Vemieterrecht: Hundezucht!

.......Ich würde aber auf einen tierlieben Richter hoffen und im Fall das die Gegenseite gewinnt, auf eine fette Rechnung für die Gerichtskosten an den Vermieter...

Wieso ist der Richter dann tierlieb, wenn er die Vermehrer vom "Ups Wurf" unterstützt ?

Wenn man nicht auf eine unkastrierte Hündin aufpassen kann, das sie nicht schwanger wird, sollte man den Hund kastrieren, das wäre tierlieb.
 
  • 28. April 2024
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Hi bärli`s papa ... hast du hier schon mal geguckt?
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Unabhängig davon, wie man nun zur Vermehrerei steht und ob man den Leuten nun glaubt, dass ihre Fiffiline ausgerechnet ungewollt vom rasseidentischen Nachbarslumpi besprungen wurde: es ist nunmal so, dass grundsätzlich (und bevor die Jurablonden wieder aufschreien: grundsätzlich heißt, dass es Ausnahmen gibt) der VERMIETER Regeln aufstellen kann, was er in seiner Wohnung duldet und was nicht. Und der VERMIETER kann entscheiden, ob er Hundehaltung erlaubt oder nicht. Erst recht kann er entscheiden, ob er es dulden will, dass in seiner Wohnung ein Wurf Welpen aufgezogen wird. Wer unbedingt die Hundewelt mit Nachwuchs beglücken will, der möge dies nach Absprache mit dem Vermieter tun, oder eben in seiner Eigentumswohnung (wobei es da durchaus auch Probleme geben kann) oder noch besser in seinem eigenen Haus - da kann er dann nämlich -solange gesetzeskonform- tun und lassen, was er will.
 
Könnten wir trotzdem beim Thema bleiben, nämlich dem, wie das Mietrecht an sich die Sache sieht?

Unabhängig von jeder Grundeinstellung des Vermieters zum Thema Hundezucht?

Das finde ich durchaus nicht uninteressant. Für die xte Vemehrerdiskussion könnt ihr doch einen neuen Thread aufmachen. Da gibt's in diesem Leben sowieso keine Einigkeit mehr zwischen den Parteien... ;)

(Bezog sich auf den letzten Beitrag von lilalo)


ich denke die rechtliche Vorgehensweise ist folgende

entweder abmahnen -sofern der Mietvertrag das erlaubt

- oder erst mal den Mietvertrag um die Anzahl der erlaubten Hunde (falls nicht vorhanden ) ergänzen , denn ohne dieses wird wohl eine Abmahnung gar nicht erst greifen .

sollte eine Abmahnung greifen kann man erst beim erneuten Verstoss (neuer Wurf ) fristlos kündigen

ein einmaliger Wurf wird vor Gericht wohl nicht als Hundezucht durchgehen . Wenn ich das richtig verstanden habe geht es doch hier darum die unerlaubte gewerbliche Nutzung der Mietsache als Kündigungsgrund geltend zu machen .

im weiteren - sofort den Zustand der Wohnung dokumentieren ( Fotos ) kurzer Schrieb vom Mieter unterschreiben lassen.

nach Auszug der Welpen Zustand der Wohnung erneut dokumentieren um gegebenenfalls Schäden geltend machen zu können .


@lekto

ist das nun Themenbezogen genug ;)
 
Wieso ist der Richter dann tierlieb, wenn er die Vermehrer vom "Ups Wurf" unterstützt ?

Soweit mir bekannt halten sich Richter an das was Gesetze vorgeben und weniger an das was andere Menschen als ihr Gesetz ansehen oder was er selbst für sich privat vielleicht als richtig ansieht.
Und da der Mieter im Falle eines versehentlichen Wurfes gegen kein Heimtierzuchtgesetz verstösst da es dieses nicht gibt entscheidet er hoffentlich ( um das tierlieb mal weg zu lassen ) menschlich !!!

Zudem hab ich das Gefühl das es nicht um den evtl. Zustand der Wohnung geht nachdem Welpen geboren wurden, sondern das es eher darum geht dn Mietern evtl. einen einzuwürgen weil man selbst so seine Vorstellungen hat. Denn scheinbar gab es vorher ja noch keinen Grund Rabatz zu machen weil die wohnung verkommt. Dann hätte manja da schon angesetzt...
 
Könnten wir trotzdem beim Thema bleiben, nämlich dem, wie das Mietrecht an sich die Sache sieht?

Unabhängig von jeder Grundeinstellung des Vermieters zum Thema Hundezucht?

Das finde ich durchaus nicht uninteressant. Für die xte Vemehrerdiskussion könnt ihr doch einen neuen Thread aufmachen. Da gibt's in diesem Leben sowieso keine Einigkeit mehr zwischen den Parteien... ;)

(Bezog sich auf den letzten Beitrag von lilalo)


ich denke die rechtliche Vorgehensweise ist folgende

entweder abmahnen -sofern der Mietvertrag das erlaubt

- oder erst mal den Mietvertrag um die Anzahl der erlaubten Hunde (falls nicht vorhanden ) ergänzen , denn ohne dieses wird wohl eine Abmahnung gar nicht erst greifen .

sollte eine Abmahnung greifen kann man erst beim erneuten Verstoss (neuer Wurf ) fristlos kündigen

ein einmaliger Wurf wird vor Gericht wohl nicht als Hundezucht durchgehen . Wenn ich das richtig verstanden habe geht es doch hier darum die unerlaubte gewerbliche Nutzung der Mietsache als Kündigungsgrund geltend zu machen .

im weiteren - sofort den Zustand der Wohnung dokumentieren ( Fotos ) kurzer Schrieb vom Mieter unterschreiben lassen.

nach Auszug der Welpen Zustand der Wohnung erneut dokumentieren um gegebenenfalls Schäden geltend machen zu können .


@lekto

ist das nun Themenbezogen genug ;)

jap... genau so :zufrieden:
 
Ist es nicht so, dass der Vermieter einem jederzeit die Hundehaltung kündigen kann?
Ich hatte da zumindest etwas in Erinnerung...

Auf jeden Fall ist es ja aber so, dass durch einen Wurf Welpen nicht mehr 1-2 Hunde in der Wohnung sind, sondern entsprechend mehr Hunde - und ich denke, dass das ohne vorherige vertrageliche Absicherung ganz klar zur Abmahnung führen kann, bzw. kann der Vermieter verlangen, dass die Anzahl entsprechend reduziert wird (hööhöö - sehr praktisch bei einem Wurf Welpen, wenn dann mal schnell x ausziehen müssen:rolleyes:)

In den meisten Mietverträgen steht doch auch die Anzahl der zu haltenden Tiere fest, oder?
Demnach würden die meisten Mieter direkt gegen den Vertrag verstoßen.
Zudem kann ich mir auch vorstellen, dass selbst, wenn keine Anzahl im Vertrag steht, es eine höchst zumutbare Anzahl von Hunden gibt, die in einer Wohnung gehalten werden dürfen.


Im übrigen kann ich teilweise auch das Verlangen nach einer kompletten Renovierung nachvollziehen, denn x-Hunde, die in die Wohnung machen riechen - je nach Sauberkeitsempfinden des Hundebesitzers - auch entsprechend...
 
@Buroni



Auzug

Was ist, wenn der Vermieter die erteilte Erlaubnis widerruft?

Ist die Tierhaltung nicht verboten oder hat der Vermieter seine Erlaubnis erteilt, dann
kann er sich das im Laufe des Mietverhältnisses nicht plötzlich anders überlegen.
Eine Klausel im Vertrag, wonach er seine Zustimmung zur Tierhaltung jederzeit
widerrufen kann, ist unwirksam. Wenn es durch die Tierhaltung zu erheblichen
Störungen oder Belästigungen für die Mitbewohner kommt, kann und muss der
Vermieter jedoch eingreifen. Beispielfälle sind:
· Gefahr durch Hunde für Nachbarn / Angst der Nachbarn vor den Tieren,
· ständige Lärmstörungen durch Gebell oder durch Geräusche von Vögeln,
· Geruchsbelästigungen,
· ständige Verschmutzungen im Hausflur und Treppenhaus.
In diesen Fällen kann der Vermieter den Tierhalter abmahnen und - wenn sich nichts
ändert - auch die Abschaffung des Tieres verlangen.
 
Also wäre auch eine Abmahnung aufgrund Belästigung der anderen Mieter denkbar -

das hängt natürlich davon ab wie verantwortungsbewusst der Halter des Wurfes mit den Welpen umgeht , um z.B. eine Geruchsbelästigung zu verhindern :)
 
Zu den Schäden an der Wohnung:
Ein 8er Wurf Dobermänner, geboren und aufgewachsen in der Wohnung, Abgabe mit 8 Wochen (beim VDH-Züchter:(

Schäden:
- aufgequollenes Laminat durch die ganzen Pipipfützchen der Welpen, man kann nicht immer sofort hinterherwischen!
- Die Häufchen wurden von den Hunden bis unter die Fußleisten verteilt, der Raum stank noch Wochen nach dem Auszug der Welpen erbärmlich.
- Tapeten wurden von den Welpen von der Wand gefetzt
- Treppenstufen wurden angeknabbert
- Türzargen wurden angeknabbert
- Türblätter wurden zerkratzt

Das Haus gehörte dem Züchter, aber in einer Mietwohnung finde ich solche Schäden echt heftig, vor Allem weil Bodenbeläge, Zargen und Türen Sache des Vermieters sind.

Ich erlaube meinen Mietern Hundehaltung, bei Hundezucht (und sei es nur ein "Ups"-Wurf) würde ich aber ziemlich ungemütlich! Ob ich mit Kündigung drohen würde käme auf das sonstige Verhalten des Mieters an, aber ich würde definitiv auf einem Besichtigungstermin bestehen und umgehend alle entstandenen Schäden von Fachfirmen beheben lassen. Da wären die schönen Einnahmen aus dem Welpenverkauf schnell wieder weg und die könnten noch was drauflegen.

Und würden sich die Sache mit dem Hundevermehren hoffentlich schnell aus dem Kopf schlagen.

Gruß
tessa

danke Tessa... ich "erlebe" das gerade mit einem wesentlich kleineren Wurf mit einer wesentlich kleineren Rasse und weiß auch, was Türen, Zargen, Böden, Wände kosten...

Ganz ehrlich, da hab ich mal garkeine Lust darauf! Anderen verdienen sich ne "goldene" Nase (immer im Hintergrund oberes Wurf) und der Vermieter kann dann tausende in die Behebung der Schäden stecken! zumal ganz lustig, wenn unter dem Bodenbelag Holz und kein Estrich ist..

Danke an diejenigen, die mir keinen hundefeindlichen Hintergrund unterstellen und mir Fakten liefern...
 
ansonsten kann ich wohl nun darauf warten, auch Bestandteil des Blogs von "lilalo" zu werden?? der böse kapitalitische Vermieter und so... :unsicher:
 
zumal ganz lustig, wenn unter dem Bodenbelag Holz und kein Estrich ist..

Dann hat man noch richtig Glück gehabt.
Holz lässt sich entfernen bei Estrich sieht das schon anders aus.
Echtholz quillt zudem nicht auf und kleinere Maleure verflüchtigen sich mit der Zeit und riechen auch nicht.
Das aber nur wenn der Holzboden nicht komplett unter Urin gesetzt wird.
Estrich speichert Urin und wird schon nach sehr kurzer Zeit zu einem Geruchsproblem.Ebenso bei gefliestem Boden in denen durch die Fugen Urin auf den Estrich dringt.

Lässt sich aber schwerlich drüber diskutieren solange nicht klar ist wie und ob der Mieter dem vorbeugt.
 
ansonsten kann ich wohl nun darauf warten, auch Bestandteil des Blogs von "lilalo" zu werden?? der böse kapitalitische Vermieter und so... :unsicher:

Hab ich dich etwa so genannt :verwirrt:


Alles was ich kritisiert habe war durchaus deinen dürftigen Infos zu entnehmen .

Du befürchtest einen Schaden der noch nicht eingetreten ist . Du betrachtest einen einmaligen Wurf als Hundezucht . Sprichst von Kündigung und Vollrenovierung obwohl ja anscheinend noch nichts passiert ist - außer das der Wurf vorhanden ist .

oder liege ich da jetzt falsch ?
 
und noch was - ich betreibe keinen Blog :unsicher:

Aber das scheinst du ja öfter zu schreiben , wenn dir ein Beitrag eines Users nicht verständlich ist . Daher nehme ich das jetzt auch nicht persönlich und betrachte es auch nicht als ein bewusstes unglaubwürdig machen meiner Beiträge :)
 
zumal ganz lustig, wenn unter dem Bodenbelag Holz und kein Estrich ist..

Dann hat man noch richtig Glück gehabt.
Holz lässt sich entfernen bei Estrich sieht das schon anders aus.
Echtholz quillt zudem nicht auf und kleinere Maleure verflüchtigen sich mit der Zeit und riechen auch nicht.


Also ich muss ehrlich sagen, dass ich keine Lust hätte Urin oder auch Kotgeruch im Holz zu haben und wenns dann warm wird dünstet das alles noch schön aus. Selbst WENN sich das IRGENDWANN mal verflüchtigt, bis dahin möchte ich als potenzieller Nachmieter nicht in der Bude wohnen!!!
Um das zu vermeiden muss man dann den unterliegenden Holzboden (Zwischendecke??) auch noch entfernen lassen.
Und nur weil man Holz entfernen kann heisst das nicht, dass man Glück gehabt hat, oder? An die Kosten für den Eigentümer, auf welchen DIESER nämlich sitzen bleiben wird, denkt man in dem Fall dann nämlich gar nicht.

Ich kann Spell und ihre Bedenken mehr als gut nachvollziehen!!
 
An die Kosten für den Eigentümer, auf welchen DIESER nämlich sitzen bleiben wird, denkt man in dem Fall dann nämlich gar nicht.

Mir ist nicht so ganz klar warum man auf Kosten sitzen bleiben wird.
Denn ich nehme an, das heutzutage sich jeder Vermieter über die finanz. Situation ein Bild macht ( Selbstauskunft) und an bestimmte Personen dann nicht vermietet. Desweiteren ist oftmals auch eine Kaution fällig die bei Schäden einbehalten wird bzw. werden kann.
Dann gibt es zusätzlich auch noch den Rechtsweg.
Aber noch steht ja nicht einmal fest ob Schäden vorhanden sind und aus dem Text geht meiner Ansicht nach nocht einmal hervor ob die Welpen überhaupt schon geboren sind.
Das Halter, die einen versehentlichen Wurf haben grundsätzlich als asoziales Pack gesehen werden die sich um nicht bemühen ist bekannt, entspricht aber nicht immer auch den Tatsachen.

Das Mietrecht ist heute so ausgelegt das keiner mehr von jetzt auf gleich plötzlich auf der Strasse steht.In einem Fall gut, bei manch einem auch wieder schlecht.
Selbstverständlich darf auch ein Vermieter fristlos kündigen. Genauso darf aber auch ein Mieter sich auf dem Rechtsweg dagegen wehren.
 
Aber noch steht ja nicht einmal fest ob Schäden vorhanden sind und aus dem Text geht meiner Ansicht nach nocht einmal hervor ob die Welpen überhaupt schon geboren sind.

Zitat der Themenerstellerin:

danke Tessa... ich "erlebe" das gerade mit einem wesentlich kleineren Wurf mit einer wesentlich kleineren Rasse und weiß auch, was Türen, Zargen, Böden, Wände kosten...

Als Antwort auf die möglichen aufkommenden Schäden durch Welpen:

Schäden:
- aufgequollenes Laminat durch die ganzen Pipipfützchen der Welpen, man kann nicht immer sofort hinterherwischen!
- Die Häufchen wurden von den Hunden bis unter die Fußleisten verteilt, der Raum stank noch Wochen nach dem Auszug der Welpen erbärmlich.
- Tapeten wurden von den Welpen von der Wand gefetzt
- Treppenstufen wurden angeknabbert
- Türzargen wurden angeknabbert
- Türblätter wurden zerkratzt

Die bezahlte und hinterlegte Kaution wird mit Nichten für die durch den Wurf entstandenen Schäden auch nur annähernd abdecken.

Und ja, ich kann verstehen dass ein Vermieter da sauer wird und den Mieter gern vor die Tür setzen möchte und das unterbinden will.
 
Mir ist nicht so ganz klar warum man auf Kosten sitzen bleiben wird.

Mir schon. Ist mir nämlich schon passiert!

Denn ich nehme an, das heutzutage sich jeder Vermieter über die finanz. Situation ein Bild macht ( Selbstauskunft) und an bestimmte Personen dann nicht vermietet.

Und was macht der pöhse Vermieter, wenn er von den ach so netten Mietern nach Strich und Faden belogen und betrogen wird, der sogar gefälschte Unterlagen beibringt, um seine Bonität zu "beweisen"?
Ich habe an 2 Familien vermietet, die angeblich alle berufstätig waren, erst durch intensive Recherchen, nachdem das Kind im Brunnen war, fand ich heraus, dass alles gefaked war. Die sind eingezogen, da haben die schon lange nicht mehr gearbeitet. Und hatten auch nicht wirklich vor, regelmäßig Miete zu zahlen!


Desweiteren ist oftmals auch eine Kaution fällig die bei Schäden einbehalten wird bzw. werden kann.

Ich sag mal so... Kaution waren je Mietvertrag knapp 800 Euro, wir waren da "human" und haben nur 2 Kaltmieten Kaution verlangt, nicht 3, wie wie auch hätten verlangen können. Macht zusammen 1600 Euro.

Die lieben Mieterlein haben Schäden an der Immobilie in Höhe von über 5000 Euro verursacht, reiner Sachschaden! Es war noch mehr, aber ich belasse es mal bei den vom vereidigten Gutachter anerkannten Schäden.
Dazu haben sie aus nichtigen Gründen ständig die Miete gekürzt, teils gar nicht gezahlt. War auch nicht rechtens, aber was will man tun als Vermieter? Sag´s mir! Man muss selbst seine Rechnungen bezahlen und der Mieter zahlt nicht!

Aber:
Dann gibt es zusätzlich auch noch den Rechtsweg.

Den wir dann auch gegangen sind. Das hat uns zusätzlich nochmal 2000 Euro gekostet, weil wir ja ein Gutachten erstellen mussten. Darauf bleibt der Vermieter auch sitzen.
Tja, wir bekamen vollumfänglich Recht. Die Mieters wurden per Gericht verdonnert, den Schaden (einmal ca. 2000 Euro, einmal ca. 3000 Euro) in Raten abzustottern.

Das Zauberwort heißt "Privatinsolvenz". Wir haben von der einen Familie ein Mal 30 Euro Rate bekommen, danach kam nix mehr...

Die andere Familie zahlt (fast) jeden Monat 50 Euro. Wenigstens etwas. Obwohl wir bei der Schadenbeseitigung erstmal in Vorleistung gehen mussten und noch die Kosten für Gutachter etc. an der Backe hatten.
Schwacher Trost!

Das Mietrecht ist heute so ausgelegt das keiner mehr von jetzt auf gleich plötzlich auf der Strasse steht.In einem Fall gut, bei manch einem auch wieder schlecht.

In unserem Fall schlecht.
Wir hatten das unsagbare Glück, dass es die Mieter (waren verwandt, die beiden Familien) bei uns genauso gemacht haben, wie in den 3 vorherigen Objekten (tja, man muss halt auch mal recherchieren, leider macht man das erst, wenn´s zu spät ist:( Sprich: Unter falschen Voraussetzungen Mietvertrag erschleichen, die völlig intakte Bude ramponieren und dann bei Nacht und Nebel ausziehen.
Wir waren die einzigen, die vor Gericht gegangen sind, weil die anderen Vermieter sich das schlicht und einfach nicht leisten konnten, die standen vor den Ruinen ihrer Alterssicherung.

Selbstverständlich darf auch ein Vermieter fristlos kündigen. Genauso darf aber auch ein Mieter sich auf dem Rechtsweg dagegen wehren.

Man kann als Vermieter fristlos kündigen bis man grün wird, dass die Mieter ausziehen oder endlich mal Miete zahlen heißt das noch lange nicht...

Mieter haben alle Rechte dieser Welt, Vermieter so gut wie gar keine, wenn der Mieter einmal drin sitzt, dann hat man Pech, wenn derjenige kein "guter" Mieter ist.
Vermieten ist Glückssache und kostet jede Menge Zeit, Geld und Nerven.
Das Finanzamt will jede Menge Kohle (klar, man ist ja der "reiche" Vermieter), die Stadt will ihre Grundbesitzabgaben, Entwässerungsgebühren etc., die Stadtwerke wollen ihr Geld. Der Schornsteinfeger. Pünktlich. Vom Vermieter. Die interessiert es nicht, ob der Mieter zahlt und wenn nicht, wo der Vermieter das Geld hernehmen soll.
Dann ständig gesetzliche Vorgaben für Vermieter: Kanalcheck, Dämmung der obersten Geschossdecke, Heizungserneuerung zu dem und dem Termin in der und der Frist. Man steckt rein als Vermieter, hat die Kosten an der Backe. Und wenn der Mieter nicht zahlt? Das interessiert keinen. Und der Rechtsweg ist verdammich teuer, natürlich nur für den Vermieter. Der Mieter hebt 3 Finger und kriegt die Gerichtskosten noch bezahlt.

Gewinnbringend ist das nur für die großen Konzerne, der einzelne Mensch, der gerade mal eine Wohnung oder ein Häuschen vermietet und dann an solche Leute gerät, ist gea rscht und zwar nach Strich und Faden. So eine Immobilie mit den falschen Mietern drin kann einen schneller ruinieren als man gucken kann.

Und man kann den Leuten echt nur vor den Kopp gucken.

Bin gerade etwas genervt, warte schon wieder 2 Monate auf die Miete... Lt. Auskunft der Mieterin hat sie Hartz IV beantragt und irgendwie zahlen die nicht, kann sie ja nix für. Ich auch nicht, Miete krieg ich trotzdem nicht. Dafür darf ich der Mieterin jetzt erstmal einen neuen Durchlauferhitzer samt Einbau bezahlen. Da hat sie ja Anspruch drauf.

Gruß
tessa
 
@tessa: du sprichst mir aus dem Herzen...
aktuell gehts meinem Arbeitskollegen wie dir... Mietnomaden... nach 1,5 Jahren sind die auch bei Nacht und Nebel weg... und haben es sich aber nicht noch nehmen lassen, die gesamte Bude kurz und klein zu treten... :(

die Frage nach dem Hundewurf / Zucht... (ich habe das extra nicht definiert) war rein theoretisch, deswegen auch das freihalten von Details, es gibt schlicht weg keine.

Ich kenne vom Hören/Sagen aktuell einen Fall, bei dem ein Wurf in einer Mietwohnung groß gezogen wird, schön im Obergeschoss und sagen wir mal so, der Wurf ist ganztägig alleine und beim Saubermachen lässt man auch gerne mal funfe gerade sein...

Daher die Frage für mich, in wie weit kann man wenn es dann "passiert" ist, Schadensersatz (oder ähnliches) anmelden... denn mal ehrlich... und ne Kaution ist ein Witz... das Maximum sind 3 Monatsmieten... du kannst erst nach 3 Mieten Rückstand überhaupt anfangen Forderungen zu stellen... wie Tessa schon schrieb, als Privatvermieter ohne Mega-Kapital und Tausend-Mann-Rechtsabteilung bist du sowas von aufgeschmissen...

@lilalo: passt, ich liege goldrichtig mit meiner Vermutung!
 
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