@Wolfgang: Sachstand nach erneutem Gespräch mit dem OA: Die Ex-Freundin hat das Eigentum aufgegeben, soeben ist die Verfügung Mk/Leinenzwang rausgeschickt worden.
Der OA-Typ erklärte mir, die Bissigkeit nach VV bezöge sich nur auf Beißvorfälle mit Menschen, nachgewiesen ist da bisher aber nur einer, und da gibt's Zeugen, die das Opfer beim Steinewerfen auf den Hund beobachtet haben.
Ab morgen schreibe ich mir also die Finger wund, sobald der Hund ohne Leine läuft. Dann folgt eine Geldbuße. Dann schreibe ich wieder. Dann folgt wieder eine Geldbuße..usw...
Irgendwann kann der Hund dann eingezogen werden, da der Halter offenbar nicht in der Lage ist, den Hund zu halten. Summasummarum wird das alles also noch eine Weile dauern
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LG
Mareike