bauliche vorschriften

Mythos

10 Jahre Mitglied
Moin

da wir(meine eltern 1x rentner 1x kurz davor und ich 27jahre) planen uns in diesem jahr wieder einen hund anzuschaffen (das letzte mal das wir einen hatten war ein rotti allerdings noch vor der hundeverordnung) versuche ich mich nun ein wenig über die baulichen vorschriften für des grundstücks zu informieren.

Unser grundstück:
ca. 3000m2 in 3 teile a 1000m2 unterteilt jedoch nicht einzelnd von einander abgetrennt. (davon 1000m2 naturschutzgebiet)

wir überlegen entweder wieder einen rotti (anlage 2)oder was mir persönlich sehr gefallen würde nen amstaff (anlage 1) zu holen

ich habe was gelesen von einer kompletten grundstücksumzäunung.
jedoch stellt sich mir da die frage muss ich das für die ganzen 3000m2 machen oder kann ich auch nur 1000m² (wäre der bereich ums wohnhaus) einzäunen
und wie hoch muss der zaun sein (hab irgendwas mit 180cm im kopf) und wie tief muss der zaun in den boden gehn oder muss er nur bis auf den boden reichen??
gibt es dort unterschiede zwischen anlage 1 und 2??


würde mich über eine antwort freuen

mfg
Mythos
 
  • 27. April 2024
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danke für die schneller hilfe

werd ich dann heut nach der arbeit mal machen.

mfg

Mythos
 
Der Hund muss ausbruchssicher untergebracht sein, sprich er darf ohne den Halter das Grundstück nicht verlassen können. Es ist also völlig okay, wenn Du nur 1000m² einzäunst, wenn der Hund nicht die Möglichkeit hat, diese Fläche zu verlassen. Was die Zaunhöhe anbelangt, da gibt es Unterschiede bei einzelnen Gemeinden, hab schon von 2,40m Zaunhöhe gehört. Wie tief er in den Boden gehen muss...keine Ahnung, einfach mal bei der Stadt/Gemeinde anfragen.

Was die Ausbruchssicherheit anbelangt, gibt es glaub ich keine Unterschiede zwischen 1 und 2 Wobei es diese Anlagen seit dem LHundG NRW nicht mehr gibt, es sind jetzt Hunde nach §3 und Hunde nach §10.

Wie schon gesagt, einfach mal bei der zuständigen Behörde anfragen.

LG
Steffy
 
Als erstes solltest du die Bestimmungen deiner Gemeinde für Zäune/Begrenzungen des Grundstücks nachlesen. Die Gemeindeordnung und die Bauordnung stehen meist auch im Internet.

Ansonsten weiß ich, 2m hoch und ausbruchsicher.
 
Hi.

Das kann ein Knackpunkt sein, unbedingt beim Bauamt vorher fragen - dann Zaun bauen.

In der Regel reicht dem Ordnungsamt für die Hundehaltung ein 180 cm hoher Zaun aus, der "gegen Überklettern und Untergraben" gesichert sein muss - ob man den in den Boden eingräbt oder da Platten legt ist eigentlich egal.

Aber: In vielen Gemeinden gibts vom Bauamt her Bauvorschriften, die u.U. auch die zulässige Zaunhöhe betreffen.

Ich habe einen solchen Fall bei meiner Immobilie: Wenn ich einen Listenhund hätte, müsste ich mein Grundstück 180 cm hoch einzäunen, damit Hund im Garten ohne Leine laufen darf. Lt. örtlicher Bauvorschrift darf ich aber nur einen max. 1 m hohen Zaun bauen, Ausnahmen gibts nicht... :rolleyes: Die Bauvorschriften gehen vor Ordnungsrecht.

Sollte das mit der Zaunhöhe kein Thema sein, bitte in NRW noch folgendes beachten:

Die Übernahme eines AmStaffs ist in NRW nur über ein Tierheim bzw. aus einem Tierheim legal und nur für einen Hund aus dem Tierschutz bekommt man überhaupt eine Haltungserlaubnis.
Ein Kauf von Privat, vom Züchter (auch außerhalb NRW) ist verboten und für einen solchen Hund bekommt man keine Haltegenehmigung.

Zwischen "Liste 1" und "Liste 2" gibts bei den Auflagen nur geringfügige Unterschiede, einen Rotti darf man sich z.B. auch vom Züchter oder von Privat holen.

Am Besten Ihr informiert Euch beim zuständigen Ordnungsamt was Ihr alles einreichen müsst, bevor Ihr den Hund holt bzw. welche Fristen Ihr habt, die geforderten Nachweise einzureichen.

Hier nochmal was zum Lesen:


Gruß
tessa
 
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