Verwaltungsakt auf vier Beinen

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Verwaltungsakt auf vier Beinen
Erfahrungen nach einem halben Jahr Landeshundeverordnung

VON SONJA HELLER

Bünde. Für große Aufregung sorgte der Erlass der Landeshundeverordnung im Juli letzten Jahres. Auch im Bünder Land sind viele Hundehalter von der neuen Regelung betroffen. Die NW fragte nach, welche Erfahrungen die offiziellen Stellen bei der Umsetzung der Verordnung im letzten halben Jahr gemacht haben.

Bis zum 15. Dezember ließ die Stadt Bünde den Hundebesitzern Zeit, das Halten von Hunden der sogenannten Anlagen 1 und 2 anzugeben (siehe Kasten "Hintergrund"). Dazu sind sie laut Landeshundeverordnung seit Juli verpflichtet - wer dem nicht nachkommt, muss mit 2.000 Mark Bußgeld rechnen. Bisher haben sich bei der Stadt rund 40 Halter solcher Hunde gemeldet. Wolfgang Kissing vom Ordnungsamt hält diese Zahl für sehr niedrig: "Vermutlich sind deutlich mehr hundemeldepflichtig." Die schwarzen Schafe bzw. Hunde lassen sich oft nur mit Hilfe aufmerksamer Nachbarn aufspüren. Die Anzeige von Nachbarn hat auch zum bisher einzigen Entzug eines Hundes in Bünde geführt: Der Halter konnte gleich mehrere der Anforderungen nicht erfüllen, die in der Landeshundeverordnung vorgegeben sind. Abgesehen von diesem Hund musste aber noch kein Bünder Vierbeiner seinem Herrchen oder Frauchen weg genommen werden.

Im Gegenteil: Elf Bünder konnten nach Angaben Wolfgang Kissings schon fast alle Nachweise erbringen, die für die Haltungserlaubnis erforderlich sind. Was fehlt, ist meist der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung, erklärt Kissing weiter. Wie die geprüft werden soll, ist nämlich erst Anfang letzter Woche geklärt worden: Wenn keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen werden, wird die Prüfung bei Hunden der Anlage 1 vom Ordnungsamt durchgeführt. Bei Hunden beider Anlagen, die im Zwinger oder im Garten gehalten werden, oder die schon einmal auffällig geworden sind, kommt zusätzlich ein Fachmann vom Veterinäramt mit. Lediglich bei unauffälligen Tieren der Anlage 2, die in der Wohnung gehalten werden, gibt es wahrscheinlich keine Überprüfung.

Wer schließlich die Erlaubnis bekommt, seinen Hund weiterhin zu halten, kann ihn auch noch von der Maulkorbpflicht befreien lassen. Das ist möglich, wenn sich der Kreisveterinärarzt in einem Gutachten für die Befreiung ausspricht - und das tut er in der Regel dann, wenn das Tier einen festgelegten Wesenstest besteht. Von den betroffenen Bünder Tierhaltern haben nach Angaben von Andreas Hilgendorf vom Kreisveterinäramt Herford 18 die Maulkorbbefreiung beantragt. 13 der Tiere waren auch schon zum Wesenstest. Wie viele den Test nicht bestanden haben, war der Statistik noch nicht zu entnehmen, aber im Kreis Herford fällt nur etwa jeder zehnte Hund durch. In einem solchen Fall muss der Hund weiter einen Maulkorb tragen - oder den 350 Mark teuren Parcours nach einem halben Jahr noch einmal absolvieren.

Die scheinbar niedrige Durchfallquote sollte allerdings nicht zu dem Glauben verleiten, dass der Test besonders lasch oder die Hunde im Kreis Herford besonders friedlich seien, geben Hilgendorf und Kissing übereinstimmend zu bedenken. Kissing: "Wer mit seinem Hund zum Verhaltenstest geht, ist sich ja meist recht sicher, dass das Tier den Test auch besteht." Und abschließend stellt er fest: "Die problematischen Fälle dürften ohnehin eher bei denjenigen Haltern zu finden sein, die ihre Hunde nicht bei uns anzeigen."
 
  • 27. April 2024
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