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von Anfang an die Auffassung vertreten, die Gefährlichkeit eines Hundes sei nicht an seiner Rasse festzumachen und stellt auf situationsbedingte Maßnahmen ab.
Stimmt das denn? Habe ich in Wikipedia gefunden. Trau dem Braten aber nicht.
also du kannst dem Braten gewiss trauen. Ich wohne ja nun in Thüringen und wir haben hier keine Auflagen in üblicher Maulkorb-manier. Regional haben die Kommunen lediglich erhöhte Steuern für ,,Kategoriehunde" - diese besagten Listen variieren aber eben auch von Stadt zu Stadt (und sind für Urlaubshunde ja sowieso unrelevant).
Tatsächlich ist es so, dass erst Auflagen erteilt werden, wenn ein Hund behördlich auffällt (unabhängig von der Rasse!).
Viel Spaß wünsche ich im ,,Grünen Herzen Deutschlands"
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schöne Strandbilder von einem Briard, ich sehe zur Urlaubszeit fast täglich welche bei Facebook, heute ein zweiter auf der Fähre nach Bornholm, ich klicke mittlerweile weiter, früher hatte ich noch versucht aufzuklären
Die Anleinregelung in Wohngebieten und dem Innenstadtbereich ist Gemeindesache und zwar in GANZ Deutschland. :) Für alles weitere gibt es in Bayern keine Handhabe.
In Bremen oder Hamburg ist das anders, da es Bundesländer sind, keine Städte.