Neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von Tieren aus de

Panama

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Berlin: Die Bundesregierung legte am 11.09.2012 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (17/10572) vor. Die Änderung soll unter anderem zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken beitragen und die betriebliche Eigenkontrolle im Hinblick auf den Tierschutz etablieren. Daneben sieht das Gesetz ein Verbot für die betäubungslose Ferkelkastration bis zum Jahr 2017 vor und ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden.

 
  • 27. April 2024
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