sicher das sie, nachdem sie schon mehrere Jahre ihre Hunde hat, genau weiss was sie zahlen muss.
Ob die Haltergenehmigung neu oder nur verlängert wird ist egal, es fallen die gleichen "Bearbeitungsgebühren" an.:heul:
2x Haltergenehmigung ? Vermutlich weil sie eiene Partner hat der auch mit den Hunden vor die Tür will.

Die Aussage wehrt euch doch mal... dürfte hier bei einigen sauer aufstossen, denn wenn viele hier und auch andere dieses nicht seit Jahren tun würden, sähe es in diesem schönen Deutschland wahrscheinlich noch viel dunkler für alle die betroffenen Rassen aus. Schon mal nach Holland o. Frankreich geschielt ? :sauer:

Das dein Mann bzw. ihr euch nicht alles gefallen lasst ist gut so aber ihr seit nicht die einzigen. Es lebe die Revolution. ;)

LG
Thomas
 
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Hallo Gabilein,
ich antworte jetzt mal obwohl die Fragen wohl eher an Anschette gerichtet waren.
Ich bin mir sicher das sie, nachdem sie schon mehrere Jahre ihre Hunde hat, genau weiss was sie zahlen muss.
Ob die Haltergenehmigung neu oder nur verlängert wird ist egal, es fallen die gleichen "Bearbeitungsgebühren" an.:heul:
2x Haltergenehmigung ? Vermutlich weil sie eiene Partner hat der auch mit den Hunden vor die Tür will.

Die Aussage wehrt euch doch mal... dürfte hier bei einigen sauer aufstossen, denn wenn viele hier und auch andere dieses nicht seit Jahren tun würden, sähe es in diesem schönen Deutschland wahrscheinlich noch viel dunkler für alle die betroffenen Rassen aus. Schon mal nach Holland o. Frankreich geschielt ? :sauer:

Das dein Mann bzw. ihr euch nicht alles gefallen lasst ist gut so aber ihr seit nicht die einzigen. Es lebe die Revolution. ;)

LG
Thomas[/quote]


Hallo Thomas,
um mit dem Hund vor die Türe bzw. überhaupt irgendwohin zu gehen, brauch ich nur die Sachkunde.Das hat mit der Haltergenehmigung meines Wissens nix zu tun.

Und für die Verlängerung einer Haltergenehmigung ( wie ich dieses Wort hasse..)
gelten auch ganz andere Gebührenspannen wie für die Erstaustellung. ( Genau geregelt in der Hessischen VwKostO )

War ja nur ein Gedanke von mir... wollt ja keinem was Böses oder Unwissenheit vorwerfen:hallo:

Lg
Gabi
 
ich wollte und würde Dir auch gar nicht unterstellen , das Du was böses wolltest.
Weiss auch nicht wie es in Hessen ist, aber hier dürft ich mit der Sachkunde ( ohne Haltergenehmigung )beim Listenhund bis zur Grundstücksgrenze und kein Meter weiter.
Auch habe ich eine Kostenübersicht sehen dürfen, als ich meine Antrag stellte und die Verlängerung kostet hier exakt das gleiche wie der Neuantrag.

LG Thomas
 
ich wollte und würde Dir auch gar nicht unterstellen , das Du was böses wolltest.
Weiss auch nicht wie es in Hessen ist, aber hier dürft ich mit der Sachkunde ( ohne Haltergenehmigung )beim Listenhund bis zur Grundstücksgrenze und kein Meter weiter.
Auch habe ich eine Kostenübersicht sehen dürfen, als ich meine Antrag stellte und die Verlängerung kostet hier exakt das gleiche wie der Neuantrag.

LG Thomas


Guten Morgen :hallo:

ist in Hessen so geregelt .
§ 8
Führen eines Hundes

(1) Ein gefährlicher Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur geführt werden, wenn der Halterin oder dem Halter eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 3 erteilt worden ist.


(2) Einen gefährlichen Hund darf nur führen, wer
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,

2. den Nachweis der Sachkunde (§ 6) besitzt und

3. körperlich und geistig in der Lage ist, den Hund sicher im Sinne von § 1 Abs. 1 zu führen.

(3) Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.

(4) Ein gefährlicher Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums keiner Person überlassen werden, die die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht erfüllt.

(5) Die Erlaubnis nach § 1 Abs. 3 ist mitzuführen. Die Person, die den Hund führt, aber nicht auch Halterin oder Halter ist, hat zusätzlich ihre Sachkundebescheinigung mitzuführen.

LG

Gabi
 
Was hier in Hessen so in Sachen Listenhund alles abgeht....ist der Hammer!!
...man erklärte mir, das um die Genehmigung zu bekommen ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich sei welches nicht älter als 3 Monate alt sei, ich eine Versicherung für den Hund nachweisen müsse und und und.....:aerger

Und - nicht zu vergessen: Du musst in Hessen unterschreiben 'Hiermit bestätige ich, dass ich NICHT GEISTESKRANK bin...' (weil ich mir einen Hund solcher Rasse zulege).
Nach wie vor finde ich das einfach ungeheuerlich!! Wenn einige hier schreiben 'man gewöhnt sich dran' oder 'das ist halt so' ist das genau die Haltung, die die Politik einkalkuliert.
Daran darf man sich nie gewöhnen - die Einschränkungen, Auflagen und Rasselisten MÜSSEN WEG!
 
da gebe ich dir Recht! Dann lasst uns was machen....hier war vor einigen Tagen ein Eintrag von wegen....Hunde-VO in Hessen kippen oder so. :verwirrt:

Ich wäre dabei.....Lasst uns einen Verein gründen, eine Partei oder vergleichbares.....
 
@ Mummbelsche: wie, ihr braucht nen wesenstest, um mit nem Borderverschnitt zu gehen?!?
 
@Sirikith:
Den ersten Test habe ich mit Leni (SoKa) allein gemacht, weil sie MEIN Hund ist. Wir wohnen jedoch mit meinen Eltern in einem Haus (in separaten Wohnungen) und Micky, also der Border ist deren Hund. Nach dem Test kam dann das Gutachten und da stand drin, dass Micky auf die gleiche Adresse angemeldet ist und "mit zur Familie" gehört und die beiden sozusagen "ein Rudel" bilden.
Um sicherzustellen dass sich Leni in Anwesenheit ihres Rudelmitgliedes nicht anders verhält mussten wir den kompletten Test nocheinmal mit beiden laufen. Vorher war das gemeinsame Laufen dieser beiden Hunde untersagt.
Verwunderlicherweise hätte ich aber scheinbar soviele andere Hunde mitnehmen dürfen, wie ich wollte, das wäre kein Problem gewesen. Nur eben meinen "Familienhund" nicht... :verwirrt:
Ärgerlich war daran nur, dass uns vorab niemand informiert hat, dass das so zu laufen hat und wir den Test zwei Mal hätten bezahlen müssen, wenn unsere TA nicht so entgegenkommend gewesen wäre.
Hier gibt es dann Part 2 für das endgültige Gutachten ;)
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=56164
Das war wirklich eine nervenaufreibende Zeit und ich bin froh, dass wir das hinter uns haben. Auch wenn sich in Nachhinein herausgestellt hat, dass vieles aufgrund von Mißverständnissen so gelaufen ist und sowohl meine TA als auch die Damen und Herren von VA und OA sich als supernett und entgegenkommend herausgestellt haben :)
 
Mann, das ist wirklich krass, aber that´s life - leider :(
Wir hatten auch wirklich viel Streß, obwohl wir "nur" einen Kat. 2 Hund haben, aber in Bayern kannst du an Kat. 1 nicht einmal denken :sauer:
Ich musste den ersten WT zwei Mal machen damit mein Border-Collie auch zum Gassi mitdarf. Den zweiten Test musste ich mit beiden machen und mein Freund ebenfalls. Wir dürfen jetzt jeweils mit beiden Hunden gehen. Meine Mum darf nur mit einem, weil sie nur mit einem getestet wurde und ich musste ganz ganz oft telefonieren damit überhaupt jemand außer uns drei Personen mit Leni gehen durfte. Und das, obwohl sie ihren Test mit Bravour bestanden hat :verwirrt:

Ich fühle mit dir und finde es gut, dass du dich nicht entmutigen lässt ;)
Ist nicht mehr das passende datum..aber Wesenstest mit Borderco.? hatte 15 Jahre einen,aber das ist mir neu! Kann es mir nur so vorstellen..das Du e.v.t.l..Jahre vorher)keinen Hund hattest...weil bei uns ist es so,das Leute die noch nie einen Hund hatten(erstbesitzter)bestimmte Anlagen/ Auflagen abgeben müssen! neben uns hat eine Dame neen D.Schäferhund es war nicht einfach in aus dem Tierheim mitzunehmen ...Sie"musste massig Papierkramm ausfüllen und einreichen...Er geht sogar mit Maulkorb...obwohl ER"ganz lieb und freundlich ist! Bei uns ist es sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich ...Sprich"Stadt Geilenkirchen/Stadt Aachen/ Übach -Palenberg!

Gruss LeeLoo
 
Ich musste den ersten WT zwei Mal machen damit mein Border-Collie auch zum Gassi mitdarf.
Das war wohl irgendwie mißverständlich ausgedrückt, mea culpa.
Den Wesenstest für den Kat.2 Hund musste ich mit Kat.2 Hund und BorderCollie wiederholen, damit beide zusammen raus dürfen. Sie (=Kat.2 Hund) hatte den Test ohne ihn schon bestanden, durfte dann aber auch nur ohne ihn raus...
 
Für mich ist es nicht so wirklich nachvollziehbar das z.B. mein Arbeitgeber mir zutraut eine scharfe (Dienst)waffe zu führen.....ich um einen Hund der nie einer Fliege etwas getan hat aus dem Tierheim zu holen ich nahezu den gleichen Aufwand betreiben muss.

Hallo Thellmiss,
da bist du in Hessen noch vergleichsweise gut dran.
Wir hatten hier in Bayern (Münchner Vorort) den Fall eines nicht unformierten KHK der Münchner Kripo, ebenfalls Träger einer scharfen Dienstwaffe, der die "naive" Vorstellung hatte, er könne einem armen Hundemädchen ein neues Zuhause geben.
In Bayern sind "diese Hunde" Kategorie 1 und bedürfen einer besonderen Genehmigung die es üblicherweise nicht gibt. Auch dem KHK wurde eine solche Genehmigung von der Bürgermeisterin versagt.

Er und sein Hund leben allerdings heute noch zusammen. Mit Hilfe eines Gutachers, der Bildzeitung, massivem Druck aus der Bevölkerung sowie einem kleinem Kniff aus der gemeinderechtlichen Trickkiste lebt der KHK nun mit einem Boxermix-Mädchen zusammen.
Diejenige die dann gehen musste, war die Frau Bürgermeisterin: für ihre Unmenschlichkeit bekam sie bei den im Jahr darauf folgenden Wahlen von der Gemeinde die prompte Quittung.

Auf üblichem Weg sieht das Innenministerium in Bayern für ihre zivilen Kommissare im täglichen bewaffnetem Einsatz im Dienste der Bevölkerung aber keinerlei Grund, ihnen die Haltung einer 35 cm kleinen kurzhaarigen Hündin mit breiten Backenknochen zuzutrauen.

Liebe Grüße aus Bayern
Gabi
 
die bild hat mal positiv interveniert? schau an....

Ganz allgemein muss ich tatsächlich die bayer. Medien als durchweg hundefreundlich bezeichnen. Sogar die allgemeine Hetzkampagne des Sommer 2000 verschwand hier wieder schnell aus den Schlagzeilen. Auch BILD machte und macht da keine Ausnahme.
Die Erweiterung der bayer. Rasselisten im Herbst 2002 wurde zB zu keiner Zeit von irgendeiner Form von "reisserischen" Artikeln oder Schlagzeilen begleitet. Eher ganz im Gegenteil, die Medien waren voll mit empörten Leserbriefen.

Generell ist es aber doch ohnehin so, dass Medien stets das hervorheben, was sich gut verkaufen lässt. Mitleiderregene Einzelschicksale hat gerade die BILD durchaus öfter herausgegriffen und sich dann auch mal pro-Hund gezeigt.

Vom Fall Cortessa hab ich nur noch einen eingescannten Artikel (siehe Anhang), die lokalen Ausgaben sind ja meist nicht verlinkt. Die BILD hatte den Fall allerdings schon die ganze Zeit über begleitet, was dann auch zu empörten Zuschriften aus ganz Bayern an besagte Bürgermeisterin führte.

Liebe Grüße
Gabi
 

Anhänge

Hallo,
bist du sicher das du das alles so zahlen musst ?
1. Die Haltergenehmigung wird doch nur verlängert ... nicht neu beantragt oder ?
2. Warum denn 2x Haltergenehmigung ? 1 reicht doch vollkommen aus oder ?

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LG
Gabilein[/quote]


So nun ...endlich...zur Antwort:

1. Ich habe 2 Hunde, also brauche ich zwei Haltegenehmigungen, also 2 x zahlen
2. Mein Partner braucht nur eine Sachkunde, um mit den Hunden gassi zu gehen, keine Haltegenehmigung
3. Die Verlängerung kostet bei uns genauso viel wie der Neuantrag auch! warum, keine Ahnung. Verlängern heist so viel, wie Akte bearbeiten. Das kostet....Ämter halt!

Grüßle Anschette
 
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