Verbringung eines Rottweilers nach Nürnberg

Diaralu

Hallo zusammen,

Ich brauch eure Hilfe und euren Rat.

Ich möchte meinen Rottweiler (Ares - 3 Jahre) aus Rumänien nach Nürnberg bringen. Man hat mir jedoch vom Ordnungsamt mitgeteilt, dass das Verboten ist.

Da ich mich mit dieser Antwort nicht zufrieden gegeben habe, habe ich beim Bayerischen Staatsministerium angerufen und diese geben den Sachverhalt zu klären.

Obwohl ich jetzt eine schriftliche Bestätigung habe, dass die Verbringung nicht verboten ist, wurde mir erneut vom Ordnungsamt mitgeteilt, dass die Gemeinde das entscheiden kann und sie das weiterhin verbieten.

Könnt ihr mir bitte sagen, ob euch solhe Fälle bekannt sind und wie ich das vielleicht klären kann?

Ich vermisse meinen Hund unglaublich und möchte ihn hier, bei mir haben.

Vielen Dank für eure Hilfe.

LG
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Diaralu ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 11 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hallo zusammen,

Ich brauch eure Hilfe und euren Rat.

Ich möchte meinen Rottweiler (Ares - 3 Jahre) aus Rumänien nach Nürnberg bringen. Man hat mir jedoch vom Ordnungsamt mitgeteilt, dass das Verboten ist.

Da ich mich mit dieser Antwort nicht zufrieden gegeben habe, habe ich beim Bayerischen Staatsministerium angerufen und diese geben den Sachverhalt zu klären.

Obwohl ich jetzt eine schriftliche Bestätigung habe, dass die Verbringung nicht verboten ist, wurde mir erneut vom Ordnungsamt mitgeteilt, dass die Gemeinde das entscheiden kann und sie das weiterhin verbieten.

Könnt ihr mir bitte sagen, ob euch solhe Fälle bekannt sind und wie ich das vielleicht klären kann?

Ich vermisse meinen Hund unglaublich und möchte ihn hier, bei mir haben.

Vielen Dank für eure Hilfe.

LG

Ist denn das halten von Rottweiler in Nürnberg verboten?
Ich meine doch nicht oder?
Stehen die da nicht auf Liste 2?

Du kannst einen Rottweiler definitiv nach Deutschland einführen, nur keine Staffs, Staffbulls, Pits und Bullterrier.
Und wenn die Rasse in Deinem Bundesland nicht verboten ist, was für den Rottweiler in Bayern, soweit ich meine, nicht der Fall ist, kannst Du ihn auch dort halten
Alles andere ist nicht Rechtens und Willkür des Ordunungsamtes, was sich offenbar nicht auskennt, auch die müssen sich an dir Gesetze halten.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, könntest Du Dir einen Anwalt nehmen und ihn das regeln lassen.
Empfehlen würde ich Dir Lars Weidemann aus Mülheim a.d. Ruhr.
Er ist Experte für solche Sachen.
Es gibt sicher auch andere, aber ich kenne nur diesen und er soll auch sehr gut sein.

...
 
Ich markiere mal @rimini und @Crabat

Die sind beide recht firm in Sachen Bayrischer Behörden-Irrsinn, und rimini ist sogar aus Nürnberg!
 
Hallo Cira,

vielen Dank für die Antwort. Das Halten ist in Bayern nicht verboten. Lediglich der Einfuhr soll angeblich verboten sein. Mein Rechtsanwalt hat die bereits angeschrieben und den Sachverhalt nochmal geschildert. Er hat genau die selbe Antwort erhalten wie ich.

Ich weiß nicht mehr weiter. Die weigern sich ein vorläufiges Negativzeugnis zu erstellen und drohen mit Strafanzeige.

Wenn ich Klage einreiche kann es bis zu 1 Jahr dauern. Ich will aber meinen Hund so schnell wie möglich herbringen.

LG
 
Hallo Cira,

vielen Dank für die Antwort. Das Halten ist in Bayern nicht verboten. Lediglich der Einfuhr soll angeblich verboten sein. Mein Rechtsanwalt hat die bereits angeschrieben und den Sachverhalt nochmal geschildert. Er hat genau die selbe Antwort erhalten wie ich.

Ich weiß nicht mehr weiter. Die weigern sich ein vorläufiges Negativzeugnis zu erstellen und drohen mit Strafanzeige.

Wenn ich Klage einreiche kann es bis zu 1 Jahr dauern. Ich will aber meinen Hund so schnell wie möglich herbringen.

LG

Die Einfuhr ist für Rottweiler nach Deutschland erlaubt.
Man kann Dir da absolut nichts, die Strafanzeige würde ich in Ruhe aussitzen, sie ist unrechtmäßig und wird auch so, beschieden werden, bzw. sie wird abgelehnt werden, spätestens bei Gericht.

Lass Dich nicht verrückt machen, dem Ganzen kannst Du ganz in Ruhe seinem Lauf lassen, das OA ist da im Unrecht, solange es sich nicht um einen der oben beschriebenen Hunde handelt und kann Dir, wie gesagt, absolut nichts.
Ich würde in Anbetracht der Rechtslage deshalb den Hund sofort zu mir holen, wenn es meiner wäre.

Vllt. kann Crabat Dir noch etwas zu dem Umgang mit dieser Situation raten, sie wird später sicher noch hier auftauchen. :)

...
 
Da ich aber kein vorläufiges Negativzeugnis vom Ordnungsamt bekomm, darf der Hund auch nicht gehalten werden und kann mir ggf. weggenommen werden. Ich kann dieses Risiko nich eingehen.
 
Da ich aber kein vorläufiges Negativzeugnis vom Ordnungsamt bekomm, darf der Hund auch nicht gehalten werden und kann mir ggf. weggenommen werden. Ich kann dieses Risiko nich eingehen.

Verstehe.
Dazu fällt mir leider auch nichts ein. :(
Crabat kann Dir aber nachher sicher etwas Hilfreiches dazu schreiben und vllt meldet sich auch Rimini.
Ich drücke Dir dir Daumen, so eine Willkür macht einen wirklich wütend.
Aber es muss ja einen Möglichkeit geben, so geht's ja nicht.

...
 
Ich schick dir mal eine PN bezüglich einer Gutachterin, die sich super auskennt und auch bei den Behörden so einiges erreicht.
 
Danke. Ich hoffe wirklich, dass mir jemand hier weiterhelfen kann. Ich hab überall angerufen und mich informiert, aber leider steck ich fest. Ich bin wütend, dass das jemand einfach so
Ich schick dir mal eine PN bezüglich einer Gutachterin, die sich super auskennt und auch bei den Behörden so einiges erreicht.

Vielen Dank.

Ich hab auch bereits einen Gutachter kontaktiert. Er hat auch beim Ordnungsamt angerufen und wollte das klären. Hat aber nichts gebracht...
 
Kann ja wohl nicht wahr sein...

Oder gibt es mit diesem speziellen Hund ein Problem... Hatte der einen Beißvorfall, vielleicht beim Urlaub hier in D, oder irgendwas? :verwirrt:
 
Nein. Der Hund war noch nie hier. Er hat noch nie jemanden gebissen. Es ist ein ganz normaler Rotti. Ich hab ihn seitdem er 3 Monate alt war. Ich will ihn einfach nur herbringen. Er wird natürlich auch ein Wesenstest machen... und den dann auch bestehen :).
 
Das Problem ist:

§ 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot
(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

Das ist das Problem.
Also, das OA kann Dir NICHT die Einfuhr untersagen, nur die Haltung. Das HundVerbrEinf wird nicht vom OA geregelt.
Ich würde vorschlagen: bring den Hund als Besucher hierher und mache den WT. Damit hast Du die Gefährlichkeit widerlegt, sie kann nicht mehr vermutet werden und Du dürftest ihn normal anmelden.
Das würde ich noch einmal mit Lars Weidemann juristisch abklären.
Mir ist aktuell kein Fall bekannt in dem das OA so reagiert hat, aber Nürnberg und Ausgburg sind extrem Anti- Hunde.
 
Das Problem ist:

§ 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot
(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

Das ist das Problem.
Also, das OA kann Dir NICHT die Einfuhr untersagen, nur die Haltung. Das HundVerbrEinf wird nicht vom OA geregelt.
Ich würde vorschlagen: bring den Hund als Besucher hierher und mache den WT. Damit hast Du die Gefährlichkeit widerlegt, sie kann nicht mehr vermutet werden und Du dürftest ihn normal anmelden.
Das würde ich noch einmal mit Lars Weidemann juristisch abklären.
Mir ist aktuell kein Fall bekannt in dem das OA so reagiert hat, aber Nürnberg und Ausgburg sind extrem Anti- Hunde.

Ich habe auch beim Ordnungsamt Erlangen angerufen (beim OA Nürnberg wird mir gesagt, dass nichts von all dem was ich machen will, erlaubt ist) und man hat mir gesagt, dass ein Wesenstest nur dann gemacht werden kann, wenn der Hund hier einen Wohnsitz hat. Somit kann ich den Hund nicht als Besucher herbringen und dann einen Wesenstest machen. Auch kann ich in keinem anderen Land (z.B. Rumänien) einen Wesenstest machen, da es sowas nicht gibt.

Ich weiß nicht warum die vom OA sich querstellt. Wie bereits oben erwähnt, liegt mir ein Schreiben vom Bayerischen Staatministerium vor, welchem man entnehmen kann, dass der Einfuhr nicht verboten ist. Dieses Schreiben liegt dem OA auch vor. Auch hat man denen mitgeteilt, dass in solchen Fällen ein vorläufiger Negativzeugnis ausgestellt werden soll. Warum sie das nicht machen, kann ich nicht verstehen :(
 
Warum hat das Bayerische Staatsministerium (des Innern, für Bau und Verkehr) da nichts zu sagen? Das versteh ich jetzt nicht...
 
Weil das HundVerbrEinfG Bundesrecht ist und nicht Landesrecht.
Es ist aber positiv zu werten dass das Bayr. Innenministerium nichts gegen die Einfuhr hätte.
 
Weil das HundVerbrEinfG Bundesrecht ist und nicht Landesrecht.
Es ist aber positiv zu werten dass das Bayr. Innenministerium nichts gegen die Einfuhr hätte.

Ist das mit dem Wesenstest denn tatsächlich so, Johanna?
Dass der hier mit dem Hund nur gemacht werden darf, wenn der hier bereits seinen dauerhaften Wohnsitz hat?

Es kann doch wohl nicht angehen, dass es dann keine Möglichkeit gibt, den Hund hier legal zu halten, obwohl Haltung und Einfuhr doch eigentlich erlaubt sind.

...
 
Glaubst du, dass wenn diese Bestätigung vom Bundesministerium gekommen wäre, hätte das OA anders reagiert? Ich kann es ja mal versuchen. Da habe ich ja noch nicht angerufen :).
 
st das mit dem Wesenstest denn tatsächlich so, Johanna?
Dass der hier mit dem Hund nur gemacht werden darf, wenn der hier bereits seinen dauerhaften Wohnsitz hat?
Ich schrieb ja "Nein". Wäre mir nicht bekannt. Ich kenne auch Hunde anderer Bundesländer die den Bayr. WT gemacht haben. Und die Halterin hat ja ihren 1. Wohnsitz hier, mMn würde wenn überhaupt das etwas zur Sache tun.

Die Bestätigung des Bundesinnenministeriums wäre auf jeden Fall etwas wert, aber da es quasi schon ein recht festgefahrenes Geplänkel zwischen Dir und dem OA ist (die haben Dich jetzt quasi schon auf dem Schirm), würde den Rest einen Anwalt regeln lassen. Ein Formfehler der das Ding an die Wand fährt, wäre doch zu ärgerlich. Wende Dich an Herrn Weidemann, theoretisch kann das zwar jeder Anwalt, praktisch sind die meisten aber nicht so firm in "Hundesachen".

Außerdem würde ich mich evtl an den ADRK wenden. Auch wenn der Hund keine Papiere hat. Der ADRK führt immerhin regelmäßig Rottweiler ein und aus, Probleme sind mir dabei auch keine bekannt, auch bei der Einfuhr nach BY nicht. In Bayern gibts auch einen vereidigten Gutachter vom ADRK.
 
Vielen Dank für die Infos. Ich werde mich weiter erkundigen und hoffentlich werde ich eine Lösung finden. Ihr wart mir alle eine große Hilfe :)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Verbringung eines Rottweilers nach Nürnberg“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

P
Antworten
0
Aufrufe
814
P
Crabat
Antworten
2
Aufrufe
505
Crabat
Crabat
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Der 28. Mai soll zum „Tag des Rottweilers“ werden. Und zwar in der Heimatstadt der weltbekannten Hunderasse, in Rottweil. Hintergrund ist laut Veranstalter nicht zuletzt, zu zeigen, was für ein wunderbares Tier der „Rotti“ doch sein...
Antworten
0
Aufrufe
581
Crabat
Crabat
Zurück
Oben Unten