Zwischen zwei freilaufenden und nicht angeleinten Hunden kam es zu einer Rauferei, wobei sich ein großer Dalmatiner-Rüde auf einen kleinen Scottish-Terrier stürzte, diesen packte und ihm eine 5 - 8 cm große Risswunde zufügte. Die Halterin des Scottish-Terriers verlangte nun Ersatz der Tierarztbehandlungskosten in Höhe von rund 60 Euro. Ihre Klage gegen den Halter des Dalmatinerhundes hatte Erfolg. Obwohl der Scottish-Terrier auch nicht angeleint war und möglicherweise als erster geknurrt hatte, war der Anspruch nicht aufgrund der von dem Scottish-Terrier ausgehenden Gefahr zu mindern. Die von dem Dalmatiner ausgehende Gefahr stand so im Vordergrund, dass die von dem kleinen Scottish-Terrier ausgehende Gefahr dem gegenüber nicht ins Gewicht fällt. Das Gericht folgert dies daraus, dass es sich bei dem Dalmatiner um den deutlich größeren und stärkeren Hund handelt, dem der Scottish-Terrier nicht ernsthaft gefährlich werden konnte und weiter daraus, dass es zu der Verletzung gekommen ist, weil der Dalmatiner auf diesen zusprang und sofort packte und raufte.
Amtsgericht München, Az.: 242 C 31835/01