Hallo zusammen
Für mich steht ein Umzug mit meiner Staffprinzessin Easy von NRW in die Schweiz an (Kanton Graubünden).
Ein paar Fragen sind für mich noch offen:
- Gibt es eine Frist zur Abmeldung im deutschen Wohnort?
- Gibt es eine Frist innerhalb derer Easy im neuen Wohnort in GR angemeldet werden muss?
- Könnte es Probleme bei einer Rückkehr nach Deutschland geben (es könnte ja - zumindest theoretisch - sein, dass ich nach meiner Probezeit wieder zurück nach D / NRW will...)? Nicht, dass es heißt: Einmal ausgeführt muss sie draußen bleiben....
- Könnte es passieren, dass ich dann keine Haltegenehmigung mehr bekomme oder bleibt die jetzige Halteerlaubnis bestehen?
Auf was muss ich noch achten? Den Schweizer Sachkundenachweis muss ich ja innerhalb eines Jahres machen. Hundehaftpflicht ist in der "normalen" Haftpflicht integriert. Hab ich noch was vergessen?
Danke für Eure Antworten / Tipps / Hilfe
Für mich steht ein Umzug mit meiner Staffprinzessin Easy von NRW in die Schweiz an (Kanton Graubünden).
Ein paar Fragen sind für mich noch offen:
- Gibt es eine Frist zur Abmeldung im deutschen Wohnort?
- Gibt es eine Frist innerhalb derer Easy im neuen Wohnort in GR angemeldet werden muss?
- Könnte es Probleme bei einer Rückkehr nach Deutschland geben (es könnte ja - zumindest theoretisch - sein, dass ich nach meiner Probezeit wieder zurück nach D / NRW will...)? Nicht, dass es heißt: Einmal ausgeführt muss sie draußen bleiben....
- Könnte es passieren, dass ich dann keine Haltegenehmigung mehr bekomme oder bleibt die jetzige Halteerlaubnis bestehen?
Auf was muss ich noch achten? Den Schweizer Sachkundenachweis muss ich ja innerhalb eines Jahres machen. Hundehaftpflicht ist in der "normalen" Haftpflicht integriert. Hab ich noch was vergessen?
Danke für Eure Antworten / Tipps / Hilfe