Die Gesetze bieten genügend Ansätze und Möglichkeiten, um problematische Hund- und Haltergespanne zu verhindern. Von diesem Urteil bleibt unberührt, dass der Halter einen Sachkundenachweis leisten und 18 Jahre alt sein muss, und nicht vorbestraft sein darf. Genauso wie dieses Urteil den Hund im Auge des Gesetzes nicht automatisch ungefährlich macht, sondern weiterhin ein Wesens-/ Verhaltenstest erbracht werden muss, damit eine Maulkorbbefreiung erteilt wird. Also weiterhin mehr als genügend Möglichkeiten bietet, um "Idioten" zu stoppen.
Aber mal abgesehen davon, annimiert ein solches Urteil keinen Idioten dazu, sich einen solchen Hund zu holen, denn unverantwortliche Halter holen sich so einen Hund, wenn sie einen unbedingt haben wollen, egal ob Urteil oder nicht. Welcher problematische Halter macht sich vorher ernsthafte Gedanken darüber, ob es Gerichtsurteile gibt oder nicht? Den Boxer-Mix gab und gibt es ungebremmst seit Einführung der Verordnungen und die Leute, die meinen, dass man damit durch kommt, sind nicht weniger geworden.
Man hat bisher noch keinen Hund vor dem TH bewahren können, in dem man beharrlich alle Hunde mit dickem Schädel jedem Halter weggenommen hat, auch denen, die tatsächlich nichts Böses im Schilde führten. Dem A rsch mit angeblichen Boxer-Mix aus dem Ausland ist es ziemlich egal, ob sein Hund im Heim landet und ob er überhaupt erwischt wird oder nicht. Diese Leute setzen sich auch nicht zur Wehr, sondern kaufen sich den nächsten Hund.
Abgesehen davon, ist in meinen Augen genrell und automatisch nicht jedes Hund- und Haltergespann problematisch, nur weil der Hund als Boxer-Mix eingeführt wurde. Um es mal ganz dumm zu sagen, ist in meinen Augen ein Halter, der sich einen bewusst oder fahrlässig einen angeblichen Boxer-Mix holt und dann später bemerkt, dass sein Plan nicht aufgeht, kein schlechter Halter, wenn er seinen Hund anständig und ordentlich hält und erzieht und vor allen Dingen für ihn kämpft und mit einem solchen Urteil im Nacken seinen Hund behalten darf. Unter dem Strich haben wir dann einen Halter, der zwar auf unseriöse und unerlaubte Weise einen solchen Hund erworben hat, aber noch lange kein problematisches Hund- und Haltergespann darstellt.
Ist denn jeder Halter, der sich aus welchen Gründen auch immer auf diese Weise einen Listi geholt hat, ein ungeeigneter Halter, der seinen Hund so halten wird, dass es zu einem Problem kommen wird? Nein, denn dafür gibt es wie gesagt andere Kriterien wie z.B. die oben genannten Bedingungen und Voraussetzungen, um dies zu bestimmen. Jemand, der auf falschem Weg zu so einem Hund gekommen ist, aber ansonsten alle Auflagen erfüllen kann und sich auch ansonsten gut verhält, ist nicht problematischer, als jeder andere Halter.
Dieses Urteil kann vielen Haltern, die es mit ihrem vermeintlichen Listenhund erwischt hat, und die ihren Hund lieben und wie jede andere Halter auch, ihren Hund ordentlich halten, dabei helfen, dass sie sich gegen willkürliche Urteile zur Wehr setzen. Genauso wird es eventuell dem einen oder anderen harmlosen Hund einen vorübergehenden Aufenthalt im Tierheim ersparen, der mal auf Verdacht bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung monate lang im Tierheim einsitzt.
Wir wollen auch nicht so tun, als ob die Mehrzahl der Halter mit Listi-Mix oder mit angeblich spät erkanntem Listenhund ungeeignete Halter sind, die besser nicht so einen Hund halten sollten. Problemtsiche Leute lassen sich bekannter Weise nicht von strengen Gesetzen abhalten und sich auch nicht zusätzlich animieren.
Die besagten Halter aus diesem Urteil hätten zum Beispiel auch nicht Recht bekommen, wenn sie ansonsten problematisch gewesen wären. Sie scheinen ansonsten vernünftige Menschen zu sein, gegen deren Haltung eines Listenhundes nichts spricht, aber die bisher trotzdem einen solchen Hund nicht halten durften.
Das Urteil wäre ein Anfang, um differenziert an das Thema heran zu gehen und auch zukünftig differenziert zu urteilen, eben gerecht und mit Verstand und nicht willkürlich und stupide.
Wir sind uns doch auch sonst immer einig, dass solche Gesetze nur Halter bestrafen, die keinen Unfug mit ihrem Hund vorhaben. Dieses Urteil wäre ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, um anständigen Haltern mehr Möglichkeiten zu geben, um für sich und die Rechte ihres Hundes zu kämpfen, der trotz seiner Rasse im Grunde ein normaler Hund ist. Denn wie wir alle wissen, ist das andere Ende der Leine das Problem und nicht die Rasse des Hundes.