wenn die Beschlagnahmung meines Hundes selbst verschuldet war, zB. weil Auflagen nicht erfüllt wurden oder etwas passiert ist, - dann kann ich die Kosten erstattet bekommen??? das macht keinen Sinn und du meinst es sicher anders
die Treaterstellerin könnte Kostenerstattung für die Aufwendungen für den Hund verlangen und müsste diese dann vom OA bzw. der Stadt bekommen.
Wenn die Beschlagnahmung rechtmäßig war, ist Pitbullsunshine neue Eigentümerin geworden.
Daraus würde folgen, dass sie keine Aufwendungen ersetzt verlangen kann, den Hund aber unter keinen Umständen wieder herausgeben muss.
Wenn eine Beschlagnahmung rechtmäßig ist, der Hund aber weiter nur "verwahrt" wird (Tierheim, Pflegestelle) und nicht weiterveräußert (wie in Pitbullsunshines Fall) können die Unterbringungskosten dem Eigentümer auferlegt werden.
Erfüllt er Auflagen oder sonstiges, was ihm auferlegt wird, kann er den Hund möglicherweise zurückbekommen.
Wenn eine Beschlagnahmung rechtswidrig war, das Tier weiterveräußert wurde, kann es unter Umständen herausverlangt werden.
Die Kosten würden idR von der Stadt getragen.
Wenn eine Beschlagnahmung rechtswidrig war, das Tier nur "verwahrt" wurde, kann es ebenso herausverlangt werden.
Auch hier wird idR die Stadt zahlen.
Es hängt also imho alles davon ab, ob die Beschlagnahmung rechtmäßig war.
Ich würde auch zu einem guten Anwalt raten.