Oh je, meine Sheila hat mal ein anderes Tier gebissen!
Der Maulwurf hat zwar überlebt, weil sie auf 'aus' ihn sofort fallenlies, aber sie ist nach den Buchstaben des Gesetzes ein gefährlicher Hund! Sie hat sogar schon mal ein "anderes Tier"
totgebissen (eine Fliege)!!
Wenn mich jetzt einer anscheißt, dann wird Sheila womöglich vom Amtsveterinär "begutachtet". Das scheint nicht das selbe zu sein wie die Durchführung eines "NRW-Verhaltenstest".
Selbst wenn ich Sheila das Fliegenfangen erfolgreich aberziehe, bleibt sie lebenslang maulkorbpflichtig, denn nur §3-Abs.2-Hunde können zum NRW-VT, die Hunde nach §3-Abs.3 werden von einem Amtsveterinär 'begutachtet' und dessen alleiniges Urteil zählt offenbar lebenslang.
3) Die Aufgaben des NRW-Verhaltenstest sind wenig geeignet, gefährliche von ungefährlichen Hunden zu unterscheiden.
... diesem Pauschalurteil kann ich mich nicht anschließen. Hast du schon mal einen VT in NRW beobachtet?
Nicht alle Einzelaufgaben sind unsinnig, aber ich fordere einen einwandfreien Test, bevor ich zustimmen kann.
Ich beziehe mich auf den Vergleich der Aufgaben
a. im Wesenstest (Nds.)
b. im NRW-Verhaltenstest
und gehe davon aus, dass die Durchführung der Tests so abläuft, wie es festgeschrieben ist.
1)
b hat eine geringere Anzahl von Enzelaufgaben als a. Es fällt z.B. weg die Provokation des Hundes. Diese wird von Ethologen für wichtig gehalten, um beurteilen zu können, ob die hundliche Aggression abgestuft oder plötzlich einsetzt, ob der Halter seinen Hund unter Kontrolle halten und beruhigen kann und ob der Hund sich nach Ende der Provokation in angemessener Zeit wieder normal verhält.
2)
Um meinen Hund auf leerer Wiese oder auf überschaubarem Waldweg irgendwann jemals frei laufen lassen zu dürfen, wird u.a. die Erfüllung folgender Aufgabe vorausgesetzt:
"- hintereinander herlaufen im Abstand von ca. 2 Hundelängen, ....
- der Letzte der Gruppe geht in 8-er Schleifen durch die langsam vor ihm gehenden Teams. Wiederholung bis alle einmal durch sind.
... Übungen in Freifolgen für Hunde, die ohne Maulkorb und Leine geführt werden sollen. "
Das heißt konkret, dass ein Hund mit einer Drohdistanz unter 50 cm, gegenüber einem beliebigen von hinten kommenden Hund, nie eine Leinenbefreiung bekommen darf.
Hundelänge = ca. 80 cm.
-> zwei Hundelängen = 160 cm
-> der fremde Hund läuft in diese 160cm-Lücke hinein, da er selber ca. 80 cm lang ist, hat er vorn und hinten jeweils ca. 40 cm Abstand.
Meine Hündin droht gegenüber fremden Hunden, die sie für bedrohlich hält, ab ca. 100 cm (und die Wehrdistanz könnte bei ca. 50 cm liegen, was ich natürlich nicht austeste).
Ich würde weder
- meine Hündin so nah an fremde Hunde ranlassen
noch
- mich in eine Situation begeben, in der andere Hunde so dicht herankommen können.
Es wird im NRW-VT völlig außer Acht gelassen, dass es rasse- und Individuum-abhängig unterschiedliche Individualdistanzen gibt, die Hunde brauchen können. Es wird pauschal eine Distanz von 40 cm vorausgesetzt, die der Hund zu ertragen hat. Sicherlich kann man das üben, wenn man monatelang in der selben Gruppenzusammensetzung übt, die zur Prüfung antreten soll. Damit wäre in der Testsituation dann das Verhalten exakt dieser fünf einander bekannten Hunde untereinander zu beurteilen. So eine Prüfung bingt selbstverständlcih keine brauchbare Aussage, außer dass der Trainer gute Arbeit mit den Hunden untereinander geleistet hat. Natürlich ist außerhalb dieser Gruppe das Verhalten anders. Die Aussagekraft dieses Testergebnisses bezüglich der zugrundeliegenden Fragestellung geht gegen Null.
Sinnvoll wäre ein Spaziergang in einem Gebiet mit vielen fremden Hunden und die Beurteilung des Verhaltens des Hund-Halter-Gespanns unter realen Bedingungen. Durchfallen muß ein Halter, der aggressives Verhalten seines Hundes nicht erkennt oder die mögliche Gefahr nicht durch sein Verhalten verhindert.
Btw., was qualifiziert dich eigentlich, die Qualität von Tests zu beurteilen?
berechtigte Frage. Ebenso berechtigt könnte ich zurückfragen, wie du deine Meinung begründest, dass das LHundG durch "schwachsinnige, halsstarrige Politiker" erlassen wurde.
Meine Antwort: so blöd sich dieses Argument auch anhören mag:
gesunder Menschenverstand.
Gegenfrage:
Wo würdest du die Bremsen inkl. ABS deines Autos testen lassen:
a) bei einem Autoliebhaber, der mind. 10 Jahre ADAC-Mitglied ist und einen Wochenendkurs über Bremsen- und Fahrzeugtechnik gemacht hat
oder
b) bei einem Ingenieur, der Fahrzeugtechnik studiert hat und als Gutachter entsprechend vereidigt ist?