Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Verwirrung um Quenda: Heute lieb, morgen Bestie?
Harbeck. Wann gilt ein Hund als Kampfhund? Zwar schlüsselt das Landeshundegesetz haarklein auf, welche Vierbeiner «gefährliche Hunde» sind, welche Regeln für sie gelten und wann Ausnahmen möglich sind.
Klarheit gibt es damit aber noch nicht, denn die Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden folgen ihrer eigenen Logik. Das sorgt auch bei Hundebesitzern im Erkelenzer Land für Verwirrung.
Es gibt Tage, da versteht Willi Kohlen die Welt nicht mehr. Der 3. April war ein solcher Tag: Im Briefkasten der Familie Kohlen am Harbecker Plönesweg lag ein Brief der Stadt Wegberg. Der Inhalt: ein Hundesteuerbescheid, adressiert an Willi Kohlens Sohn Peter, dem die zwei Jahre alten Rottweiler-Hündin Quenda von der Moosheide gehört.
Dieser Bescheid hatte es in sich. Statt bisher 42 Euro muss Herrchen für Quenda nun 552 Euro im Jahr an die Stadt Wegberg zahlen. Ende März hatte die Stadt ihre Hundesteuersatzung geändert. Der Rottweiler gehört nach dieser Satzung zu den «gefährlichen Hunden», besser bekannt als Kampfhunde - und deren Besitzer sollen verstärkt zur Kasse gebeten werden.
Aber ist Quenda wirklich ein Kampfhund? Willi und Peter Kohlen bestreiten das.
«Sie gehorcht aufs Wort und hat noch nie jemanden etwas getan», berichten Vater und Sohn. Das wurde Quenda sogar offiziell bescheinigt. Im vergangenen Jahr legte sie sie eine Verhaltensprüfung ab, außerdem wurde ihr ein Chip eingepflanzt, der eine zweifelsfreie Identifizierung des Tieres erlaubt.
Für die Stadt Wegberg waren damit die Voraussetzungen erfüllt, um Anfang November 2002 für Quenda eine Ausnahmegenehmigung von der Anlein- und Maulkorbpflicht auszustellen, wie sie für Kampfhunde im nordrhein-westfälischen Landeshundegesetz festgeschrieben ist.
Trotzdem: Für die Hundesteuer gilt sie weiter als Kampfhund. «Wie geht das zusammen?», fragen Willi und Peter Kohlen. «Heute ist unser Hund lieb, morgen eine Bestie?»
Der Teufel steck auch in diesem Fall im Detail, denn das Landeshundegesetz hat nichts mit der Steuersatzung zu tun. «Die beiden Dinge gehören nicht zusammen», erklärt Ulrich Schwarz vom Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit der Stadt Wegberg und räumt ein: «Für das Empfinden des Hundehalters mutet das schon konträr an.»
Eine weitere, speziell den Rottweiler betreffende Ungereimtheit kommt hinzu: Diese Rasse gilt laut Landeshundegesetz nicht als «gefährlicher Hund», sondern als Hund «bestimmter Rassen», die zwischen «gefährlichen Hunden» und «großen Hunden» eingeordnet sind. Die Wegberger Hundesteuersatzung zählt den Rottweiler dennoch zu den «gefährlichen Hunden».
Warum? «Wir haben unsere Satzung an einen Entwurf des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen angelehnt», erklärt Heinz Jansen, stellvertretender Fachbereichsleiter Finanzwirtschaft bei der Stadt Wegberg.
Der Städte- und Gemeindebund vertritt die Auffassung, dass die Hunde bestimmter Rassen den gefährlichen Hunden gleichgestellt werden müssen, weil diese «insbesondere wegen ihrer Beißkraft oder ihres genetisch bedingten Schutztriebs» als potenzielle Gefahr für Mensch und Tier eingestuft werden sollten, heißt es in einem Schreiben des Bundes vom Januar an die Städte und Gemeinden in NRW.
Diese Einstufung werde im Landeshundegesetz auch vorgenommen, schließlich gelten dort für die Hunde bestimmter Rassen die gleichen strengen Verhaltensanforderungen wie für gefährliche Hunde. Landeshundegesetz wie auch der Steuersatzung haben ein gemeinsames Ziel: das Halten von gefährlichen Vierbeinern so unattraktiv wie möglich zu machen.
Das wiederum stößt bei Willi Kohlen auf Unverständnis: «Hunde sind doch Lebewesen, die kann man nicht so einfach weggeben wie Autos.»
Für die Familie Kohlen steht fest: Quenda wird nicht abgeschafft - auch wenn die Hundesteuer noch so hoch ist. Allerdings hat Peter Kohlen Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und einen Rechtsanwalt des Allgemeinen Deutschen Rottweiler Clubs eingeschaltet.
Von Jens Buchkremer (15.04.2003 | 18:00 Uhr)
Harbeck. Wann gilt ein Hund als Kampfhund? Zwar schlüsselt das Landeshundegesetz haarklein auf, welche Vierbeiner «gefährliche Hunde» sind, welche Regeln für sie gelten und wann Ausnahmen möglich sind.
Klarheit gibt es damit aber noch nicht, denn die Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden folgen ihrer eigenen Logik. Das sorgt auch bei Hundebesitzern im Erkelenzer Land für Verwirrung.
Es gibt Tage, da versteht Willi Kohlen die Welt nicht mehr. Der 3. April war ein solcher Tag: Im Briefkasten der Familie Kohlen am Harbecker Plönesweg lag ein Brief der Stadt Wegberg. Der Inhalt: ein Hundesteuerbescheid, adressiert an Willi Kohlens Sohn Peter, dem die zwei Jahre alten Rottweiler-Hündin Quenda von der Moosheide gehört.
Dieser Bescheid hatte es in sich. Statt bisher 42 Euro muss Herrchen für Quenda nun 552 Euro im Jahr an die Stadt Wegberg zahlen. Ende März hatte die Stadt ihre Hundesteuersatzung geändert. Der Rottweiler gehört nach dieser Satzung zu den «gefährlichen Hunden», besser bekannt als Kampfhunde - und deren Besitzer sollen verstärkt zur Kasse gebeten werden.
Aber ist Quenda wirklich ein Kampfhund? Willi und Peter Kohlen bestreiten das.
«Sie gehorcht aufs Wort und hat noch nie jemanden etwas getan», berichten Vater und Sohn. Das wurde Quenda sogar offiziell bescheinigt. Im vergangenen Jahr legte sie sie eine Verhaltensprüfung ab, außerdem wurde ihr ein Chip eingepflanzt, der eine zweifelsfreie Identifizierung des Tieres erlaubt.
Für die Stadt Wegberg waren damit die Voraussetzungen erfüllt, um Anfang November 2002 für Quenda eine Ausnahmegenehmigung von der Anlein- und Maulkorbpflicht auszustellen, wie sie für Kampfhunde im nordrhein-westfälischen Landeshundegesetz festgeschrieben ist.
Trotzdem: Für die Hundesteuer gilt sie weiter als Kampfhund. «Wie geht das zusammen?», fragen Willi und Peter Kohlen. «Heute ist unser Hund lieb, morgen eine Bestie?»
Der Teufel steck auch in diesem Fall im Detail, denn das Landeshundegesetz hat nichts mit der Steuersatzung zu tun. «Die beiden Dinge gehören nicht zusammen», erklärt Ulrich Schwarz vom Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit der Stadt Wegberg und räumt ein: «Für das Empfinden des Hundehalters mutet das schon konträr an.»
Eine weitere, speziell den Rottweiler betreffende Ungereimtheit kommt hinzu: Diese Rasse gilt laut Landeshundegesetz nicht als «gefährlicher Hund», sondern als Hund «bestimmter Rassen», die zwischen «gefährlichen Hunden» und «großen Hunden» eingeordnet sind. Die Wegberger Hundesteuersatzung zählt den Rottweiler dennoch zu den «gefährlichen Hunden».
Warum? «Wir haben unsere Satzung an einen Entwurf des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen angelehnt», erklärt Heinz Jansen, stellvertretender Fachbereichsleiter Finanzwirtschaft bei der Stadt Wegberg.
Der Städte- und Gemeindebund vertritt die Auffassung, dass die Hunde bestimmter Rassen den gefährlichen Hunden gleichgestellt werden müssen, weil diese «insbesondere wegen ihrer Beißkraft oder ihres genetisch bedingten Schutztriebs» als potenzielle Gefahr für Mensch und Tier eingestuft werden sollten, heißt es in einem Schreiben des Bundes vom Januar an die Städte und Gemeinden in NRW.
Diese Einstufung werde im Landeshundegesetz auch vorgenommen, schließlich gelten dort für die Hunde bestimmter Rassen die gleichen strengen Verhaltensanforderungen wie für gefährliche Hunde. Landeshundegesetz wie auch der Steuersatzung haben ein gemeinsames Ziel: das Halten von gefährlichen Vierbeinern so unattraktiv wie möglich zu machen.
Das wiederum stößt bei Willi Kohlen auf Unverständnis: «Hunde sind doch Lebewesen, die kann man nicht so einfach weggeben wie Autos.»
Für die Familie Kohlen steht fest: Quenda wird nicht abgeschafft - auch wenn die Hundesteuer noch so hoch ist. Allerdings hat Peter Kohlen Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und einen Rechtsanwalt des Allgemeinen Deutschen Rottweiler Clubs eingeschaltet.
Von Jens Buchkremer (15.04.2003 | 18:00 Uhr)