Stimmt das? Höhn will Nds-Regelung übernehmen??

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Hi!

Ich habe gerade gehört, daß die Höhn angeblich gesagt hätte, sie wolle die Regelung aus Nds übernehmen.

Leider konnte meine Bekannte mir nicht sagen, welche Regelung (ob alt oder die nun wohl Kommende) und sie konnte mir auch keine Quelle angeben.

Hat da irgendjemand etwas von gehört??

Gruß

Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken

Noka






 
  • 27. April 2024
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Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich habe nichts gehört. Aber ehrlich - ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses arme Menschlein auch nur einen Millimeter von "ihrer" Verordnung abrückt.

Da könnte man einem Kind eher den Lolli wegnehmen ...

Sabine + Spike
 
Hi!

Was sollte die übernehmen wollen? Die alte VO von NS? Die gibts so nicht mehr. Das Gesetz? Da ist NS noch nicht mal in der Planungsphase? Die Rassenennungen streichen? Glaub ich nicht, dazu ist sie und ihr Ministerium zu lern- und beratungsresistent. Aber man soll ja die Hoffnung nie aufgeben.

Das beste, was sie tun könnte, wäre die alte VO von 1994 wieder einsetzen. Vielleicht erweitert um eine Haftpflichtversicherung. Die alte VO galt als vorbildlich, und sie wäre auch wirksam, wenn man sie durchsetzen würde.

Micha
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Micha:
Das beste, was sie tun könnte, wäre die alte VO von 1994 wieder einsetzen. Vielleicht erweitert um eine Haftpflichtversicherung. Die alte VO galt als vorbildlich, und sie wäre auch wirksam, wenn man sie durchsetzen würde.[/quote]

Exakt so sieht's aus.

Sab.:verlegen:)




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Also... diese Frage kann man nicht mit "ja" beantworten - vor allem, weil es ja noch gar kein Nds.-Gesetzesentwurf gibt.

Die niedersächsische Verordnung war zweimal vor Gericht und ist mit zwei verschiedenen Begründungen jedesmal durchgefallen.

Andersrum - also Bartels übernimmt den Höhn-Gesetzentwurf - würde es eher Sinn machen.

Aber - Bartels hat sich zwei Jahre lang beharrlich geweigert, den Deutschen Schäferhund irgendwie anzufassen. In der NRW-Regelung wird der DSH als "minder-gefährlich" betrachtet. Genau das traut sich der Bartels ja nicht. Und diese Nichtaufnahm des DSH war in beiden Gerichturteilen angemeckert worden.

Es bleibt spannend.
Vielleicht ist er wirklich so beschränkt und versucht tatsächlich, die GefTVO in Gesetzesform (inklusive der von den Gerichten beanstandeten Ungleichbehandlung von Schäferhund gegenüber Dobi/Rotti) durchzubringen. Dann wird im nächsten Schritt das Gesetz wieder gekippt werden. Dann geht Bartels wieder in Revision und in zwei Jahren stehen wir dann erneut genau da, wo wir heute stehen.

Eventuell wird es auch anders weitergehen.
Ein zunehmende Anzahl von Politikern haben sich entweder sachkundig gemacht oder werden zumindest ein paar Fachleute anhören. Der "öffentliche Handlungsdruck" (auf deutsch: Die Hetze der Bildzeitung) ist zurzeit geringer als 2000. Und zwischenzeitlich ist Tierschutz im Grundgesetz. Das heißt, bei der Abwägung kann das Argument "Tierquälerei" nicht derart einfach weggewischt werden, wie es früher gemacht wurde.

Auch die anderen Nebensätze des BVerwG-Urteil sollte man noch einmal langsam lesen:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre – hier der Hundehalter – zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein. Es ist Sache des Landesparlaments, den Eigenarten der Materie entsprechend und unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der betroffenen Bevölkerungskreise die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Gefahrenvorsorge zu schaffen, d.h. ggfs. die Einführung von Rasselisten selbst zu verantworten.
...
Auf die im Hinblick auf den Gleichheitssatz gewichtigen Bedenken dagegen, dass der Verordnungsgeber es unterlassen hat, seine Regelungen namentlich auf den Deutschen Schäferhund zu erstrecken, kam es für die Revisionsentscheidungen nach dem Gesagten nicht mehr an.
[/quote]


ciao
Andreas
 
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