Hallo zusammen,
Ich brauch eure Hilfe und euren Rat.
Ich möchte meinen Rottweiler (Ares - 3 Jahre) aus Rumänien nach Nürnberg bringen. Man hat mir jedoch vom Ordnungsamt mitgeteilt, dass das Verboten ist.
Da ich mich mit dieser Antwort nicht zufrieden gegeben habe, habe ich beim Bayerischen Staatsministerium angerufen und diese geben den Sachverhalt zu klären.
Obwohl ich jetzt eine schriftliche Bestätigung habe, dass die Verbringung nicht verboten ist, wurde mir erneut vom Ordnungsamt mitgeteilt, dass die Gemeinde das entscheiden kann und sie das weiterhin verbieten.
Könnt ihr mir bitte sagen, ob euch solhe Fälle bekannt sind und wie ich das vielleicht klären kann?
Ich vermisse meinen Hund unglaublich und möchte ihn hier, bei mir haben.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG
Hallo Cira,
vielen Dank für die Antwort. Das Halten ist in Bayern nicht verboten. Lediglich der Einfuhr soll angeblich verboten sein. Mein Rechtsanwalt hat die bereits angeschrieben und den Sachverhalt nochmal geschildert. Er hat genau die selbe Antwort erhalten wie ich.
Ich weiß nicht mehr weiter. Die weigern sich ein vorläufiges Negativzeugnis zu erstellen und drohen mit Strafanzeige.
Wenn ich Klage einreiche kann es bis zu 1 Jahr dauern. Ich will aber meinen Hund so schnell wie möglich herbringen.
LG
Da ich aber kein vorläufiges Negativzeugnis vom Ordnungsamt bekomm, darf der Hund auch nicht gehalten werden und kann mir ggf. weggenommen werden. Ich kann dieses Risiko nich eingehen.
Ich schick dir mal eine PN bezüglich einer Gutachterin, die sich super auskennt und auch bei den Behörden so einiges erreicht.
Das Problem ist:
§ 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot
(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
Das ist das Problem.
Also, das OA kann Dir NICHT die Einfuhr untersagen, nur die Haltung. Das HundVerbrEinf wird nicht vom OA geregelt.
Ich würde vorschlagen: bring den Hund als Besucher hierher und mache den WT. Damit hast Du die Gefährlichkeit widerlegt, sie kann nicht mehr vermutet werden und Du dürftest ihn normal anmelden.
Das würde ich noch einmal mit Lars Weidemann juristisch abklären.
Mir ist aktuell kein Fall bekannt in dem das OA so reagiert hat, aber Nürnberg und Ausgburg sind extrem Anti- Hunde.
? Nein.und man hat mir gesagt, dass ein Wesenstest nur dann gemacht werden kann, wenn der Hund hier einen Wohnsitz hat.
Weil das HundVerbrEinfG Bundesrecht ist und nicht Landesrecht.
Es ist aber positiv zu werten dass das Bayr. Innenministerium nichts gegen die Einfuhr hätte.
Ich schrieb ja "Nein". Wäre mir nicht bekannt. Ich kenne auch Hunde anderer Bundesländer die den Bayr. WT gemacht haben. Und die Halterin hat ja ihren 1. Wohnsitz hier, mMn würde wenn überhaupt das etwas zur Sache tun.st das mit dem Wesenstest denn tatsächlich so, Johanna?
Dass der hier mit dem Hund nur gemacht werden darf, wenn der hier bereits seinen dauerhaften Wohnsitz hat?