Wesenstest bei schlechtem Prüfer - Wesenstester frei wählbar?

The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Hallo,

in Baden Württemberg gibt es ein städtisches Tierheim auch mit Pitbull, Staffords und Co. Die von diesem Tierheim machen die Wesenstests für Pit, Staff & Co. immer bei völlig unqualifizierten Prüfern, die scheinbar normale Beamte sind. Eine Prüferin soll sogar selbst Angst vor Hunden haben. Es wurden schon Wesenstests nicht bestanden, mit der Begründung, ein Hund sei zu selbstbewußt. Trotzdem geht das Tierheim immer wieder zu diesen völlig unqualifizierten Wesensprüfern, die oft die Hunde durchfallen lassen. Diese Infos habe ich von einem Gassigänger des THs.

Könnte das Tierheim ihre Wesenstest nicht bei einem anderen, vernünftigen und qualifizierten Prüfer machen lassen oder kann es da verpflichtende Prüfer geben (weil städtisches Tierheim)?

Dieses Tierheim hat auch Hunde, die den Wesenstest nicht bestanden haben und auch keinen Wesenstest mehr machen dürfen und folglich immer ein "gefährlicher Hund" bleiben werden. Kann man da nichts mehr machen!?
 
  • 20. April 2024
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Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
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So weit ich weiss, darf man sich aussuchen zu welchem Pruefer man geht.
 
und soweit ich weiß, darf ein Hund der den WT in BW nicht bestanden hat, ihn auch net wiederholen, hier gibt´s nur eine Chance. :sauer:
 
und soweit ich weiß, darf ein Hund der den WT in BW nicht bestanden hat, ihn auch net wiederholen, hier gibt´s nur eine Chance. :sauer:
Das wäre ziemlich gemein!

Es ist ja nicht so, dass das "Wesen" eines Hundes für immer wie in Beton gegossen ist (unveränderlich ist).
So weit ich weiss, darf man sich aussuchen zu welchem Pruefer man geht.
Hatte ich mir auch so vorgestellt; weiß es jemand noch genauer / sicherer?
 
Hi

wie es jetzt in badenwürtenberg ist kann ich nicht sagen, es hat ja jedes bundesland seine eigene hundeverordnung.

ein sogenannter gutachter ist nicht frei wählbar, der wird von amtswegen vorgeschrieben. die prüfer müssen selber eine prüfung ablegen um diese test machen zu dürfen.
normalerweise gibt es immer noch mal eine zweite chance, die dann mit einem anderen hundeführer ( besitzer ) durchgeführt werden kann. es wird ja eigendlich nicht nur der hund sondern auch der besitzer ( halter ) geprüft, denn hund und mensch bilden ja eine einheit. ein hund kann ja bei jedem menschen anders reagieren, da spielt auch die unterordnung - gehorsam - eine sehr grosse rolle.
notfalls müssten dann solche hunde in ein bundesland vermittelt werden wo es keine " kampfhundeverordnung " gibt, wie zb. thüringen.
bei uns ist jeder hund gleich, bis er mal auffällig wird. das heist aber nicht gleich er ist ein kampfhund, dann wird erst einmal ein ordnungsgeld fällig ( habe ich schon hinter mir ). bei wiederhohlung gibt es dann auflagen mit der haltung und sollte dann noch was passieren wird der wesenstest vorgeschrieben oder gar der hund eingezogen, dies kommt immer auf die art und schwere der vorfälle an. wenn dann einer im ordnungsamt sitzt und dich nicht leiden kann, haste halt schlechte karten.
 
Die von diesem Tierheim machen die Wesenstests für Pit, Staff & Co. immer bei völlig unqualifizierten Prüfern, die scheinbar normale Beamte sind.
In Baden-Württemberg wird der Wesenstest vom Amtsvet abgenommen. In der Regel hat er Unterstützung von hundekundigen Polizei- bzw. Zollbeamten.
Eine Prüferin soll sogar selbst Angst vor Hunden haben.
Das habe ich auch schon erlebt.
Könnte das Tierheim ihre Wesenstest nicht bei einem anderen, vernünftigen und qualifizierten Prüfer machen lassen oder kann es da verpflichtende Prüfer geben (weil städtisches Tierheim)?
Geprüft wird immer in der Stadt bzw. dem Kreis, in dem der Hund lebt. Da darf man sich nichts aussuchen.
Sollte in dem Kreis in absehbarer Zeit kein Wesenstest mehr stattfinden, kann das zuständige kommunale Amt auch eine Teilnahme an einer Prüfung einer benachbarten Stadt anordnen/genehmigen. In Mannheim sind z.B. auch schon Kandidaten aus dem Rhein-Neckar-Kreis gelaufen, weil für den RNK in absehbarer Zeit keine Prüfung geplant war.
Dass die Tests bei manchen Prüfern einfacher oder schwerer sind als bei anderen und je nach Prüfungsort auch anders ablaufen, ist bekannt. Darauf muss man sich dann entsprechend vorbereiten.
Dieses Tierheim hat auch Hunde, die den Wesenstest nicht bestanden haben und auch keinen Wesenstest mehr machen dürfen und folglich immer ein "gefährlicher Hund" bleiben werden. Kann man da nichts mehr machen!?
Nein. (Bzw. nur mit guter anwaltlicher Unterstützung)
Der Prüfer hat allerdings die Möglichkeit, den Wesenstest abzubrechen, wenn er merkt, dass der Hund an dem Prüfungstag nicht bestehen wird oder auch wenn z.B. der Halter völlig alkoholisiert ist. Ob der Test abgebrochen wird ist Ermessensache des Prüfers. Mit einem abgebrochenem Test hat der Hund die Möglichkeit, die Prüfung noch einmal zu wiederholen.
 
Lynnie schrieb:
Dieses Tierheim hat auch Hunde, die den Wesenstest nicht bestanden haben und auch keinen Wesenstest mehr machen dürfen und folglich immer ein "gefährlicher Hund" bleiben werden. Kann man da nichts mehr machen!?
Nein. (Bzw. nur mit guter anwaltlicher Unterstützung)
Der Prüfer hat allerdings die Möglichkeit, den Wesenstest abzubrechen, wenn er merkt, dass der Hund an dem Prüfungstag nicht bestehen wird oder auch wenn z.B. der Halter völlig alkoholisiert ist. Ob der Test abgebrochen wird ist Ermessensache des Prüfers. Mit einem abgebrochenem Test hat der Hund die Möglichkeit, die Prüfung noch einmal zu wiederholen.
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In diesem Falle wurde der Test nicht abgebrochen, sondern gleich als nicht bestanden gewertet.
 
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