Kampfhunde mit Wesenstest bezahlen keine Kampfhundesteuer
Templin/Brandenburg, 15.10.01
Auch künftig bleiben die Steuersätze für Hunde in Templin unverändert. Nach der von den Stadtverordneten neu beschlossenen Satzung müssen für einen Hund 41 Euro gezahlt werden. Das entspricht dem zurzeit gültigen Satz in DM. Neu ist, dass Besitzer mehrerer Hunde nicht mehr höhere Sätze zahlen müssen. In der bisher gültigen Satzung waren gestaffelte Hundesteuersätze festgelegt worden. So mussten Besitzer von zwei und mehr Hunden wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Seinerzeit war dies beschlossen worden, um die Hundehaltung zu begrenzen.
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Erhebung von Hundesteuern war auf der jüngsten Stadtverordnetenversammlung von der Verwaltung der Vorschlag gemacht worden, die Steuersätze leicht anzuheben und auch die Staffelung der Hundesteuersatzung beizubehalten. Anlass dafür war die Euroumstellung.
Bernd Zimdars (CDU) sowie Rolf Sigmund (PDS) wandten sich gegen eine Erhöhung der Hundesteuer von 41 auf 45 Euro.
Grundsätzlich, so war fraktionsübergreifend die Meinung der Stadtverordneten, sollten bei Euroumstellungen die bisherigen Steuer- und Gebührensätze ohne Erhöhung umgerechnet werden.
Auf Vorschlag von Bernd Zimdars wurde auch die Staffelung der Hundesteuersätze für zwei und mehr Hunde aufgehoben. Die Stadtverordnetenversammlung folgte damit auch einer Empfehlung des Finanzausschusses. Hier war vorgeschlagen worden eine einheitliche Hundesteuer zu erheben.
Wesentlich tiefer in die Tasche greifen müssen allerdings Besitzer von gefährlichen Hunden.
Nach einem Antrag der SPD-Fraktion wurde hier der Steuersatz je gefährlichem Hund auf 320 Euro festgelegt. Die Amtsleiterin für Recht und Ordnung, Claudia Gundlach, erläuterte, dass man bei der Begriffsbestimmung "gefährlicher Hund" die in Brandenburg gültige Hundehalterverordnung zur Grundlage nehme. Weisen Hundebesitzer mit einem so genannten Negativzeugnis nach, dass ihr Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft gegenüber Mensch und Tier hat, würde dieser hohe Steuersatz nicht erhoben. Derzeit gebe es in Templin 40 Negativzeugnisse für gefährliche Hunde. In drei Fällen laufe ein Prüfungsverfahren, so Claudia Gundlach.
Quelle:Nordkurier
bis denne
dog-aid
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
Templin/Brandenburg, 15.10.01
Auch künftig bleiben die Steuersätze für Hunde in Templin unverändert. Nach der von den Stadtverordneten neu beschlossenen Satzung müssen für einen Hund 41 Euro gezahlt werden. Das entspricht dem zurzeit gültigen Satz in DM. Neu ist, dass Besitzer mehrerer Hunde nicht mehr höhere Sätze zahlen müssen. In der bisher gültigen Satzung waren gestaffelte Hundesteuersätze festgelegt worden. So mussten Besitzer von zwei und mehr Hunden wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Seinerzeit war dies beschlossen worden, um die Hundehaltung zu begrenzen.
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Erhebung von Hundesteuern war auf der jüngsten Stadtverordnetenversammlung von der Verwaltung der Vorschlag gemacht worden, die Steuersätze leicht anzuheben und auch die Staffelung der Hundesteuersatzung beizubehalten. Anlass dafür war die Euroumstellung.
Bernd Zimdars (CDU) sowie Rolf Sigmund (PDS) wandten sich gegen eine Erhöhung der Hundesteuer von 41 auf 45 Euro.
Grundsätzlich, so war fraktionsübergreifend die Meinung der Stadtverordneten, sollten bei Euroumstellungen die bisherigen Steuer- und Gebührensätze ohne Erhöhung umgerechnet werden.
Auf Vorschlag von Bernd Zimdars wurde auch die Staffelung der Hundesteuersätze für zwei und mehr Hunde aufgehoben. Die Stadtverordnetenversammlung folgte damit auch einer Empfehlung des Finanzausschusses. Hier war vorgeschlagen worden eine einheitliche Hundesteuer zu erheben.
Wesentlich tiefer in die Tasche greifen müssen allerdings Besitzer von gefährlichen Hunden.
Nach einem Antrag der SPD-Fraktion wurde hier der Steuersatz je gefährlichem Hund auf 320 Euro festgelegt. Die Amtsleiterin für Recht und Ordnung, Claudia Gundlach, erläuterte, dass man bei der Begriffsbestimmung "gefährlicher Hund" die in Brandenburg gültige Hundehalterverordnung zur Grundlage nehme. Weisen Hundebesitzer mit einem so genannten Negativzeugnis nach, dass ihr Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft gegenüber Mensch und Tier hat, würde dieser hohe Steuersatz nicht erhoben. Derzeit gebe es in Templin 40 Negativzeugnisse für gefährliche Hunde. In drei Fällen laufe ein Prüfungsverfahren, so Claudia Gundlach.
Quelle:Nordkurier
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