VG Gelsenkirchen: Berechtigtes Interesse nicht nur bei TH-Hunden

Midivi

KSG-Kichererbse™
15 Jahre Mitglied
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen:

Öffentliches Interesse zur Haltung gefährlicher Hunde ist nicht auf Übernahmen von Hunden aus Tierheimen beschränkt

Wie an dieser Stelle bereits am 09.04.2009 berichtet, hatte das VG Gelsenkirchen in einem Eilverfahren einer Hundehalterin einstweilen Recht gegeben (Beschluß vom 01.04.2009 – 16 L 42/09), die einen – nicht als American Staffordshire Terrier Mischling erkennbaren – Welpen geschenkt bekam und für den Hund erst nach einigen Monaten, als die Rasse deutlicher hervortrat, eine Haltererlaubnis nach dem LHundG NRW beantragte.

Die Stadt lehnte den Antrag ab und untersagte die Hundehaltung, weil kein öffentliches Interesse im Sinne des § 4 Abs. 2 LHundG NRW vorläge, da der Hund nicht aus dem Tierheim vermittelt worden sei.

Ganzer Bericht:
 
  • 28. März 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Diese HH hat es verdient ihren Hund wieder zubekommen. Und wieder sieht man, was man erreichen kann wenn man sich nicht mit allem zufrieden gibt was einem die Ämter vorschreiben wollen.
Ich drücke die Daumen das das Urteil auch so für rechtskräftig erklärt wird. :zufrieden:
 
Ich muß gestehen, ich habe gemischte Gefühle - Einerseits natürlich toll, für Hund, Halter und zukünftige Gespanne, denen es ähnlich geht.

Andererseits hab ich die Befürchtung, daß dies jetzt Vermehrung und Ost-Importen wieder Tür und Tor öffnet...

Ich bin auf die Begründung gespannt..
 
Ich muß gestehen, ich habe gemischte Gefühle - Einerseits natürlich toll, für Hund, Halter und zukünftige Gespanne, denen es ähnlich geht.

Andererseits hab ich die Befürchtung, daß dies jetzt Vermehrung und Ost-Importen wieder Tür und Tor öffnet...

Ich bin auf die Begründung gespannt..

Exakt meine Gedanken...

Einerseits freut mich die Gleichbehandlung.
Andererseits sitzten aber nunmal allein in NRW tausende(!) Listies in Tierheimen, die trotz ihres "Exklusivstatus" was das berechtigte Interesse angeht viel zu oft im TH sterben, weil sich niemand für sie findet :( Und auch Welpen, die ihre ganze wichtige Prägephase dort verbringen, weil gute Interessenten rar sind.

Wenn jetzt auch noch jeder Hansel bei einem Vermehrer kaufen und behaupten kann, er habe ja nicht gewusst, dass das mal ein Listi wird, wird es für die Not-Nasen leider nicht einfacher :(
 
Das freut mich auch für diesen Fall, steht aber allen denen entgegen die ihren Hund abgeben mussten oder deren Hunde weggenommen wurden. Es kann ja jeder behaupten, man kann die Rasse nicht erkennen und dann einen Staff etc. später anemelden. Somit wäre das ganze LHundG NRW umgangen und das öff. bei jedem illegal gehaltenen Hund gegeben, denn der müsste ja sonst ins TH. Ich bin auf die Begründung gespannt und ob das rechtskräftig wird.
 
ich wollt schon was schreiben, konnte mein ungutes Gefühl aber nicht exakt beschreiben. seh es wie marion und natalie. :)
 
Sehe es ebenso.

Jetzt werden noch viel mehr Listis in den NRW-Tierheimen sitzen bleiben und auch vermehrt darin landen, wenn sich wieder jeder Hinz und Kunz munter bei DHD "krasse Pitbull" kaufen kann und -kaum erwischt - vorm Amt einfach mit unschuldigem Augenaufschlag behauptet, dass man ja keine Ahnung gehabt hätte, dass das kein Labrador-Beagle-Mix ist...

Ich bin da sehr zwiegespalten...

Gruß
tessa
 
Ich sehe es mit absolut gemischten Gefühlen, auf der einen Seite finde ich es gut, dass nun nicht mehr vorrausgesetzt wird, dass jeder HH auch gleichzeitig Rassenexperte ist, denn es gibt ja nun wirklich Fälle in denen eben wirklich nicht bekannt war/ist, was es denn für ein Hund ist, auf der anderen Seite erleichtert es natürlich nun die Anschaffung von Ostimporten, alles schwierig, naja, mal abwarten wie die begründen und ob es rechtskräftig wird.
 
Ich glaube nicht, das es einen wesentlichen Einfluss auf Ostimporte hat ... dagegen müssen andere Aktionen gestartet werden als an den "Missbrauch" des angedachten Gesetzes zu denken *find*
 
Ich stehe dem Ganzen auch mit gemischten Gefühlen gegenüber.
Einen Welpen geschenkt bekommen?
Woher?
Wurde der Schenker überprüft?
Wußte der denn nicht, was er da verschenkt?
Diese Person wäre auf jeden Fall zur Verantwortung zu ziehen.

Sonst kann sich bald jeder einen Hund "schenken" lassen und Vermehrer und Co haben freie Bahn.Und die Tierschutznasen sitzen weiterhin in ihren Zwingern.

Natürlich freue ich mich in diesem Fall für Hund und Halterin, sofern alles "sauber" ist.

LG,
Kirstin
 
Kirstin mich deucht du liest nicht oft genug in der ksg, hier werden ständig irgendwelche Welpen in Kisten am Waldrand gefunden und oder mißhandelt irgendwo anders ausgesetzt, die werden aus Kellern gerettet, Drogen- und/oder Alkoholkranken abgenommen, etc pp. wußtest du das etwa nicht? die werden nicht aus Polen importiert, man weiß wirklich nicht wo die herkommen... und wenn man die Eltern nicht kennt, tjaaaaah. ;)
 
Stimmt!

Und ich blöde Nuss renn zum Tierschutz, um mir einen Staff-Mix zu holen *vordiestirnklatsch*

Hätte ich vorher mal unsere Keller in Gelsenkirchen durchsucht oder mit "netten" Hundeliebhabern geplauscht, ob die nicht irgendwo einen Staff für mich haben.

Danach hätte ich dann einen auf Unschuldig gemacht und den Hund auch angemeldet bekommen.

Ich bin einfach zu ehrlich für diese Welt.

LG,
Kirstin
 
Die Gesetze bieten genügend Ansätze und Möglichkeiten, um problematische Hund- und Haltergespanne zu verhindern. Von diesem Urteil bleibt unberührt, dass der Halter einen Sachkundenachweis leisten und 18 Jahre alt sein muss, und nicht vorbestraft sein darf. Genauso wie dieses Urteil den Hund im Auge des Gesetzes nicht automatisch ungefährlich macht, sondern weiterhin ein Wesens-/ Verhaltenstest erbracht werden muss, damit eine Maulkorbbefreiung erteilt wird. Also weiterhin mehr als genügend Möglichkeiten bietet, um "Idioten" zu stoppen.

Aber mal abgesehen davon, annimiert ein solches Urteil keinen Idioten dazu, sich einen solchen Hund zu holen, denn unverantwortliche Halter holen sich so einen Hund, wenn sie einen unbedingt haben wollen, egal ob Urteil oder nicht. Welcher problematische Halter macht sich vorher ernsthafte Gedanken darüber, ob es Gerichtsurteile gibt oder nicht? Den Boxer-Mix gab und gibt es ungebremmst seit Einführung der Verordnungen und die Leute, die meinen, dass man damit durch kommt, sind nicht weniger geworden.

Man hat bisher noch keinen Hund vor dem TH bewahren können, in dem man beharrlich alle Hunde mit dickem Schädel jedem Halter weggenommen hat, auch denen, die tatsächlich nichts Böses im Schilde führten. Dem A rsch mit angeblichen Boxer-Mix aus dem Ausland ist es ziemlich egal, ob sein Hund im Heim landet und ob er überhaupt erwischt wird oder nicht. Diese Leute setzen sich auch nicht zur Wehr, sondern kaufen sich den nächsten Hund.

Abgesehen davon, ist in meinen Augen genrell und automatisch nicht jedes Hund- und Haltergespann problematisch, nur weil der Hund als Boxer-Mix eingeführt wurde. Um es mal ganz dumm zu sagen, ist in meinen Augen ein Halter, der sich einen bewusst oder fahrlässig einen angeblichen Boxer-Mix holt und dann später bemerkt, dass sein Plan nicht aufgeht, kein schlechter Halter, wenn er seinen Hund anständig und ordentlich hält und erzieht und vor allen Dingen für ihn kämpft und mit einem solchen Urteil im Nacken seinen Hund behalten darf. Unter dem Strich haben wir dann einen Halter, der zwar auf unseriöse und unerlaubte Weise einen solchen Hund erworben hat, aber noch lange kein problematisches Hund- und Haltergespann darstellt.

Ist denn jeder Halter, der sich aus welchen Gründen auch immer auf diese Weise einen Listi geholt hat, ein ungeeigneter Halter, der seinen Hund so halten wird, dass es zu einem Problem kommen wird? Nein, denn dafür gibt es wie gesagt andere Kriterien wie z.B. die oben genannten Bedingungen und Voraussetzungen, um dies zu bestimmen. Jemand, der auf falschem Weg zu so einem Hund gekommen ist, aber ansonsten alle Auflagen erfüllen kann und sich auch ansonsten gut verhält, ist nicht problematischer, als jeder andere Halter.

Dieses Urteil kann vielen Haltern, die es mit ihrem vermeintlichen Listenhund erwischt hat, und die ihren Hund lieben und wie jede andere Halter auch, ihren Hund ordentlich halten, dabei helfen, dass sie sich gegen willkürliche Urteile zur Wehr setzen. Genauso wird es eventuell dem einen oder anderen harmlosen Hund einen vorübergehenden Aufenthalt im Tierheim ersparen, der mal auf Verdacht bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung monate lang im Tierheim einsitzt.

Wir wollen auch nicht so tun, als ob die Mehrzahl der Halter mit Listi-Mix oder mit angeblich spät erkanntem Listenhund ungeeignete Halter sind, die besser nicht so einen Hund halten sollten. Problemtsiche Leute lassen sich bekannter Weise nicht von strengen Gesetzen abhalten und sich auch nicht zusätzlich animieren.

Die besagten Halter aus diesem Urteil hätten zum Beispiel auch nicht Recht bekommen, wenn sie ansonsten problematisch gewesen wären. Sie scheinen ansonsten vernünftige Menschen zu sein, gegen deren Haltung eines Listenhundes nichts spricht, aber die bisher trotzdem einen solchen Hund nicht halten durften.

Das Urteil wäre ein Anfang, um differenziert an das Thema heran zu gehen und auch zukünftig differenziert zu urteilen, eben gerecht und mit Verstand und nicht willkürlich und stupide.

Wir sind uns doch auch sonst immer einig, dass solche Gesetze nur Halter bestrafen, die keinen Unfug mit ihrem Hund vorhaben. Dieses Urteil wäre ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, um anständigen Haltern mehr Möglichkeiten zu geben, um für sich und die Rechte ihres Hundes zu kämpfen, der trotz seiner Rasse im Grunde ein normaler Hund ist. Denn wie wir alle wissen, ist das andere Ende der Leine das Problem und nicht die Rasse des Hundes.
 
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