Vorschriften für American Bulldog in NRW

wuffi

Hallo an alle,
ich hätte da mal ein paar Fragen bezüglich meines eventuellen Zweithundes...! Ich habe ja bereits einen Briard Mix (3J, und aus meiner Sicht Perfekt!!;)) der sich mit allem und jedem verträgt (und wenn mal einer nervt geht er aussm Weg:D)
Jetzt habe ich seit ca. einem Monat einen Patenhund im Tierheim - eine American Bulldoghündin. Versteht sich auch mit anderen Hunden - mit meinem auch und ist ein absolutes Goldstück!!! Da sie bereits 8 Jahre alt und hier in NRW ein Listenhund ist, sind ihre Chancen eher schlecht aus dem Tierheim rauszukommen...wie das manchmal so ist - unsere gesamte Familie (Sohn, Mann und Hund) mögen die Kleine mittlerweile sehr und überlegen sie nun doch zu uns zu holen.

Jetzt zu den Fragen:
Ich brauche die Sachkunde und ein polizeiliches Führungszeugnis, das ist klar.

Darf ich dann mit Beiden Hunden spazieren gehen (habe gehört in einer Gemeinde in der Nähe darf man mit einem "gefährlichen Hund" nur einzeln gehen.)?

Wenn wir den Wesenstest machen - wie läuft das dann mit Leinen- und Maulkorbbefreiung?

Die Steuer bleibt dann trotz Wesenstest etc. erhöht? (444€ bei 2 gefährlichen Hunden 600€...mein 1. gilt aber nicht als gefährlich...)

Steige da einfach nicht durch...

Sorry fürs dumme fragen...:verwirrt:
 
  • 28. April 2024
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Hi wuffi ... hast du hier schon mal geguckt?
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du darfst mit beiden hunden gehen, man darf nur nicht mit zwei listenhunden gleichzeitig unterwegs sein.

hier wurde die steuer normal, als bienchen ihren test gemacht hatte, kommt aber auf die gemeinde oder stadt an, das ist nicht immer so, das würde ich im vorfeld erfragen.
 
Danke!! Das ist ja schomal gut! Im Tierheim konnte mir die Tierpflegerin dazu gar nichts sagen...
Und wegen der Steuer frag ich gleich morgen mal nach...aber die "größte Sorge" bin ich nun los!!!
 
du darfst mit beiden hunden gehen, man darf nur nicht mit zwei listenhunden gleichzeitig unterwegs sein.

hier wurde die steuer normal, als bienchen ihren test gemacht hatte, kommt aber auf die gemeinde oder stadt an, das ist nicht immer so, das würde ich im vorfeld erfragen.

Ob man mit zwei Hunden gehen darf, wenn einer ein Listi ist, kommt auch auf die Gemeinde oder Stadt an, bei uns darf man mit Listi nur ! einzeln gehen, selbst ein Chihuahua darf dann nicht mitgeführt werden.
 
Oh - dann frag ich da wohl besser auch noch mal beim OA nach! Hat die Maulkorb- und Leinenbefreiung da irgendeinen Einfluss drauf?
 
EDIT: Sollte vorher lesen wo jemand herkommt :rotwerd: :unsicher:
 
du darfst mit beiden hunden gehen, man darf nur nicht mit zwei listenhunden gleichzeitig unterwegs sein.

hier wurde die steuer normal, als bienchen ihren test gemacht hatte, kommt aber auf die gemeinde oder stadt an, das ist nicht immer so, das würde ich im vorfeld erfragen.

Ob man mit zwei Hunden gehen darf, wenn einer ein Listi ist, kommt auch auf die Gemeinde oder Stadt an, bei uns darf man mit Listi nur ! einzeln gehen, selbst ein Chihuahua darf dann nicht mitgeführt werden.

Das ist in Hessen so :hallo:und da kommt es nicht nur auf die Gemeinde oder Stadt an, das ist in ganz Hessen Vorschrift.

Der TE ist aber wohnhaft in NRW
 
[FONT=&quot]Der Bulldog ist in NRW lediglich eine Liste2 – Hund, für dessen Aufnahme Du keine Haltegenehmigung benötigst und somit auch kein Führungszeugnis (steht alles im Hundegesetz NRW ) Der Bulldog unterliegt solange der „vermuteten Gefährlichkeit“, somit dem Leinen- und Maulkorbzwang, solange Du seinen Gefährlichkeit durch Ablegung des (in NRW völlig normierten und sehr preiswerten) Wesenstest widerlegt hast. Sodann läuft er als normaler Hund, hat nichts mehr mit der Liste zu tun. Ggf. kann eine erhöhte Steuer von der Gemeinde erhoben werden[/FONT]
 
[FONT=&quot]Der Bulldog ist in NRW lediglich eine Liste2 – Hund, für dessen Aufnahme Du keine Haltegenehmigung benötigst und somit auch kein Führungszeugnis (steht alles im Hundegesetz NRW ) Der Bulldog unterliegt solange der „vermuteten Gefährlichkeit“, somit dem Leinen- und Maulkorbzwang, solange Du seinen Gefährlichkeit durch Ablegung des (in NRW völlig normierten und sehr preiswerten) Wesenstest widerlegt hast. Sodann läuft er als normaler Hund, hat nichts mehr mit der Liste zu tun. Ggf. kann eine erhöhte Steuer von der Gemeinde erhoben werden[/FONT]

Das ist falsch, der AmBull steht wie gesagt im §10 LHundG und bedarf sehr wohl einer Erlaubnis, also auch Führungszeugnis, VS, SK, Chip und Antrag. Alle die den Hund ausführen wollen brauchen FZ und SK und müssen mind. 18 Jahre alt sein.

Ob die Steuer erhöht ist kommt allein auf die Satzung der Gemeinde an, manche nehmen HUnde mit Verhaltenstest hinterher runter, manche aber nicht. Da solltest Du beim Steueramt nachfragen. Mit einem Listenhund und einem nicht-Listenhund darf man gehen, mit zwei Listenhunden nicht.

Denk auch an Kosten für Haltererlaubnis und SK, dazu Kosten für Verhaltenstest und Verwaltzungsgebühren für Befreiung etc. :hallo:
 
ich lese in dem besagten §10

"...gelten § 4 mit
Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts
Abweichendes bestimmt ist."

Absatz 2 wird somit ausgenommen. Er regelt die Sachkunde und die Zuverlässigkeit (das Führungszeugnis).
 
Absatz 2 regelt das besondere private Interesse. Du sprichst von Absatz 1, Satz 2, Punkt 2 ;)
 
[FONT=&quot]Der Bulldog ist in NRW lediglich eine Liste2 – Hund, für dessen Aufnahme Du keine Haltegenehmigung benötigst und somit auch kein Führungszeugnis (steht alles im Hundegesetz NRW ) Der Bulldog unterliegt solange der „vermuteten Gefährlichkeit“, somit dem Leinen- und Maulkorbzwang, solange Du seinen Gefährlichkeit durch Ablegung des (in NRW völlig normierten und sehr preiswerten) Wesenstest widerlegt hast. Sodann läuft er als normaler Hund, hat nichts mehr mit der Liste zu tun. Ggf. kann eine erhöhte Steuer von der Gemeinde erhoben werden[/FONT]

Ich geh mal davon aus das Du dich ganz gewaltig verlesen hast.

American Bulldog=Liste 2 Hund in Nrw. Man muss die Haltegenehmigung beantragen,Führungszeugnis vorlegen,Sachkunde nachweisen,der Hund muss gechipt und versichert sein. Und die Leinen und Maulkorbbefreiung ist "Menschen" und nicht Hunde bezogen,heißt: Jeder der mit dem Hund geht muss die Befreiung machen,sonst muss das Hundi den Maulkorb tragen. Es muss auch jeder der mit dem Hund raus geht 18Jahre alt sein,die Sachkunde machen und ein Führungszeugnis vorlegen(zumindest wenn es über einen längeren Zeitraum sein soll,so wurde es mir von unsrer Sachbearbeiterin gesagt).
Wie das mit der Steuer gehandhabt wird erfragst Du am besten bei Deiner Gemeinde,hier in Mettmann gibt es gar keine erhöhte Steuer,weder für Liste 1 Hunde noch für Liste 2 Hunde.
 
Absatz 2 regelt das besondere private Interesse. Du sprichst von Absatz 1, Satz 2, Punkt 2 ;)


ah ja, ich sehe es. Unterschied ist somit nur, dass man ihn überall kaufen darf.
Etwas zu optimistisch lege ich die Modaitäten bei unserer Bulldoggin zugrunde, die nun in NRW wohnt und lediglich den WT ablegen mußte, um dort als Normalhund herum zu laufen. Keine Halteerlaubnis usw. Sie ist weiterhin in RLP mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet, wo der Bulldog in keiner Liste steht.
 
Okay von SK, Halteerlaubnis und Führungszeugnis bin ich eh schon ausgegangen. Alles weitere werd ich dann nächste Woche klären - der Sachbearbeiter arbeitet diese Woche nur noch Vormittags genau wie ich. :rolleyes:
Die Kosten sind mir da nicht so wichtig. Ich möchte nur im Vorfeld alles was ich haben und oder machen muss abklären.
Am Wichtigsten ist mir dass ich mit beiden Hunden spazieren gehen kann!!
Danke schonmal für eure Antworten!!
LG
 
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