"Vorwürfe dürftig" Schüsse auf Hund
Die zwölf Strafanzeigen gegen Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Nord, die am 20. Februar einen aggressiven American Staffordshire-Terrier mit mehreren Schüssen gestoppt haben, werden sehr wahrscheinlich keine Konsequenzen nach sich ziehen. "Die Vorwürfe sind recht dürftig, ein Tatverdacht scheint sich nach jetzigem Stand der Ermittlungen nicht zu bestätigen", erklärte Oberstaatsaanwalt Düllmann gestern. Tierschützer hatten die zwölf Strafanzeigen gestellt, weil der Kampfhund nicht fachgerecht getötet worden sei. Strafrechtlich wäre das die "Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund", so Düllmann. Die Polizeibeamten hatten den Hund auf an der Schützenstraße angeschossen, weil dieser einen Hund angegriffen hatte.ban
Ruhr Nachrichten - 21. 03. 2001, 23.07 Uhr
Die zwölf Strafanzeigen gegen Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Nord, die am 20. Februar einen aggressiven American Staffordshire-Terrier mit mehreren Schüssen gestoppt haben, werden sehr wahrscheinlich keine Konsequenzen nach sich ziehen. "Die Vorwürfe sind recht dürftig, ein Tatverdacht scheint sich nach jetzigem Stand der Ermittlungen nicht zu bestätigen", erklärte Oberstaatsaanwalt Düllmann gestern. Tierschützer hatten die zwölf Strafanzeigen gestellt, weil der Kampfhund nicht fachgerecht getötet worden sei. Strafrechtlich wäre das die "Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund", so Düllmann. Die Polizeibeamten hatten den Hund auf an der Schützenstraße angeschossen, weil dieser einen Hund angegriffen hatte.ban
Ruhr Nachrichten - 21. 03. 2001, 23.07 Uhr