Vemieterrecht: Hundezucht!

Wir hatten mal (noch während meiner Ehe) eine Eigentumswohnung, in einem recht guten Viertel Stuttgarts.
Weil beide, mein Mann und ich, beruflich nach Hamburg umziehen mussten für ein halbes Jahr , haben wir meinem Schwager erlaubt, unentgeldlich dort zu wohnen.
Nur die üblichen Nebenkosten sollten gezahlt werden, ca. 130 Mark/monatlich.
Nach vier Monaten wurden wir von der Eigentümergemeinschaft benachrichtigt, wir mögen doch bitte dafür sorgen, das die Wohnung, der Keller und andere Nebenräume doch bitte wieder in einen begehbaren Zustand gebracht werden sollten.
Ich weiss bis heute nicht, was für Aktivitäten dort stattgefunden haben, nur von der Wohnungseinrichtung war nichts gebrauchsfähiges mehr übrig.
In den gemeinschaftlich genutzten Räumen waren absichtlich Sachen zerstört worden, des Schwagers Brandmalerei und Graffiti im Hausgang war auch nicht jedermanns Geschmack.
Wir konnten den Schaden nciht bezahlen, der Schwager hatte versicherungstechnisch nichts zu bieten.
Die Wohnung wurde mit Verlust zwangsversteigert.
Die Schulden zahle ich noch heute, zwanzig Jahre später :sauer:


:hö:
Auf diesem Niveau macht diskuttieren keinen Sinn...
... und das sagst ausgerechnet DU :lol:
 
  • 27. April 2024
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Hi sockenbaer ... hast du hier schon mal geguckt?
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@tessa: du sprichst mir aus dem Herzen...
aktuell gehts meinem Arbeitskollegen wie dir... Mietnomaden... nach 1,5 Jahren sind die auch bei Nacht und Nebel weg... und haben es sich aber nicht noch nehmen lassen, die gesamte Bude kurz und klein zu treten... :(

die Frage nach dem Hundewurf / Zucht... (ich habe das extra nicht definiert) war rein theoretisch, deswegen auch das freihalten von Details, es gibt schlicht weg keine.

Ich kenne vom Hören/Sagen aktuell einen Fall, bei dem ein Wurf in einer Mietwohnung groß gezogen wird, schön im Obergeschoss und sagen wir mal so, der Wurf ist ganztägig alleine und beim Saubermachen lässt man auch gerne mal funfe gerade sein...

Daher die Frage für mich, in wie weit kann man wenn es dann "passiert" ist, Schadensersatz (oder ähnliches) anmelden... denn mal ehrlich... und ne Kaution ist ein Witz... das Maximum sind 3 Monatsmieten... du kannst erst nach 3 Mieten Rückstand überhaupt anfangen Forderungen zu stellen... wie Tessa schon schrieb, als Privatvermieter ohne Mega-Kapital und Tausend-Mann-Rechtsabteilung bist du sowas von aufgeschmissen...

@lilalo: passt, ich liege goldrichtig mit meiner Vermutung!

ja , ohne Details (MIETVERTRAG ; HUNDEZUCHT O. einmaliger WURF ) kann Dir auch niemand sagen was man genau machen kann - aber vieleicht kannst du ja jetzt beim HÖREN-SAGEN besser mitreden :D

warum hast du die Frage nicht gleich so neutral sondern alles in ICH - Form gestellt :verwirrt:
 
Und man kann den Leuten echt nur vor den Kopp gucken.

Bin gerade etwas genervt, warte schon wieder 2 Monate auf die Miete... Lt. Auskunft der Mieterin hat sie Hartz IV beantragt und irgendwie zahlen die nicht, kann sie ja nix für. Ich auch nicht, Miete krieg ich trotzdem nicht. Dafür darf ich der Mieterin jetzt erstmal einen neuen Durchlauferhitzer samt Einbau bezahlen. Da hat sie ja Anspruch drauf.

Gruß
tessa

Da würd ich mal genauer vor den Kopp gucken - ein irgendwie nicht zahlen gibt es bei den Ämtern eher selten .;)

wohl aber

  • z.b. Probleme beim Wechsel von ALG2 zu ALG1 bezüglich der zulässigen Quadratmeterzahl und der Höhe der Miete .
  • und viele ALG1 Empfänger die restlos überfordert sind mit ihren Anträgen und sich 2 Monate lang vertrösten lassen
ob das bei Dir so sein könnte weiß ich ja nicht .

Mich stört es , daß man sich als Vermieter NUR in der Opferrolle sieht - anstatt einfach seinerseit die rechtlichen und menschlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und zwar bevor das Kind in den Brunnen fällt .

Auch du hast als Vermieter Rechte
 
Richtig lilalo

Wobei mir das mit den Ämtern jetzt nur bei der Stromversorgung bekannt ist und eindringlich davor gewarnt wurde der ARGE die begleichung zu überlassen.
Es gab mehrere tausend Fälle wo eben die Abschlagzahlungen nicht gedeckt wurden und man sich fragte wohin die ARGE die Gelder gescheffelt hat.

Bei dem Rest stimme ich Dir allerdings zu. Das war ziemlich dürftig.
 
lilalo,

z.b. Probleme beim Wechsel von ALG2 zu ALG1 bezüglich der zulässigen Quadratmeterzahl und der Höhe der Miete .

Hast Du einen Zahlendreher oder meinst Du das ernst?
Kein Mensch kann vom ALG II zu ALG I "wechseln" weil er die Anwartschaften des ALG I während des Bezuges vom ALG II schlicht nicht erfüllen kann.

Mal o.t. eine Frage:
Bist Du eigentlich immer so freundlich, wenn Du neu in eine Gruppe gehst? ;)

watson
 
@watson

Aus dem 2. Punkt der Aufzählung ist zu ersehen, dass es sich um den Wechsel von ALG1 zu ALG2 handelt. Da es dort um ALG1-Empfänger geht, die sich bei den Anträgen vertrösten lassen...

@lilalo

Woher weißt du, dass diese menschlichen und rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft wurden?

Wir bekamen ja nur das Endergebnis berichtet. Aus dem wenn, dann nur ersichtlich ist, dass alle angewendeten Maßnahmen nicht zum erwünschten Erfolg führten.

Der Umkehrschluss, dass es dann wohl keine Maßnahmen gegeben hat, ist so nicht zulässig.

Wenn jemand die Straße überquert und von einem Auto überrollt wird, ist das auch kein Beleg und schon gar kein Beweis dafür, dass er nicht auf den Straßenverkehr geachtet oder sich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat... es kann genauso umgekehrt gewesen sein, und der Autofahrer hat nicht aufgepasst.

Dass man als Mieter oft genug Ärger mit dem Vermieter hat, ist unbestritten. Ich denke, fast jeder, der mal zur Miete gewohnt hat, kennt da mindestens eine oder drei Geschichten. ;)

Das heißt aber nicht, dass es umgekehrt nicht genauso vorkommen kann.
 
lilalo,

z.b. Probleme beim Wechsel von ALG2 zu ALG1 bezüglich der zulässigen Quadratmeterzahl und der Höhe der Miete .
Hast Du einen Zahlendreher oder meinst Du das ernst?
Kein Mensch kann vom ALG II zu ALG I "wechseln" weil er die Anwartschaften des ALG I während des Bezuges vom ALG II schlicht nicht erfüllen kann.

Sorry , da hab ich mich natürlich verschrieben und es wäre so rum völliger Blödsinn

Mal o.t. eine Frage:
Bist Du eigentlich immer so freundlich, wenn Du neu in eine Gruppe gehst? ;)

nein keine Angst :lol: ich bin nicht immer so " freundlich " ;)

watson
 
@lilalo

Woher weißt du, dass diese menschlichen und rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft wurden?

das bezog sich auf Tessas aktuelles Mieterproblem .

Das nicht Wissen aus welchem Grund man keine Miete bekommt deutet für mich auf mangelnde Kommunikation mit dem Mieter hin. das habe ich mit dem menschlich etwas blöd ausgedrückt .

Wenn man nach 8 Wochen immer noch nichts unternommen hat ausser sich zu ärgern , deutet das darauf hin daß man nicht weiß , daß man als Vermieter rechtlich auch auf das Amt einwirken kann.

Daher sind hier aus meiner Sicht die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft .

Dass man als Mieter oft genug Ärger mit dem Vermieter hat, ist unbestritten. Ich denke, fast jeder, der mal zur Miete gewohnt hat, kennt da mindestens eine oder drei Geschichten. ;)

Das heißt aber nicht, dass es umgekehrt nicht genauso vorkommen kann.

Ich weiß nicht warum ich hier in die Pro Mieter Ecke gestellt werde - ich würde dem Mieter der nicht zahlt oder meine Wohnung verwüstet ja auch aufs Dach steigen :hallo:
 
Tja...

@Lekto: Du hast´s mal wieder bestens erkannt und beschrieben. Danke.

Ich bin durchaus kein Monster, ich rede mit meinen Mietern, ich biete Hilfestellung und kommuniziere freundlich und höflich. Selbstverständlich versuche ich auch, vor rechtlichen die menschlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Nur hilft das manchmal eben nicht.

Wenn meine Mieterin Ende August den HartzIV Antrag gestellt hat und bis heute noch keinen Bescheid bekommen hat, und selbst nicht weiß warum, dann kann sie mir auch nichts anderes sagen. Nämlich dass "die irgendwie nicht zahlen!". Sie weiß mittlerweile vorne und hinten nicht mehr weiter, leiht sich privat Geld, um Lebensmittel zu kaufen. Sitzt 2 x die Woche bei der ARGE, persönlich. Es fehlen keine Unterlagen mehr, aber mehr als die Auskunft "Das kann ich Ihnen nicht sagen, wann Sie den Bescheid bekommen, das muss erst alles berechnet werden" bekommt sie einfach nicht. Und sie ist nicht der Typ, der mit der Faust auf den Tisch haut.

Soll ich jetzt als ihr Vermieter bei der ARGE vorstellig werden und fragen, wo ihr Bescheid bleibt?
Ich habe ihr schon einen Schrieb mitgegeben für die ARGE, in dem ich die fehlende Miete anmahne.

Ich kreide es ihr ja mitnichten persönlich an, sie kann für die Misere nix, auch nicht für den kaputten Durchlauferhitzer.

Manchmal nervt es aber nur mal gewaltig, dass es mit der Vermietung mal wieder "nicht rund läuft" und dann noch die Leute in Vermietern immer die "reichen, faulen Säcke" sehen, die sich nie um was kümmern und immer nur die fette Kohle kassieren, so ist es nämlich definitiv nicht - zumindest nicht beim kleinen "Privatvermieter".

Gruß
tessa
 
Tessa

gibt es nicht auch die Möglichkeit, sich das Geld als Vermieter direkt von der ARGE zu holen?
Wäre doch 'ne Idee;)

Die Mieterin sollte sich mal bei der örtlichen Tafel melden. Zumindest hätte sie dann Lebensmittel und müßte nicht hungern :(
Auch könnte sie sich an die übergeordnete Stelle der ARGE wenden(gern auch schriftlich, wäre bei ihrem Naturell vllt. günstiger). 5 Wochen sind einfach zu lange für einen Bescheid :(

watson
 
Hi.

Man kann im HartzIV-Antrag als Antragsteller angeben, dass Miete und NK direkt von der ARGE aufs Konto des Vermieters gehen und nicht erst aufs Konto des Antragstellers.

Das hat sie auch gemacht.

Also, WENN die ARGE sich mal bequemt, einen Bescheid auszustellen, dann bekomme ich das Geld direkt von der ARGE aufs Konto.

Aber kein Bescheid, kein Geld.
Sie kann nichtmal GEZ-Befreiung und sonstiges beantragen, denn dafür braucht sie die Nummer des ARGE-Bescheides. Ohne Bescheid geht gar nix.

Das ist echt blöde, ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass das so lange dauert. Tuts aber wohl doch. Gibts eigentlich irgendwelche Fristen, in denen die ARGE einen Bescheid ausstellen "sollte, könnte, müsste"?

Gruß
tessa
 
Tessa,

Der Bescheid muss in der Regel bis zu vier Wochen nach Antragsabgabe eingegangen sein. Nach spätestens sechs Wochen Wartezeit kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, in der der Bescheid mit zweiwöchiger Frist angemahnt und gleichzeitig angekündigt wird, nach Ablauf einer weiteren Woche Klage beim Sozialgericht zu erheben.

watson
 
Soll ich jetzt als ihr Vermieter bei der ARGE vorstellig werden und fragen, wo ihr Bescheid bleibt?
Ich habe ihr schon einen Schrieb mitgegeben für die ARGE, in dem ich die fehlende Miete anmahne.



Hi tessa ,

nur bei drohender Kündigung + ab dem 2. Monat des Mietverzuges steht deiner Mieterin ein Mietvorschuss zu .

Du könnstest dich vieleicht mit Ihr absprechen und eine " drohende Kündigung " verfassen .

und selbst bei Ihrem Sachbearbeiter anrufen , sofern Sie damit einverstanden ist .

vieleicht wird sie froh sein , wenn du die Sache so ins Rollen bringen kannst .
 
Tessa,

Der Bescheid muss in der Regel bis zu vier Wochen nach Antragsabgabe eingegangen sein. Nach spätestens sechs Wochen Wartezeit kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, in der der Bescheid mit zweiwöchiger Frist angemahnt und gleichzeitig angekündigt wird, nach Ablauf einer weiteren Woche Klage beim Sozialgericht zu erheben.

watson

genau ,

was deiner Mieterin und Dir hier passiert ist absolut nicht Rechtens von Amts Seite
 
Noch ein kleiner Nachtrag ....

Ich möchte mich für meinen etwas zu ruppigen Tonfall hier bei euch entschuldigen . :rotwerd:
 
Ich finde dieses theoretische Problem interessant als Vermieterin, zumal ich mir darüber keine Gedanken gemacht habe.
Tiere sind in unserer Wohnung kein Problem, aber eine Zucht fände ich jetzt auch nicht prickelnd.

Vielleicht macht es Sinn, einen Mietvertrag so abzuschliessen, dass Hunde und Katzen erlaubt sind, nicht aber das Aufziehen eines Wurfes...
 
Ich finde dieses theoretische Problem interessant als Vermieterin, zumal ich mir darüber keine Gedanken gemacht habe.
Tiere sind in unserer Wohnung kein Problem, aber eine Zucht fände ich jetzt auch nicht prickelnd.

Vielleicht macht es Sinn, einen Mietvertrag so abzuschliessen, dass Hunde und Katzen erlaubt sind, nicht aber das Aufziehen eines Wurfes...

Danke... daher die Frage ob man rechtlich überhaupt ne Chance hat..
 
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