Hallo ihr Beiden,
na das ist ja mal ein Thema für uns. also ich habe am 19.12.2008 einen Staff aus dem Tierheim Amtzell in BW gerettet. Er war gerade mal ein paar Wochen hier hat eine nette Anwohnerin eine Anzeige beim OA gemacht der Hund würde ohne Leine und Maulkorb laufen und hätte deren Hund zUsammengebissen. Was natürlich überhaupt gar nicht stimmte. Das OA ist natürlich gleich darauf angesprungen, hat uns Freitag vor Fasching einen Bescheid zustellen lassen, dass der Hund am Rosenmontag zurück ins Tierheim muss, weil er aus einem anderen Bundesland eingeführt wurde, und das ohne Erlaubnis. Da die Gerichte nicht besetzt waren fuhr ich ihn wieder zurück. dieser Tag war der schlimmste meines Lebens. Ein Paar Tage später hat sich mein Rechtsanwalt bei mir gemeldet und meinte ich könnte den Hund vorläufig wirder abholen. Gleich Samstag morgens bin ich wieder 330 km gefahren um meinen Butch wieder abzuholen. Es wurde natürlich ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht in Neustadt/Wstr. gestellt und der Hund war erst mal wieder hier. Ihr könnt euch bestimmt vorstellen was hier alles abging, Morddrohungen, vergiftete Fleischwurst in unserem Garten und all die dummen Reaktionen von den unwissenden Dorfbewohnern. Aber ich habe mich davon nicht abhalten lassen, denn alle haben gesagt mit dem OA sollte ich mich nicht anlegen, denn da hat man eh keine Chance. Tja mein Rechtsanwalt und ich haben das OA eines besseren belehrt. Dann kam im Msi 2009 eine neue Verfügung ich müsste doch 18 sein wenn ich so einen Hund halten wollte, und sollte ihn im Tierheim Neustadt abgeben, damit er an jemanden der zuverlässig ist vermittelt wereden kann. Da ist mir echt der Kragen geplatzt und ich bin voll dagegen gegangen und hab den Hund nicht weggebracht. Bis dann die Verhandlung war wurde ich jeden 2. Tag von beauftragten Personen kontrolliert, beim Spaziergang, ob Butch auch angeleint ist und seinen Maulkorb trägt. Zuerst dachte ich mir nichts dabei, aber dann habe ich mich vor die Autos gestellt und Bilder mit dem Handy gemacht. Die halten einem wirklich für blöd. Aber wir haben uns durchgesetzt und ein super geiles Urteil erwirkt. Kuckt euch das mal an unter
.
Unser Anwalt war übrigens Paul Greinert aus Trier, der hat sich echt vonn eingesetzt und uns geholfen. Jetzt bleibt Butch hier und es geht um die Maulkorbbefreiung, was die VGM natürlich trotz Wesenstest und Sachkundenachweis verneint. Angeblich befreien sie ihn wenn ich die Begleithundeprüfung habe.
Aber.....das klagen wir jetzt ein, denn es kann nicht sein, dass hier bei uns so viele Bullis rumlaufen die alle komischerweise befreit sind. Ich hab ja auch hier reingeschrieben, dass wir Hilfe brauchen und für jeden Tip dankbar sind.Das OA hat mal voll danebenggegriffen, der Sachbearbeiter hatte keine Ahnung und wurde ganz schön zur Schnecke gemacht.Die meinen einfach sie wären die Götter, aber das stimmt überhaupt nicht, man muss nur mutig genug sein um dagegen anzugehen.Die dachen bestimmt, die gibt auf und schickt den Hund wieder zurück, aber da haben die sich getäuscht, denn die kochen auch nur mit Wasser.Egal was ich wegen Butch von denen will, da heisst es immer gleich nein, und das lassen wir uns einfach nicht gefallen. Denen steckt immer noch unser Urteil quer, und deshalb lassen die nichts zu. aber es gibt ja Gerichte und wir kriegen unsere Befreiung.
Butch hatte einen Abszes an der linken Backe. Ich war beim Tierarzt und der bekam Antibiotika. Der Backen war so dick, dass ich den Maulkorb nicht drüberziehen konnte um Gassi zu gehen. Auf Anfrage eim OA vverneinten die eine kurzzeitige Befreiung, bis das wieder verheilt ist. Angeblich auf Anweisung von Herrn Kuhn aus Trier. Sogar die Tierärztin hat ein Fax geschickt, dass das im Moment nicht geht mit dem Maulkorb, aber nein. Die meinen doch wirklich, dass sie am längeren Hebel sitzen.Aber wie sagt man so schön, in der Ruhe liegt die Kraft.
LG Butch & Waltraud