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Ja, aber wenn jemand dement ist und sich somit so gut wie wahrscheinlich in Gefahr begibt, wenn er durch die Straßen zieht? Sei es, weil er vor ein Auto läuft oder sich verläuft und nicht wieder nach Hause findet?

In so einem Fall müßte man ihn doch zurückhalten dürfen? (ich rede hier natürlich nicht von einsperren oder festbinden )
 
  • 19. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das kommt vermutlich auch darauf an, wie die Betreuungssituation geregelt ist (ob entsprechender Patient / Bewohner z.B. einen gesetzlichen Betreuer für das z.B. Aufenthaltbestimmungsrecht hat. Früher nannte man das "Entmündigung").

"Meine" Bewohner sind alle fremdbestimmt (haben alle einen gesetzlich bestimmten Betreuer) - da ist die "Sachlage" sicher einfacher, als bei "normal" Dementen (da müssten sich die Altenpfleger unter uns noch einmal zu Wort melden).

Trotzdem darf ich einen Bewohner, welcher abhauen will, nicht mir nichts Dir nichts festhalten (um ihn z.B. daran zu hindern, die Gruppe zu verlassen). Gefahr MUSS im Verzug sein - und zwar direkt (nicht: Eventuell, könnte, würde ...). Man bewegt sich bei körperlichen Einschreitungen (wozu das Festhalten auch gehört - auch wenn es dem "Schutz" des Bewohners gilt) gesetzlich auf sehr dünnem Eis.

Diese Regelung hat ja auch seinen Nutzen und Dient dem Schutz des Menschen auf Selbstbestimmung und (körperliche) Unversehrtheit.
 
Ersteinmal recht herzlichen Dank an Euch alle für das viele Lob !

Irgendwie geht mir die alte Dame nicht mehr so richtig aus'm Kopf und ich überlege,ob ich sie nicht einfach mal besuchen fahre ( is' ja bei uns im Dorf ); wahrscheinlich weiss sie dann aber überhaupt nichts mit mir anzufangen !

Was ich Euch aber noch ganz kurz erzählen wollte:

Gestern abend klingelt mein Handy und nun ratet mal,wer dran war ?? Der Schwiegersohn der alten Dame und hat sich ganz nett bei mir dafür bedankt,dass ich mich um seine Schwiegermutter gekümmert habe !

Das fand' ich total nett,obwohl ich im ersten Moment schon etwas perplex war,denn woher hatte der meine Handy-Nummer und meinen Namen ?

Dann ist es mir eingefallen : Ich hatte ja in dem Heim angerufen und die haben sich dann wohl meine Nummer aufgeschrieben oder so.Anders kann es ja nicht sein.

Er hat mir dann erzählt,dass der Mann der alten Dame im Februar verstorben ist und die Dame seitdem gar nicht mehr zurecht kommt !

Oh Mann,das war bei meiner Oma auch so.......Ich stelle mir das auch schlimm vor,denn gerade in dieser Generation sind die Leute ja oft ihr ganzes Leben lang zusammen gewesen und wenn dann Einer plötzlich nicht mehr da ist........

Er bat mich dann noch,das Dankeschön an die Joggerin weiter zu geben,aber ich kenne die Frau ja selbst nicht.

Wer weiß,ich treff' sie bestimmt nochmal wenn ich mit dem Dicken im Wald unterwegs bin und dann werd' ich ihr das ausrichten; die freut sich bestimmt genau so wie ich !
 
Toll, dass sich der Schwiegersohn bedankt hat. Der wußte auch, dass eure Hilfe keine so selbstverständliche Tat war (siehe Spaziergänger mit den drei Hunden, der einfach weitergegangen ist). an euch!
 

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