Vorschriften für Einreise nach England mit Staffbull??

endymion

10 Jahre Mitglied
Hallo,
wir möchten in den Herbstferien eine Woche in Südengland verbringen und haben jetzt, nach längerer Suche, auch ein cottage gefunden, welches Hunde erlaubt (war nicht leicht!). Jetzt meine Frage: welche Vorschriften gibt es? (Impfpass, Tollwutimpfung ausgenommen) Muss ich da etwas besonderes beachten oder kennt jmd. einen link, der mir da weiterhelfen könnte?
 
Für die Länder der Vereinigten Königreiches glit das Pet Travel Scheme (Pets)
Zur Einreise ins Vereinigte Königreich muss das Tier (in dieser Reihenfolge)
1. gechippt, 2.gegen Tollwut geimpft und 3. auf Tollwut-Antikörper getestet werden. Es wird ein Abstand von 4 Wochen zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme empfohlen. Es muss eine 6-monatige Wartezeit eingehalten werden, gerechnet ab dem tag der Blutentnahme, die ein ausreichendes Ergebniss brachte (0,5IU/ml). Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle ensprechend den Empfehlungen des impfstoffherstellers ist für spätere Einreisen bei vorherigem Ereichen des Titers kein weiterer Test erforderlich. Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer muss bei jeder einreise zwischen 24 und 48 std vorher erfolgen und im Heimtierausweis dokumentiert werden.
Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.
In Großbritanien nicht zugelassene hundetypen:
Pit-Bullterrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasiliero.
Hier wird von " Typen" nicht von Rassen- gesprochen, da die genannten Hundetypen in Großbritanien nicht als Rassen anerkannt werden. Bei Unsicherheiten wird geraten, den Hund NICHT nach Großbritannien mitzunehmen.
Einzelheiten zu PETS unter der PETShelpline:
0044/870/2411710 oder
 
Bin seit letzter Woche wieder nach 3 Wochen Schottland da.
Da ich in Bayern wohne war ich echt begeistert auf der Insel.
So viele Listenhunde habe ich noch nie auf einem Haufen gesehen.
Mit den Einfuhrbestimmungen kann ich mich meinen Vorschreiber nur anschließen.
Wen du diese Bestimmungen einhälts kann nichts passieren.
Wir hatten unsere Rotti-Mix DAme dabei.
Mit den zeitlichen Intervallen würde ich ganz genau aufpassen.
Wir hatten auf der Fähre ein Paar mit einem Dackel. Sie musten im Hafen ca. 3 Stunden warten, da die 24 - 48 Stunden der Zecken und Wurmkur noch nicht erreicht waren.
Also wenn du deine Titterbestimmung für die Tollwut noch nicht hast, wird es bis zu Herbst nichts mehr.
Bitte bedenke auch, daß du in England mit deinem Hund nicht überall rein darfst.
Da wo es Essen gibt (Restaurant,Pup) gar nicht, und in die meisten Geschäfte auch nicht.
Wir haben ganz schön doof geschaut, als man uns aus dem Schuhgeschäft verwiesen hat. Aber sonst ist GB ganz i.O.
Servus
Michel
 
wir möchten in den Herbstferien eine Woche in Südengland verbringen
Diesen Herbst wird das aber nichts mehr, es sei denn, Du hast spätestens im Frühjahr mit den Vorbereitungen begonnen (Titertest).
Im Rahmen des PETS besteht eine Sechs-Monate-Wartefrist ab dem Tag der Blutprobe, bevor das Heimtier ins Vereinigte Königreich einreisen darf.

Hier kannst Du alles genau nachlesen:


Weiter unten auf der Seite stehen auch erläuterungen zum *Typ* Pitbull-Terrier, nicht Rasse und selbst bei Hunden mit Papieren ist vorsicht geboten und da gilt einiges zu beachten.

Wenn ein Hundebesitzer bei der Einreise nach Großbritannien Papiere vorlegt, die angeblich belegen, dass der mitgeführte Hund nicht einem verbotenen Hundetyp angehört, ist für die Behörden Vorsicht geboten. Die Papiere müssen ausführliche und umfassende Informationen über den Hund enthalten. Hundebesitzer sollten sich dessen bewusst sein, dass ihr Tier in einem solchen Fall, ungeachtet der mitgeführten Papiere, beschlagnahmt werden kann, falls das Tier die charakteristischen Merkmale eines nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Wird ein solcher Hund beschlagnahmt, entscheidet ein Gericht über sein weiteres Schicksal. Daher muss man sehr vorsichtig sein, wenn man einen Hund kauft, der nicht von einem eingetragenen Züchter stammt, besonders wenn man mit dem Tier nach Großbritannien einreisen will. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Großbritannien mitzunehmen.
 
:sauer: hmmm...das mit dem Titertest habe ich natürlich noch nicht gewusst. Mist. D.h. im Klartext: zuhause mit Trudi bleiben oder sie in Obhut geben. Zeitlich gesehen habt ihr Recht, das wird in diesem Herbst nun nichts mehr. Schade. Trotzdem vielen Dank für die hilfreichen Infos. Ziemlich umfangreich das Ganze. Aber wenn man weiss worauf man zu achten hat ist auch dies zu meistern. Wirklich schade. Ha be Trudi schon im Dartmoor springen und schnüffeln sehen....:sauer:
 
  1. Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unterschreiben, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU / EFTA-Staaten gehalten wurde. Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d.h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht nötig. Eine Bandwurmbehandlung muss jedoch vor jeder Einreise erfolgen. Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.
Das habe ich nun doch in deinem Link nachgelesen. Also ist doch keine 6 monatige Wartezeit einzuhalten. Wir befinden uns ja in der EU. Nur vier Wochen Karanzzeit zwischen Tollwutimpfung und Einreise. Oder hab ich da jetzt was gänzlich missverstanden????
 
So, wie ich das verstehe, gilt das, wenn Du schonmal einen Titertest gemacht und bestanden hast, so für die Zukunft, wenn Du dann regelmäßig (auf den Tag genau glaube sogar) weiter impfst und nicht im Ausland warst, brauchst Du den Test nicht nochmal machen, wenn Du später irgendwann nochmal einreisen willst.

Da Du aber überhaupt keinen Titertest hast, gelten wohl die 6 Monate.

edit, hab nochwas gefunden!
Ja, die 6 Monate würden definitiv für Dich gelten!

Ganz ausführliche Beschreibung dazu gibts hier:


BEDINGUNGEN in der Kurz-Zusammenfassung:

1. Ihr Haustier muss mit einem Mikrochip versehen sein (bevor es gegen die Tollwut geimpft
wird).

2. Dann muss Ihr Haustier gegen die Tollwut geimpft sein, und es müssen regelmäßige
Auffrischimpfungen vorgenommen werden.

3. Nach der Impfung muss ein Bluttest vorgenommen werden. Aus dem Ergebnis muss
hervorgehen, dass der Impfstoff dem Tier einen ausreichenden Schutz gegen die Tollwut gibt.

4. Nach der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von sechs Monaten, ehe das Tier nach dem
Vereinigten Königreich verbracht werden darf. Es muss eine entsprechende amtliche PETSTollwutimpfbescheinigung
für Ihr Tier ausgestellt werden (erhältlich beim Amtstierarzt).

5. In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss Ihr Tier gegen Bandwürmer und Zecken
behandelt werden; hierüber muss eine amtliche PETS-Bescheinigung ausgestellt werden (Ihr
Tierarzt hat diese Bescheinigung vorrätig).

6. Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich werden Sie auch aufgefordert, eine Erklärung
über den Ort zu unterzeichnen, an dem das Tier gehalten wurde. Das Formular hierfür
erhalten Sie bei dem Verkehrsunternehmen, das Ihr Haustier nach dem Vereinigten
Königreich befördert.
 
Ja, das stimmt schon so, mit den 6 Monaten...wir hatten den Test schon gemacht und bezahlt, als uns auffiel das der dicke ja - upsi - ´n Pitbull ist...War also nix mit rennen in Hyde Park...er musste bei Oma bleiben.

Schade...beknackte Vorschriften:sauer:. Und man glaubt echt kaum was da alles an Pitbulls rumrennt, die als Staffys getarnt werden...
 
Vielen Dank für die zusätzlichen Infos. Das ist ja echt doof:sauer: Aber besser gut informiert und vorbereitet, als bei der Einreise wieder zurückgeschickt zu werden.
Na ja, dann isses halt eben nix mit englischen Hügeln beschnuppern. Vielleicht hat man ja hier im Lande ein Urlaubsziel? Kann jmd. etwas empfehlen? (Staffy-tauglich, natürlich)
:hallo:
 
also, ich würde ja an die nord- oder ostsee fahren ;) niedersachsen ist jedenfalls staffy-tauglich.
 
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